يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوٓا۟ إِذَا جَآءَكُمُ ٱلْمُؤْمِنَٰتُ مُهَٰجِرَٰتٍۢ فَٱمْتَحِنُوهُنَّ ٱللَّهُ أَعْلَمُ بِإِيمَٰنِهِنَّ فَإِنْ عَلِمْتُمُوهُنَّ مُؤْمِنَٰتٍۢ فَلَا تَرْجِعُوهُنَّ إِلَى ٱلْكُفَّارِ لَا هُنَّ حِلٌّۭ لَّهُمْ وَلَا هُمْ يَحِلُّونَ لَهُنَّ وَءَاتُوهُم مَّآ أَنفَقُوا۟ وَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ أَن تَنكِحُوهُنَّ إِذَآ ءَاتَيْتُمُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ وَلَا تُمْسِكُوا۟ بِعِصَمِ ٱلْكَوَافِرِ وَسْـَٔلُوا۟ مَآ أَنفَقْتُمْ وَلْيَسْـَٔلُوا۟ مَآ أَنفَقُوا۟ ذَٰلِكُمْ حُكْمُ ٱللَّهِ يَحْكُمُ بَيْنَكُمْ وَٱللَّهُ عَلِيمٌ حَكِيمٌۭ
Ya ayyuha allatheena amanoo itha jaakumu almuminatu muhajiratin faimtahinoohunna Allahu aAAlamu bieemanihinna fain AAalimtumoohunna muminatin fala tarjiAAoohunna ila alkuffari la hunna hillun lahum wala hum yahilloona lahunna waatoohum ma anfaqoo wala junaha AAalaykum an tankihoohunna itha ataytumoohunna ojoorahunna wala tumsikoo biAAisami alkawafiri waisaloo ma anfaqtum walyasaloo ma anfaqoo thalikum hukmu Allahi yahkumu baynakum waAllahu AAaleemun hakeemun
O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie. Allah weiß besser über ihren Glauben Bescheid. Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. Und gebt ihnen (jedoch), was sie (früher als Morgengabe) ausgegeben haben. Es ist für euch kein Vergehen, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt. Und haltet nicht an der Ehe mit den ungläubigen Frauen fest, und fordert, was ihr (als Morgengabe) ausgegeben habt, zurück. Auch sie sollen zurückfordern, was sie ausgegeben haben. Das ist Allahs Urteil; Er richtet zwischen euch. Und Allah ist Allwissend und Allweise.
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | يَٓأَيُّهَا | yaayyuha | O | ايي |
2 | ٱلَّذِينَ | alladhina | diejenigen, die | |
3 | ءَامَنُوٓاْ | amanu | glauben, | امن |
4 | إِذَا | idha | wenn | |
5 | جَآءَكُمُ | jaakumu | zu euch kommen | جيا |
6 | ٱلۡمُؤۡمِنَتُ | al-mu'minatu | die gläubigen Frauen | امن |
7 | مُهَجِرَتٖ | muhajiratin | (als) Auswanderer, | هجر |
8 | فَٱمۡتَحِنُوهُنَّۖ | fa-im'tahinuhunna | dann prüft sie. | محن |
9 | ٱللَّهُ | al-lahu | Allah | اله |
10 | أَعۡلَمُ | a'lamu | weiß besser | علم |
11 | بِإِيمَنِهِنَّۖ | biimanihinna | über ihren Glauben. | امن |
12 | فَإِنۡ | fa-in | Und wenn | |
13 | عَلِمۡتُمُوهُنَّ | alim'tumuhunna | ihr sie erkennt | علم |
14 | مُؤۡمِنَتٖ | mu'minatin | (als) Gläubige, | امن |
15 | فَلَا | fala | so nicht | |
16 | تَرۡجِعُوهُنَّ | tarji'uhunna | schickt sie zurück | رجع |
17 | إِلَى | ila | zu | |
18 | ٱلۡكُفَّارِۖ | al-kufari | den Ungläubigen. | كفر |
19 | لَا | la | Nicht | |
20 | هُنَّ | hunna | sie (Frauen) | |
21 | حِلّٞ | hillun | sind erlaubt | حلل |
22 | لَّهُمۡ | lahum | für sie (Männer) | |
23 | وَلَا | wala | und nicht | |
24 | هُمۡ | hum | ihr (Männer) | |
25 | يَحِلُّونَ | yahilluna | seid erlaubt | حلل |
26 | لَهُنَّۖ | lahunna | für sie (Frauen). | |
