فَمَن لَّمْ يَجِدْ فَصِيَامُ شَهْرَيْنِ مُتَتَابِعَيْنِ مِن قَبْلِ أَن يَتَمَآسَّا فَمَن لَّمْ يَسْتَطِعْ فَإِطْعَامُ سِتِّينَ مِسْكِينًۭا ذَٰلِكَ لِتُؤْمِنُوا۟ بِٱللَّهِ وَرَسُولِهِۦ وَتِلْكَ حُدُودُ ٱللَّهِ وَلِلْكَٰفِرِينَ عَذَابٌ أَلِيمٌ
Faman lam yajid fasiyamu shahrayni mutatabiAAayni min qabli an yatamassa faman lam yastatiAA faitAAamu sitteena miskeenan thalika lituminoo biAllahi warasoolihi watilka hudoodu Allahi walilkafireena AAathabun aleemun
Wer aber keine (Möglichkeit dazu) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten, bevor sie beide einander berühren. Wer (es) aber nicht kann, (der hat) sechzig Arme (zu) speisen. Dies, damit ihr an Allah und Seinen Gesandten glaubt. Dies sind Allahs Grenzen
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | فَمَن | faman | So wer | |
2 | لَّمۡ | lam | nicht | |
3 | يَجِدۡ | yajid | findet, | وجد |
4 | فَصِيَامُ | fasiyamu | dann (das) Fasten | صوم |
5 | شَهۡرَيۡنِ | shahrayni | zweier Monate | شهر |
6 | مُتَتَابِعَيۡنِ | mutatabi'ayni | aufeinanderfolgenden | تبع |
7 | مِن | min | von | |
8 | قَبۡلِ | qabli | vor | قبل |
9 | أَن | an | dass | |
10 | يَتَمَآسَّاۖ | yatamassa | sie sich einander berühren. | مسس |
11 | فَمَن | faman | So wer | |
12 | لَّمۡ | lam | nicht | |
13 | يَسۡتَطِعۡ | yastati' | kann, | طوع |
14 | فَإِطۡعَامُ | fa-it'amu | dann (die) Speisung | طعم |
15 | سِتِّينَ | sittina | (von) sechzig | ستت |
16 | مِسۡكِينٗاۚ | mis'kinan | Bedürftigen. | سكن |
17 | ذَلِكَ | dhalika | Dies, | |
18 | لِتُؤۡمِنُواْ | litu'minu | damit ihr glaubt | امن |
19 | بِٱللَّهِ | bil-lahi | an Allah | اله |
20 | وَرَسُولِهِۦۚ | warasulihi | und seinen Gesandten | رسل |
21 | وَتِلۡكَ | watil'ka | und diese | |
22 | حُدُودُ | hududu | (sind die) Grenzen | حدد |
23 | ٱللَّهِۗ | al-lahi | Allahs | اله |
24 | وَلِلۡكَفِرِينَ | walil'kafirina | und für die Ungläubigen | كفر |
25 | عَذَابٌ | adhabun | (gibt es) eine Strafe. | عذب |
26 | أَلِيمٌ | alimun | schmerzhafte | الم |
Übersetzungen
Wer aber keine Möglichkeit (zur Freilassung eines Sklaven) findet, (soll) dann zwei Monate hintereinander fasten, bevor sie einander berühren. Und wer es nicht vermag, (soll) dann sechzig Arme speisen. Dies (soll so sein), damit ihr an Allah und Seinen Gesandten glaubt. Das sind die Schranken Allahs; und den Ungläubigen wird eine qualvolle Strafe zuteil sein.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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Wer aber keine (Möglichkeit dazu) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten, bevor sie beide einander berühren. Wer (es) aber nicht kann, (der hat) sechzig Arme (zu) speisen. Dies, damit ihr an Allah und Seinen Gesandten glaubt. Dies sind Allahs Grenzen
F. Bubenheim und N. Elyas
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Also wer dieses nicht vermag, so fastet er zwei aufeinander folgende Monate lang, bevor beide sich intim berühren. Und wer es nicht kann, dann speist er sechzig Arme. Dies, damit ihr den Iman an ALLAH und Seinen Gesandten verinnerlicht. Und diese sind ALLAHs Richtlinien. Und für die Kafir ist eine qualvolle Peinigung bestimmt.
