فَإِنْ عُثِرَ عَلَىٰٓ أَنَّهُمَا ٱسْتَحَقَّآ إِثْمًۭا فَـَٔاخَرَانِ يَقُومَانِ مَقَامَهُمَا مِنَ ٱلَّذِينَ ٱسْتَحَقَّ عَلَيْهِمُ ٱلْأَوْلَيَٰنِ فَيُقْسِمَانِ بِٱللَّهِ لَشَهَٰدَتُنَآ أَحَقُّ مِن شَهَٰدَتِهِمَا وَمَا ٱعْتَدَيْنَآ إِنَّآ إِذًۭا لَّمِنَ ٱلظَّٰلِمِينَ
Fain AAuthira AAala annahuma istahaqqa ithman faakharani yaqoomani maqamahuma mina allatheena istahaqqa AAalayhimu alawlayani fayuqsimani biAllahi lashahadatuna ahaqqu min shahadatihima wama iAAtadayna inna ithan lamina alththalimeena
Wenn man danach aber entdeckt, daß sie (beide) sich einer Sünde schuldig gemacht haben, dann (sollen) zwei andere an ihre Stelle treten von denen, zu deren Nachteil die beiden sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben, und (sie) (beide sollen) bei Allah schwören: "Unser Zeugnis ist wahrlich berechtigter als deren Zeugnis. Und wir haben nicht übertreten; wir gehörten sonst wahrlich zu den Ungerechten."
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | فَإِنۡ | fa-in | Dann falls | |
2 | عُثِرَ | uthira | entdeckt wird, | عثر |
3 | عَلَىٓ | ala | darüber | |
4 | أَنَّهُمَا | annahuma | dass die beiden | |
5 | ٱسۡتَحَقَّآ | is'tahaqqa | schuldig gemacht wurden | حقق |
6 | إِثۡمٗا | ith'man | einer Sünde, | اثم |
7 | فَـَٔاخَرَانِ | faakharani | dann zwei andere | اخر |
8 | يَقُومَانِ | yaqumani | sollen treten | قوم |
9 | مَقَامَهُمَا | maqamahuma | (an) ihre Stelle | قوم |
10 | مِنَ | mina | von | |
11 | ٱلَّذِينَ | alladhina | denjenigen, die | |
12 | ٱسۡتَحَقَّ | is'tahaqqa | haben ein Recht | حقق |
13 | عَلَيۡهِمُ | alayhimu | über sie | |
14 | ٱلۡأَوۡلَيَنِ | al-awlayani | die ersten beiden | ولي |
15 | فَيُقۡسِمَانِ | fayuq'simani | und sie sollen beide schwören | قسم |
16 | بِٱللَّهِ | bil-lahi | bei Allah: | اله |
17 | لَشَهَدَتُنَآ | lashahadatuna | "Sicherlich unser Zeugnis | شهد |
18 | أَحَقُّ | ahaqqu | (ist) berechtigter, | حقق |
19 | مِن | min | als | |
20 | شَهَدَتِهِمَا | shahadatihima | das Zeugnis der beiden | شهد |
21 | وَمَا | wama | und nicht | |
22 | ٱعۡتَدَيۡنَآ | i'tadayna | haben wir übertreten. | عدو |
23 | إِنَّآ | inna | Wahrlich, wir | |
24 | إِذٗا | idhan | (wären) dann | |
25 | لَّمِنَ | lamina | sicherlich von | |
26 | ٱلظَّلِمِينَ | al-zalimina | den Ungerechten." | ظلم |
Übersetzungen
Wenn es aber bekannt wird, daß die beiden (Zeugen) sich der Sünde schuldig gemacht haben, dann sollen an ihre Stelle zwei andere aus der Zahl derer treten, gegen welche die beiden ausgesagt haben, und die beiden (späteren Zeugen) sollen bei Allah schwören: "Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrhaftiger als das Zeugnis der beiden (früheren), wahrlich, wir gehörten sonst zu den Ungerechten."
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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Wenn man danach aber entdeckt, daß sie (beide) sich einer Sünde schuldig gemacht haben, dann (sollen) zwei andere an ihre Stelle treten von denen, zu deren Nachteil die beiden sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben, und (sie) (beide sollen) bei Allah schwören: "Unser Zeugnis ist wahrlich berechtigter als deren Zeugnis. Und wir haben nicht übertreten; wir gehörten sonst wahrlich zu den Ungerechten."
F. Bubenheim und N. Elyas
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Doch sollte es sich herausstellen, daß sie (beide Zeugen) eine Verfehlung (Meineid) begangen haben, dann sollen zwei andere an ihrer Stelle herangezogen werden von denjenigen, die an erster Stelle erbberechtigt sind, dann schwören beide bei ALLAH: "Unser Zeugnis ist doch wahrhaftiger als ihr Zeugnis und wir haben nicht übertreten, sonst gehören wir doch zu den Unrecht-Begehenden."