27 | وَءَاتُوهُم | waatuhum | Aber gebt ihnen, | اتي |
28 | مَّآ | ma | was | |
29 | أَنفَقُواْۚ | anfaqu | sie ausgegeben haben. | نفق |
30 | وَلَا | wala | Und nicht | |
31 | جُنَاحَ | junaha | (gibt es) ein Vergehen | جنح |
32 | عَلَيۡكُمۡ | alaykum | auf euch, | |
33 | أَن | an | wenn | |
34 | تَنكِحُوهُنَّ | tankihuhunna | ihr sie (Frauen) heiratet, | نكح |
35 | إِذَآ | idha | wenn | |
36 | ءَاتَيۡتُمُوهُنَّ | ataytumuhunna | ihr ihnen gegeben habt | اتي |
37 | أُجُورَهُنَّۚ | ujurahunna | ihren Lohn. | اجر |
38 | وَلَا | wala | Und nicht | |
39 | تُمۡسِكُواْ | tum'siku | haltet fest | مسك |
40 | بِعِصَمِ | bi'isami | an dem Bund | عصم |
41 | ٱلۡكَوَافِرِ | al-kawafiri | (mit) den ungläubigen Frauen, | كفر |
42 | وَسۡـَٔلُواْ | wasalu | aber fordert, | سال |
43 | مَآ | ma | was | |
44 | أَنفَقۡتُمۡ | anfaqtum | ihr ausgegeben habt. | نفق |
45 | وَلۡيَسۡـَٔلُواْ | walyasalu | Und sie sollen fordern, | سال |
46 | مَآ | ma | was | |
47 | أَنفَقُواْۚ | anfaqu | sie ausgegeben haben. | نفق |
48 | ذَلِكُمۡ | dhalikum | Dies | |
49 | حُكۡمُ | huk'mu | (ist) das Urteil | حكم |
50 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs. | اله |
51 | يَحۡكُمُ | yahkumu | Er urteilt | حكم |
52 | بَيۡنَكُمۡۖ | baynakum | zwischen euch. | بين |
53 | وَٱللَّهُ | wal-lahu | Und Allah | اله |
54 | عَلِيمٌ | alimun | (ist) Allwissend, | علم |
55 | حَكِيمٞ | hakimun | Allweise. | حكم |
Übersetzungen
O ihr, die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Flüchtlinge zu euch kommen, so prüft sie. Allah weiß am besten, wie ihr Glaube in Wirklichkeit ist. Wenn ihr sie dann gläubig findet, so schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Diese (Frauen) sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie (als Ehemänner) diesen (Frauen) erlaubt. Jedoch zahlt (ihren ungläubigen Ehemännern) das zurück, was sie (für sie) ausgegeben haben. Und es ist keine Sünde für euch, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gegeben habt. Und haltet nicht am Eheband mit den ungläubigen Frauen fest, sondern verlangt das zurück, was ihr (für sie) ausgegeben habt, und lasset (die Ungläubigen) das zurückverlangen, was sie (für sie) ausgegeben haben. Das ist Allahs Gebot. Er richtet zwischen euch. Und Allah ist Allwissend, Allweise.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
|
O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie. Allah weiß besser über ihren Glauben Bescheid. Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. Und gebt ihnen (jedoch), was sie (früher als Morgengabe) ausgegeben haben. Es ist für euch kein Vergehen, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt. Und haltet nicht an der Ehe mit den ungläubigen Frauen fest, und fordert, was ihr (als Morgengabe) ausgegeben habt, zurück. Auch sie sollen zurückfordern, was sie ausgegeben haben. Das ist Allahs Urteil; Er richtet zwischen euch. Und Allah ist Allwissend und Allweise.