Amir Zaidan
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Wer es nicht vermag, der hat zwei Monate hintereinander zu fasten, bevor sie beide einander berühren. Wer es nicht vermag, der hat sechzig Bedürftige zu beköstigen. Dies, damit ihr an Gott und seinen Gesandten glaubt. Das sind die Rechtsbestimmungen Gottes. Für die Ungläubigen ist eine schmerzhafte Pein bestimmt.
Adel Theodor Khoury
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Wer aber keinen findet, dann: zwei Monate hintereinander fasten, bevor sie einander berühren. Und wer es nicht vermag, dann: Speisung von sechzig Armen. Dies, damit ihr euch Allah ergebt und Seinem Gesandten. Das sind die Schranken Allahs; und für die Ungläubigen ist qualvolle Strafe.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Und wenn einer keine Möglichkeit findet (einen Sklaven in Freiheit zu setzen), hat er (dafür) zwei aufeinanderfolgende Monate zu fasten. (Auch dies) ehe Mann und Frau den ehelichen Verkehr (wieder) aufnehmen. Wenn einer (auch) dazu nicht in der Lage ist, hat er sechzig Arme zu beköstigen. Dies (ist euch verordnet), damit ihr an Allah und seinen Gesandten glaubt. Das sind die Gebote Allahs. Die Ungläubigen aber haben (dereinst) eine schmerzhafte Strafe zu erwarten.
Rudi Paret
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Wer keinen Leibeigenen findet, soll zwei Monate lang ununterbrochen fasten, bevor sie einander wieder berühren. Wer das nicht kann, soll sechzig Bedürftigen zu essen geben. Ihr sollt an Gott und an Seinen Gesandten glauben. Das sind Gottes Rechtsbestimmungen. Die Ungläubigen aber ziehen sich qualvolle Strafen zu.
Al-Azhar Universität
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Wer aber keinen Gefangenen zu befreien findet, der soll, bevor sie sich wieder berühren, zwei Monate nacheinander fasten. Der aber, welcher dies nicht vermag, der soll sechzig Arme speisen. Dieses ist angeordnet, damit ihr glaubt an Gott und seinen Gesandten. Dies sind Verordnungen Gottes, und die Ungläubigen erhalten peinliche Strafe.
Lion Ullmann (1865)
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Und wer dazu nicht in der Lage ist, der soll zwei Monate hintereinander fasten, bevor sie einander wieder berühren. Und wer es nicht vermag, der speise sechzig Arme. Solches, auf dass ihr an Allah und seinen Gesandten glaubt, und dies sind Allahs Gebote, und für die Ungläubigen ist schmerzliche Strafe bestimmt.
Max Henning
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Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
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1 | فَمَن | faman | So wer | |
2 | لَّمۡ | lam | nicht | |
3 | يَجِدۡ | yajid | findet, | وجد |
4 | فَصِيَامُ | fasiyamu | dann (das) Fasten | صوم |
5 | شَهۡرَيۡنِ | shahrayni | zweier Monate | شهر |
6 | مُتَتَابِعَيۡنِ | mutatabi'ayni | aufeinanderfolgenden | تبع |
7 | مِن | min | von | |
8 | قَبۡلِ | qabli | vor | قبل |
9 | أَن | an | dass | |
10 | يَتَمَآسَّاۖ | yatamassa | sie sich einander berühren. | مسس |
11 | فَمَن | faman | So wer | |
12 | لَّمۡ | lam | nicht | |
13 | يَسۡتَطِعۡ | yastati' | kann, | طوع |
14 | فَإِطۡعَامُ | fa-it'amu | dann (die) Speisung | طعم |
15 | سِتِّينَ | sittina | (von) sechzig | ستت |
16 | مِسۡكِينٗاۚ | mis'kinan | Bedürftigen. | سكن |
17 | ذَلِكَ | dhalika | Dies, | |
18 | لِتُؤۡمِنُواْ | litu'minu | damit ihr glaubt | امن |
19 | بِٱللَّهِ | bil-lahi | an Allah | اله |
20 | وَرَسُولِهِۦۚ | warasulihi | und seinen Gesandten | رسل |
21 | وَتِلۡكَ | watil'ka | und diese | |
22 | حُدُودُ | hududu | (sind die) Grenzen | حدد |
23 | ٱللَّهِۗ | al-lahi | Allahs | اله |
24 | وَلِلۡكَفِرِينَ | walil'kafirina | und für die Ungläubigen | كفر |
25 | عَذَابٌ | adhabun | (gibt es) eine Strafe. | عذب |