Amir Zaidan
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Wenn man entdeckt, daß sie sich einer Sünde schuldig gemacht haben, sollen aus den Reihen derer, gegen die man sich versündigt hat, zwei andere, deren Erbrecht am ehesten feststeht, an ihre Stelle treten und bei Gott schwören: «Unser Zeugnis ist bestimmt wahrhaftiger als deren Zeugnis. Und wir haben keine Übertretung begangen, sonst gehörten wir zu denen, die Unrecht tun.»
Adel Theodor Khoury
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Wenn es aber bekannt wird, daß die beiden (Zeugen) sich der Sünde schuldig gemacht haben, dann sollen zwei andere an ihre Stelle treten aus der Zahl derer, gegen welche die zwei ausgesagt haben, und die beiden (späteren Zeugen) sollen bei Allah schwören: "Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrhaftiger als das Zeugnis der beiden (früheren), und wir sind nicht unredlich gewesen; wahrlich, wir gehörten sonst zu den Ungerechten."
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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"Und wenn man (nachträglich) entdeckt, daß sie sich einer Sünde schuldig gemacht haben (indem sie falsches Zeugnis ablegten), dann sollen zwei andere an ihre Stelle treten aus dem Kreis derer, zu deren Nachteil die beiden, die zunächst (als Zeugen) in Betracht gekommen waren (? al-aulayaani), sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben. Und sie sollen dann bei Allah schwören: ""Unser Zeugnis ist bestimmt wahrhaftiger als das ihre. Und wir haben (mit unserer Zeugenaussage) keine Übertretung begangen. Sonst würden wir zu den Frevlern gehören."""
Rudi Paret
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Stellt sich hinterher heraus, daß sie doch Falsches aussagten, müssen sie durch zwei andere Zeugen ersetzt werden aus einem anderen Kreis als dem der ersten. Diese sollen einen Eid ablegen: "Unsere Aussagen sind wahrer als ihre. Wir umgehen die Wahrheit gewiß nicht, sonst wären wir Ungerechte."
Al-Azhar Universität
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Wenn aber von diesen beiden bekannt werden sollte, dass sie ungerecht gehandelt, so mögen zwei andere an ihre Stelle treten, die nächsten Blutsverwandten, welche jene des Betrugs überführt, und bei Gott schwören und sagen: Unser Zeugnis ist wahrhaftiger als das Zeugnis jener, und wir machen uns keiner Treulosigkeit schuldig; wenn anders, so sind wir Frevler.
Lion Ullmann (1865)
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Wenn aber bekannt wird, dass beide sich versündigt haben, dann sollen zwei andere von denjenigen, denen mehr Anrecht zusteht, an ihre Stelle treten und bei Allah schwören: „Unser Zeugnis ist sicher wahrer als ihr Zeugnis, und wir vergehen uns nicht. Dann wären wir Ungerechte.“
Max Henning
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Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
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1 | فَإِنۡ | fa-in | Dann falls | |
2 | عُثِرَ | uthira | entdeckt wird, | عثر |
3 | عَلَىٓ | ala | darüber | |
4 | أَنَّهُمَا | annahuma | dass die beiden | |
5 | ٱسۡتَحَقَّآ | is'tahaqqa | schuldig gemacht wurden | حقق |
6 | إِثۡمٗا | ith'man | einer Sünde, | اثم |
7 | فَـَٔاخَرَانِ | faakharani | dann zwei andere | اخر |
8 | يَقُومَانِ | yaqumani | sollen treten | قوم |
9 | مَقَامَهُمَا | maqamahuma | (an) ihre Stelle | قوم |
10 | مِنَ | mina | von | |
11 | ٱلَّذِينَ | alladhina | denjenigen, die | |
12 | ٱسۡتَحَقَّ | is'tahaqqa | haben ein Recht | حقق |
13 | عَلَيۡهِمُ | alayhimu | über sie | |
14 | ٱلۡأَوۡلَيَنِ | al-awlayani | die ersten beiden | ولي |
15 | فَيُقۡسِمَانِ | fayuq'simani | und sie sollen beide schwören | قسم |
16 | بِٱللَّهِ | bil-lahi | bei Allah: | اله |
17 | لَشَهَدَتُنَآ | lashahadatuna | "Sicherlich unser Zeugnis | شهد |
18 | أَحَقُّ | ahaqqu | (ist) berechtigter, | حقق |
19 | مِن | min | als | |
20 | شَهَدَتِهِمَا | shahadatihima | das Zeugnis der beiden | شهد |
21 | وَمَا | wama | und nicht | |
22 | ٱعۡتَدَيۡنَآ | i'tadayna | haben wir übertreten. | عدو |
23 | إِنَّآ | inna | Wahrlich, wir | |
24 | إِذٗا | idhan | (wären) dann | |
25 | لَّمِنَ | lamina | sicherlich von | |
26 | ٱلظَّلِمِينَ | al-zalimina | den Ungerechten." | ظلم |
Übersetzungen
Wenn es aber bekannt wird, daß die beiden (Zeugen) sich der Sünde schuldig gemacht haben, dann sollen an ihre Stelle zwei andere aus der Zahl derer treten, gegen welche die beiden ausgesagt haben, und die beiden (späteren Zeugen) sollen bei Allah schwören: "Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrhaftiger als das Zeugnis der beiden (früheren), wahrlich, wir gehörten sonst zu den Ungerechten."