F. Bubenheim und N. Elyas
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Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Wenn zu euch die Mumin-Frauen hidschra-unternehmend kommen, dann prüft sie. ALLAH weiß besser Bescheid über ihren Iman. Und wenn ihr sie als Mumin erkennt, so schickt sie nicht zu den Kafir zurück! Weder sie (die Mumin-Frauen) sind halal für sie (die Kafir), noch sie sind halal für sie. Und gebt ihnen (den Kafir), was sie (als Brautgabe) ausgaben. Und es trifft euch keine Verfehlung, wenn ihr sie heiratet, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gebt. Und haltet nicht die Kafir-Ehepartner! Und verlangt, was ihr ausgabt, und sie sollen verlangen, was sie ausgaben. Dies ist ALLAHs Entscheidung. ER richtet unter euch. Und ALLAH ist allwissend, allweise.
Amir Zaidan
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O ihr, die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie. Gott weiß besser über ihren Glauben Bescheid. Wenn ihr feststellt, daß sie gläubig sind, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Zur Ehe sind weder diese (Frauen) ihnen erlaubt, noch sind sie diesen (Frauen) erlaubt. Und laßt ihnen jedoch zukommen, was sie (seinerzeit für diese Frauen) ausgegeben haben. Es ist für euch kein Vergehen, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihren Lohn zukommen laßt. Und haltet nicht am Eheband mit den ungläubigen Frauen fest, und fordert, was ihr (bei der Eheschließung) ausgegeben habt, zurück. Auch sie sollen zurückfordern, was sie ausgegeben haben. Das ist das Urteil Gottes; Er urteilt zwischen euch. Und Gott weiß Bescheid und ist weise.
Adel Theodor Khoury
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O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Flüchtlinge zu euch kommen, so prüfet sie. Allah weiß am besten, wie es um ihren Glauben bestellt ist. Wenn ihr sie dann gläubig erfindet, so schicket sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Diese Frauen sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie diesen Frauen erlaubt. Jedoch zahlet (ihren ungläubigen Ehemännern) das zurück, was sie (für sie) ausgegeben haben. Und es ist keine Sünde für euch, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Mitgift gegeben habt. Und haltet nicht am Eheband mit den ungläubigen Frauen fest, sondern verlangt das zurück, was ihr (für sie) ausgegeben habt, und laßt (die Ungläubigen) zurückverlangen, was sie (für sie) ausgegeben haben. Das ist Allahs Gebot. Er richtet zwischen euch. Und Allah ist allwissend, allweise.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Ihr Gläubigen! Wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie (ob sie auch wirklich gläubig sind)! - Allah weiß (allerdings) besser über ihren Glauben Bescheid (als ihr). Wenn ihr (auf Grund der Prüfung) festgestellt habt, daß sie (wirklich) gläubig sind, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück (fa-laa tardschi`uuhunna ilaa l-kuffaari)! Die gläubigen Frauen sind diesen nicht (zur Ehe) erlaubt, und umgekehrt. Gebt ihnen aber, was sie (seinerzeit bei der Eheschließung für die betreffenden Frauen) ausgegeben haben! Und es ist keine Sünde für euch, sie (eurerseits) zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gebt. Aber haltet nicht an den (ehelichen) Verbindungen mit ungläubigen Frauen fest (da sie euch nach eurem übertritt zum Islam nicht mehr zur Ehe erlaubt sind)! Verlangt (von den Ungläubigen), was ihr (seinerzeit bei der Eheschließung für die betreffenden Frauen) ausgegeben habt! Und sie sollen (im umgekehrten Fall) verlangen, was sie (ihrerseits) ausgegeben haben. Das (zaalikum) ist die Entscheidung (hukm) Allahs. Er entscheidet zwischen euch. Allah weiß Bescheid und ist weise (hakiem).