26 | أَلِيمٌ | alimun | schmerzhafte | الم |
Übersetzungen
Wer aber keine Möglichkeit (zur Freilassung eines Sklaven) findet, (soll) dann zwei Monate hintereinander fasten, bevor sie einander berühren. Und wer es nicht vermag, (soll) dann sechzig Arme speisen. Dies (soll so sein), damit ihr an Allah und Seinen Gesandten glaubt. Das sind die Schranken Allahs; und den Ungläubigen wird eine qualvolle Strafe zuteil sein.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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Wer aber keine (Möglichkeit dazu) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten, bevor sie beide einander berühren. Wer (es) aber nicht kann, (der hat) sechzig Arme (zu) speisen. Dies, damit ihr an Allah und Seinen Gesandten glaubt. Dies sind Allahs Grenzen
F. Bubenheim und N. Elyas
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Also wer dieses nicht vermag, so fastet er zwei aufeinander folgende Monate lang, bevor beide sich intim berühren. Und wer es nicht kann, dann speist er sechzig Arme. Dies, damit ihr den Iman an ALLAH und Seinen Gesandten verinnerlicht. Und diese sind ALLAHs Richtlinien. Und für die Kafir ist eine qualvolle Peinigung bestimmt.
Amir Zaidan
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Wer es nicht vermag, der hat zwei Monate hintereinander zu fasten, bevor sie beide einander berühren. Wer es nicht vermag, der hat sechzig Bedürftige zu beköstigen. Dies, damit ihr an Gott und seinen Gesandten glaubt. Das sind die Rechtsbestimmungen Gottes. Für die Ungläubigen ist eine schmerzhafte Pein bestimmt.
Adel Theodor Khoury
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Wer aber keinen findet, dann: zwei Monate hintereinander fasten, bevor sie einander berühren. Und wer es nicht vermag, dann: Speisung von sechzig Armen. Dies, damit ihr euch Allah ergebt und Seinem Gesandten. Das sind die Schranken Allahs; und für die Ungläubigen ist qualvolle Strafe.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Und wenn einer keine Möglichkeit findet (einen Sklaven in Freiheit zu setzen), hat er (dafür) zwei aufeinanderfolgende Monate zu fasten. (Auch dies) ehe Mann und Frau den ehelichen Verkehr (wieder) aufnehmen. Wenn einer (auch) dazu nicht in der Lage ist, hat er sechzig Arme zu beköstigen. Dies (ist euch verordnet), damit ihr an Allah und seinen Gesandten glaubt. Das sind die Gebote Allahs. Die Ungläubigen aber haben (dereinst) eine schmerzhafte Strafe zu erwarten.
Rudi Paret
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Wer keinen Leibeigenen findet, soll zwei Monate lang ununterbrochen fasten, bevor sie einander wieder berühren. Wer das nicht kann, soll sechzig Bedürftigen zu essen geben. Ihr sollt an Gott und an Seinen Gesandten glauben. Das sind Gottes Rechtsbestimmungen. Die Ungläubigen aber ziehen sich qualvolle Strafen zu.
Al-Azhar Universität
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Wer aber keinen Gefangenen zu befreien findet, der soll, bevor sie sich wieder berühren, zwei Monate nacheinander fasten. Der aber, welcher dies nicht vermag, der soll sechzig Arme speisen. Dieses ist angeordnet, damit ihr glaubt an Gott und seinen Gesandten. Dies sind Verordnungen Gottes, und die Ungläubigen erhalten peinliche Strafe.
Lion Ullmann (1865)
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Und wer dazu nicht in der Lage ist, der soll zwei Monate hintereinander fasten, bevor sie einander wieder berühren. Und wer es nicht vermag, der speise sechzig Arme. Solches, auf dass ihr an Allah und seinen Gesandten glaubt, und dies sind Allahs Gebote, und für die Ungläubigen ist schmerzliche Strafe bestimmt.
Max Henning
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