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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Wenn man danach aber entdeckt, daß sie (beide) sich einer Sünde schuldig gemacht haben, dann (sollen) zwei andere an ihre Stelle treten von denen, zu deren Nachteil die beiden sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben, und (sie) (beide sollen) bei Allah schwören: "Unser Zeugnis ist wahrlich berechtigter als deren Zeugnis. Und wir haben nicht übertreten; wir gehörten sonst wahrlich zu den Ungerechten."
F. Bubenheim und N. Elyas
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Doch sollte es sich herausstellen, daß sie (beide Zeugen) eine Verfehlung (Meineid) begangen haben, dann sollen zwei andere an ihrer Stelle herangezogen werden von denjenigen, die an erster Stelle erbberechtigt sind, dann schwören beide bei ALLAH: "Unser Zeugnis ist doch wahrhaftiger als ihr Zeugnis und wir haben nicht übertreten, sonst gehören wir doch zu den Unrecht-Begehenden."
Amir Zaidan
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Wenn man entdeckt, daß sie sich einer Sünde schuldig gemacht haben, sollen aus den Reihen derer, gegen die man sich versündigt hat, zwei andere, deren Erbrecht am ehesten feststeht, an ihre Stelle treten und bei Gott schwören: «Unser Zeugnis ist bestimmt wahrhaftiger als deren Zeugnis. Und wir haben keine Übertretung begangen, sonst gehörten wir zu denen, die Unrecht tun.»
Adel Theodor Khoury
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Wenn es aber bekannt wird, daß die beiden (Zeugen) sich der Sünde schuldig gemacht haben, dann sollen zwei andere an ihre Stelle treten aus der Zahl derer, gegen welche die zwei ausgesagt haben, und die beiden (späteren Zeugen) sollen bei Allah schwören: "Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrhaftiger als das Zeugnis der beiden (früheren), und wir sind nicht unredlich gewesen; wahrlich, wir gehörten sonst zu den Ungerechten."
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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"Und wenn man (nachträglich) entdeckt, daß sie sich einer Sünde schuldig gemacht haben (indem sie falsches Zeugnis ablegten), dann sollen zwei andere an ihre Stelle treten aus dem Kreis derer, zu deren Nachteil die beiden, die zunächst (als Zeugen) in Betracht gekommen waren (? al-aulayaani), sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben. Und sie sollen dann bei Allah schwören: ""Unser Zeugnis ist bestimmt wahrhaftiger als das ihre. Und wir haben (mit unserer Zeugenaussage) keine Übertretung begangen. Sonst würden wir zu den Frevlern gehören."""
Rudi Paret
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Stellt sich hinterher heraus, daß sie doch Falsches aussagten, müssen sie durch zwei andere Zeugen ersetzt werden aus einem anderen Kreis als dem der ersten. Diese sollen einen Eid ablegen: "Unsere Aussagen sind wahrer als ihre. Wir umgehen die Wahrheit gewiß nicht, sonst wären wir Ungerechte."
Al-Azhar Universität
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Wenn aber von diesen beiden bekannt werden sollte, dass sie ungerecht gehandelt, so mögen zwei andere an ihre Stelle treten, die nächsten Blutsverwandten, welche jene des Betrugs überführt, und bei Gott schwören und sagen: Unser Zeugnis ist wahrhaftiger als das Zeugnis jener, und wir machen uns keiner Treulosigkeit schuldig; wenn anders, so sind wir Frevler.
Lion Ullmann (1865)
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Wenn aber bekannt wird, dass beide sich versündigt haben, dann sollen zwei andere von denjenigen, denen mehr Anrecht zusteht, an ihre Stelle treten und bei Allah schwören: „Unser Zeugnis ist sicher wahrer als ihr Zeugnis, und wir vergehen uns nicht. Dann wären wir Ungerechte.“
Max Henning
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