Rudi Paret
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O ihr Gläubigen! Wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, sollt ihr sie auf Wahrhaftigkeit hin prüfen. Gott allein weiß, wie es um ihren Glauben steht. Wenn ihr feststellt, daß sie gläubig sind, sollt ihr sie nicht zu den Ungläubigen zurückschicken. Sie sind ihnen als Ehefrauen nicht erlaubt, und die ungläubigen Männer sind ihnen als Ehemänner nicht erlaubt. Den ungläubigen Ehemännern erstattet aber die seinerzeit geleistete Morgengabe zurück! Ihr dürft sie heiraten, wenn ihr ihnen die Morgengabe gebt. Ihr sollt den Ehebund mit ungläubigen Frauen (die in der Stadt der Ungläubigen - Dar asch-Schirk - bleiben) nicht aufrecht erhalten. Fordert eure Morgengabe zurück! Die ungläubigen Ehemänner dürfen ebenfalls ihre Morgengabe zurückfordern. Das ist Gottes Urteil. Gott urteilt zwischen euch. Gott ist allwissend, allweise.
Al-Azhar Universität
|
O ihr Gläubigen, wenn gläubige Frauen zu euch übergehen, dann prüft sie. Gott kennt ihren Glauben. Lernt ihr sie nun als wahre Gläubige kennen, so schickt sie nicht wieder zu den Ungläubigen zurück; denn die Ehe ist ihnen gegenseitig verboten. Gebt aber ihren Ehemännern zurück, was sie für ihre Morgengabe verwendet haben. Ihr habt dann keine Sünde davon, wenn ihr sie dann heiratet, insofern ihr denselben ihre Morgengabe gebt. Verhindert auch eure Frauen nicht, sich in den Schutz der Ungläubigen zu begeben; jedoch könnt ihr das zurückfordern, was ihr für ihre Morgengabe verwendet, ebenso wie jene zurückfordern können, was sie verwendet zur Morgengabe ihrer Frauen, die zu euch übergegangen sind. Das ist der Richterspruch Gottes, welchen er für euch ausgesprochen, und Gott ist allwissend und allweise.
Lion Ullmann (1865)
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Gläubige! Wenn zu euch gläubige Frauen kommen, die ausgewandert sind, so prüft sie. Allah kennt ihren Glauben sehr wohl. Habt ihr sie jedoch als Gläubige erkannt, so lasst sie nicht zu den Ungläubigen zurückkehren. Sie sind ihnen nicht erlaubt, noch sind jene für sie erlaubt. Doch gebt ihnen zurück, was sie ausgegeben haben, und es sei keine Sünde auf euch, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Mitgift gabt. Und behaltet kein Recht über die ungläubigen Frauen, sondern verlangt, was ihr für sie ausgegeben, wie sie auch verlangen sollen, was sie ausgegeben haben. Das ist Allahs Spruch, den er zwischen euch fällt; und Allah ist wissend und weise.
Max Henning
|
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | يَٓأَيُّهَا | yaayyuha | O | ايي |
2 | ٱلَّذِينَ | alladhina | diejenigen, die | |
3 | ءَامَنُوٓاْ | amanu | glauben, | امن |
4 | إِذَا | idha | wenn | |
5 | جَآءَكُمُ | jaakumu | zu euch kommen | جيا |
6 | ٱلۡمُؤۡمِنَتُ | al-mu'minatu | die gläubigen Frauen | امن |
7 | مُهَجِرَتٖ | muhajiratin | (als) Auswanderer, | هجر |
8 | فَٱمۡتَحِنُوهُنَّۖ | fa-im'tahinuhunna | dann prüft sie. | محن |
9 | ٱللَّهُ | al-lahu | Allah | اله |
10 | أَعۡلَمُ | a'lamu | weiß besser | علم |
11 | بِإِيمَنِهِنَّۖ | biimanihinna | über ihren Glauben. | امن |
12 | فَإِنۡ | fa-in | Und wenn | |
13 | عَلِمۡتُمُوهُنَّ | alim'tumuhunna | ihr sie erkennt | علم |
14 | مُؤۡمِنَتٖ | mu'minatin | (als) Gläubige, | امن |
15 | فَلَا | fala | so nicht | |
16 | تَرۡجِعُوهُنَّ | tarji'uhunna | schickt sie zurück | رجع |
17 | إِلَى | ila | zu | |
18 | ٱلۡكُفَّارِۖ | al-kufari | den Ungläubigen. | كفر |
19 | لَا | la | Nicht | |
20 | هُنَّ | hunna | sie (Frauen) | |
21 | حِلّٞ | hillun | sind erlaubt | حلل |
22 | لَّهُمۡ | lahum | für sie (Männer) | |
23 | وَلَا | wala | und nicht | |
24 | هُمۡ | hum | ihr (Männer) | |
25 | يَحِلُّونَ | yahilluna | seid erlaubt | حلل |
26 | لَهُنَّۖ | lahunna | für sie (Frauen). | |
27 | وَءَاتُوهُم | waatuhum | Aber gebt ihnen, | اتي |
28 | مَّآ | ma | was | |
29 | أَنفَقُواْۚ | anfaqu | sie ausgegeben haben. | نفق |
30 | وَلَا | wala | Und nicht | |
31 | جُنَاحَ | junaha | (gibt es) ein Vergehen | جنح |
32 | عَلَيۡكُمۡ | alaykum | auf euch, | |
33 | أَن | an | wenn | |
34 | تَنكِحُوهُنَّ | tankihuhunna | ihr sie (Frauen) heiratet, | نكح |
35 | إِذَآ | idha | wenn | |
36 | ءَاتَيۡتُمُوهُنَّ | ataytumuhunna | ihr ihnen gegeben habt | اتي |
37 | أُجُورَهُنَّۚ | ujurahunna | ihren Lohn. | اجر |
38 | وَلَا | wala | Und nicht | |
39 | تُمۡسِكُواْ | tum'siku | haltet fest | مسك |
40 | بِعِصَمِ | bi'isami | an dem Bund | عصم |
41 | ٱلۡكَوَافِرِ | al-kawafiri | (mit) den ungläubigen Frauen, | كفر |
42 | وَسۡـَٔلُواْ | wasalu | aber fordert, | سال |
43 | مَآ | ma | was | |
44 | أَنفَقۡتُمۡ | anfaqtum | ihr ausgegeben habt. | نفق |
45 | وَلۡيَسۡـَٔلُواْ | walyasalu | Und sie sollen fordern, | سال |
46 | مَآ | ma | was | |
47 | أَنفَقُواْۚ | anfaqu | sie ausgegeben haben. | نفق |
48 | ذَلِكُمۡ | dhalikum | Dies | |
49 | حُكۡمُ | huk'mu | (ist) das Urteil | حكم |
50 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs. | اله |
51 | يَحۡكُمُ | yahkumu | Er urteilt | حكم |
52 | بَيۡنَكُمۡۖ | baynakum | zwischen euch. | بين |
53 | وَٱللَّهُ | wal-lahu | Und Allah | اله |
54 | عَلِيمٌ | alimun | (ist) Allwissend, | علم |
55 | حَكِيمٞ | hakimun | Allweise. | حكم |
Übersetzungen
O ihr, die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Flüchtlinge zu euch kommen, so prüft sie. Allah weiß am besten, wie ihr Glaube in Wirklichkeit ist. Wenn ihr sie dann gläubig findet, so schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Diese (Frauen) sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie (als Ehemänner) diesen (Frauen) erlaubt. Jedoch zahlt (ihren ungläubigen Ehemännern) das zurück, was sie (für sie) ausgegeben haben. Und es ist keine Sünde für euch, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gegeben habt. Und haltet nicht am Eheband mit den ungläubigen Frauen fest, sondern verlangt das zurück, was ihr (für sie) ausgegeben habt, und lasset (die Ungläubigen) das zurückverlangen, was sie (für sie) ausgegeben haben. Das ist Allahs Gebot. Er richtet zwischen euch. Und Allah ist Allwissend, Allweise.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie. Allah weiß besser über ihren Glauben Bescheid. Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. Und gebt ihnen (jedoch), was sie (früher als Morgengabe) ausgegeben haben. Es ist für euch kein Vergehen, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt. Und haltet nicht an der Ehe mit den ungläubigen Frauen fest, und fordert, was ihr (als Morgengabe) ausgegeben habt, zurück. Auch sie sollen zurückfordern, was sie ausgegeben haben. Das ist Allahs Urteil; Er richtet zwischen euch. Und Allah ist Allwissend und Allweise.
F. Bubenheim und N. Elyas
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Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Wenn zu euch die Mumin-Frauen hidschra-unternehmend kommen, dann prüft sie. ALLAH weiß besser Bescheid über ihren Iman. Und wenn ihr sie als Mumin erkennt, so schickt sie nicht zu den Kafir zurück! Weder sie (die Mumin-Frauen) sind halal für sie (die Kafir), noch sie sind halal für sie. Und gebt ihnen (den Kafir), was sie (als Brautgabe) ausgaben. Und es trifft euch keine Verfehlung, wenn ihr sie heiratet, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gebt. Und haltet nicht die Kafir-Ehepartner! Und verlangt, was ihr ausgabt, und sie sollen verlangen, was sie ausgaben. Dies ist ALLAHs Entscheidung. ER richtet unter euch. Und ALLAH ist allwissend, allweise.
Amir Zaidan
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O ihr, die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie. Gott weiß besser über ihren Glauben Bescheid. Wenn ihr feststellt, daß sie gläubig sind, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Zur Ehe sind weder diese (Frauen) ihnen erlaubt, noch sind sie diesen (Frauen) erlaubt. Und laßt ihnen jedoch zukommen, was sie (seinerzeit für diese Frauen) ausgegeben haben. Es ist für euch kein Vergehen, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihren Lohn zukommen laßt. Und haltet nicht am Eheband mit den ungläubigen Frauen fest, und fordert, was ihr (bei der Eheschließung) ausgegeben habt, zurück. Auch sie sollen zurückfordern, was sie ausgegeben haben. Das ist das Urteil Gottes; Er urteilt zwischen euch. Und Gott weiß Bescheid und ist weise.
Adel Theodor Khoury
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O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Flüchtlinge zu euch kommen, so prüfet sie. Allah weiß am besten, wie es um ihren Glauben bestellt ist. Wenn ihr sie dann gläubig erfindet, so schicket sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Diese Frauen sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie diesen Frauen erlaubt. Jedoch zahlet (ihren ungläubigen Ehemännern) das zurück, was sie (für sie) ausgegeben haben. Und es ist keine Sünde für euch, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Mitgift gegeben habt. Und haltet nicht am Eheband mit den ungläubigen Frauen fest, sondern verlangt das zurück, was ihr (für sie) ausgegeben habt, und laßt (die Ungläubigen) zurückverlangen, was sie (für sie) ausgegeben haben. Das ist Allahs Gebot. Er richtet zwischen euch. Und Allah ist allwissend, allweise.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Ihr Gläubigen! Wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie (ob sie auch wirklich gläubig sind)! - Allah weiß (allerdings) besser über ihren Glauben Bescheid (als ihr). Wenn ihr (auf Grund der Prüfung) festgestellt habt, daß sie (wirklich) gläubig sind, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück (fa-laa tardschi`uuhunna ilaa l-kuffaari)! Die gläubigen Frauen sind diesen nicht (zur Ehe) erlaubt, und umgekehrt. Gebt ihnen aber, was sie (seinerzeit bei der Eheschließung für die betreffenden Frauen) ausgegeben haben! Und es ist keine Sünde für euch, sie (eurerseits) zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gebt. Aber haltet nicht an den (ehelichen) Verbindungen mit ungläubigen Frauen fest (da sie euch nach eurem übertritt zum Islam nicht mehr zur Ehe erlaubt sind)! Verlangt (von den Ungläubigen), was ihr (seinerzeit bei der Eheschließung für die betreffenden Frauen) ausgegeben habt! Und sie sollen (im umgekehrten Fall) verlangen, was sie (ihrerseits) ausgegeben haben. Das (zaalikum) ist die Entscheidung (hukm) Allahs. Er entscheidet zwischen euch. Allah weiß Bescheid und ist weise (hakiem).
Rudi Paret
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O ihr Gläubigen! Wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, sollt ihr sie auf Wahrhaftigkeit hin prüfen. Gott allein weiß, wie es um ihren Glauben steht. Wenn ihr feststellt, daß sie gläubig sind, sollt ihr sie nicht zu den Ungläubigen zurückschicken. Sie sind ihnen als Ehefrauen nicht erlaubt, und die ungläubigen Männer sind ihnen als Ehemänner nicht erlaubt. Den ungläubigen Ehemännern erstattet aber die seinerzeit geleistete Morgengabe zurück! Ihr dürft sie heiraten, wenn ihr ihnen die Morgengabe gebt. Ihr sollt den Ehebund mit ungläubigen Frauen (die in der Stadt der Ungläubigen - Dar asch-Schirk - bleiben) nicht aufrecht erhalten. Fordert eure Morgengabe zurück! Die ungläubigen Ehemänner dürfen ebenfalls ihre Morgengabe zurückfordern. Das ist Gottes Urteil. Gott urteilt zwischen euch. Gott ist allwissend, allweise.
Al-Azhar Universität
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O ihr Gläubigen, wenn gläubige Frauen zu euch übergehen, dann prüft sie. Gott kennt ihren Glauben. Lernt ihr sie nun als wahre Gläubige kennen, so schickt sie nicht wieder zu den Ungläubigen zurück; denn die Ehe ist ihnen gegenseitig verboten. Gebt aber ihren Ehemännern zurück, was sie für ihre Morgengabe verwendet haben. Ihr habt dann keine Sünde davon, wenn ihr sie dann heiratet, insofern ihr denselben ihre Morgengabe gebt. Verhindert auch eure Frauen nicht, sich in den Schutz der Ungläubigen zu begeben; jedoch könnt ihr das zurückfordern, was ihr für ihre Morgengabe verwendet, ebenso wie jene zurückfordern können, was sie verwendet zur Morgengabe ihrer Frauen, die zu euch übergegangen sind. Das ist der Richterspruch Gottes, welchen er für euch ausgesprochen, und Gott ist allwissend und allweise.
Lion Ullmann (1865)
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Gläubige! Wenn zu euch gläubige Frauen kommen, die ausgewandert sind, so prüft sie. Allah kennt ihren Glauben sehr wohl. Habt ihr sie jedoch als Gläubige erkannt, so lasst sie nicht zu den Ungläubigen zurückkehren. Sie sind ihnen nicht erlaubt, noch sind jene für sie erlaubt. Doch gebt ihnen zurück, was sie ausgegeben haben, und es sei keine Sünde auf euch, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Mitgift gabt. Und behaltet kein Recht über die ungläubigen Frauen, sondern verlangt, was ihr für sie ausgegeben, wie sie auch verlangen sollen, was sie ausgegeben haben. Das ist Allahs Spruch, den er zwischen euch fällt; und Allah ist wissend und weise.
Max Henning
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