وَلِكُلٍّۢ جَعَلْنَا مَوَٰلِىَ مِمَّا تَرَكَ ٱلْوَٰلِدَانِ وَٱلْأَقْرَبُونَ وَٱلَّذِينَ عَقَدَتْ أَيْمَٰنُكُمْ فَـَٔاتُوهُمْ نَصِيبَهُمْ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ عَلَىٰ كُلِّ شَىْءٍۢ شَهِيدًا
Walikullin jaAAalna mawaliya mimma taraka alwalidani waalaqraboona waallatheena AAaqadat aymanukum faatoohum naseebahum inna Allaha kana AAala kulli shayin shaheedan
Einem jeden haben Wir Erbberechtigte bestimmt für das, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen. Denjenigen, mit denen eure rechte Hand eine Abmachung getroffen hat, gebt ihnen ihren Anteil. Allah ist über alles Zeuge.
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | وَلِكُلّٖ | walikullin | Und für jeden | كلل |
2 | جَعَلۡنَا | ja'alna | machten wir | جعل |
3 | مَوَلِيَ | mawaliya | Erbberechtigte | ولي |
4 | مِمَّا | mimma | von was | |
5 | تَرَكَ | taraka | hinterließen | ترك |
6 | ٱلۡوَلِدَانِ | al-walidani | die Eltern | ولد |
7 | وَٱلۡأَقۡرَبُونَۚ | wal-aqrabuna | und die Verwandten. | قرب |
8 | وَٱلَّذِينَ | wa-alladhina | Und diejenigen, mit denen | |
9 | عَقَدَتۡ | aqadat | (ein Abkommen) trafen | عقد |
10 | أَيۡمَنُكُمۡ | aymanukum | eure rechte Hände, | يمن |
11 | فَـَٔاتُوهُمۡ | faatuhum | so gebt ihnen | اتي |
12 | نَصِيبَهُمۡۚ | nasibahum | ihren Anteil. | نصب |
13 | إِنَّ | inna | Wahrlich, | |
14 | ٱللَّهَ | al-laha | Allah | اله |
15 | كَانَ | kana | ist | كون |
16 | عَلَى | ala | über | |
17 | كُلِّ | kulli | alle | كلل |
18 | شَيۡءٖ | shayin | Dinge | شيا |
19 | شَهِيدًا | shahidan | Zeuge. | شهد |
Übersetzungen
Und einem jeden haben Wir Erben bestimmt für das, was Eltern und Verwandte und jene, mit denen eure Eide einen Bund bekräftigten, hinterlassen haben. So gebt ihnen denn ihren Anteil. Seht, Allah ist von allem Zeuge.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
|
Einem jeden haben Wir Erbberechtigte bestimmt für das, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen. Denjenigen, mit denen eure rechte Hand eine Abmachung getroffen hat, gebt ihnen ihren Anteil. Allah ist über alles Zeuge.
F. Bubenheim und N. Elyas
|
Und für jeden (von euch) haben WIR Erbberechtigte bestimmt für das, was die Eltern und die Verwandten hinterlassen haben. Und gebt denjenigen, mit denen ihr einen Vertrag geschlossen habt, ihren Anteil! Gewiß, ALLAH bleibt immer über alles Zeuge.
Amir Zaidan
|
Einem jeden haben Wir Erbfolger gegeben in bezug auf das, was die Eltern und die Angehörigen hinterlassen. Und gebt denjenigen, mit denen euch eure Eide verbinden, ihren Anteil. Gott ist ja über alle Dinge Zeuge.
Adel Theodor Khoury
|
Und einem jeden haben Wir Erben bestimmt für das, was Eltern und Verwandte hinterlassen und jene, mit denen eure Eide einen Bund bekräftigt haben. So gebt ihnen denn ihr Teil. Siehe, Allah hat aller Dinge acht.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
|
Für einen jeden haben wir hinsichtlich der Hinterlassenschaft der Eltern, der nächsten Verwandten und derer, mit denen ihr eine eidliche Bindung eingegangen habt, Erben (Mawaalie) bestimmt. Gebt ihnen ihren Anteil! Allah ist über alles Zeuge.
Rudi Paret
|
Für jeden haben Wir die Erbberechtigten bestimmt, die vom Nachlaß der Eltern und Angehörigen erben. Der Bündnispartner (dem der Erblasser für seinen Beistand einen Teil des Nachlasses zugesprochen hat, falls er kinderlos stirbt), soll seinen Anteil bekommen. Gott ist der Zeuge über alles.
Al-Azhar Universität
|
Einem jeden haben wir Verwandte gegeben, welche das erben können, was Eltern und Verwandte hinterlassen; habt ihr aber deswegen mit jemandem einen Vertrag gemacht, so müsst ihr seinen Anteil herausgeben; denn Gott ist aller Dinge Zeuge.
Lion Ullmann (1865)
|
Einem jeden haben wir Verwandte gegeben, denen die Eltern oder Angehörigen etwas hinterlassen. Und was diejenigen anlangt, an die ihr durch Eid gebunden seid, so gebt ihnen ihren Anteil. Allah ist Zeuge aller Dinge.
Max Henning
|
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | وَلِكُلّٖ | walikullin | Und für jeden | كلل |
2 | جَعَلۡنَا | ja'alna | machten wir | جعل |
3 | مَوَلِيَ | mawaliya | Erbberechtigte | ولي |
4 | مِمَّا | mimma | von was | |
5 | تَرَكَ | taraka | hinterließen | ترك |
6 | ٱلۡوَلِدَانِ | al-walidani | die Eltern | ولد |
7 | وَٱلۡأَقۡرَبُونَۚ | wal-aqrabuna | und die Verwandten. | قرب |
8 | وَٱلَّذِينَ | wa-alladhina | Und diejenigen, mit denen | |
9 | عَقَدَتۡ | aqadat | (ein Abkommen) trafen | عقد |
10 | أَيۡمَنُكُمۡ | aymanukum | eure rechte Hände, | يمن |
11 | فَـَٔاتُوهُمۡ | faatuhum | so gebt ihnen | اتي |
12 | نَصِيبَهُمۡۚ | nasibahum | ihren Anteil. | نصب |
13 | إِنَّ | inna | Wahrlich, | |
14 | ٱللَّهَ | al-laha | Allah | اله |
15 | كَانَ | kana | ist | كون |
16 | عَلَى | ala | über | |
17 | كُلِّ | kulli | alle | كلل |
18 | شَيۡءٖ | shayin | Dinge | شيا |
19 | شَهِيدًا | shahidan | Zeuge. | شهد |
Übersetzungen
Und einem jeden haben Wir Erben bestimmt für das, was Eltern und Verwandte und jene, mit denen eure Eide einen Bund bekräftigten, hinterlassen haben. So gebt ihnen denn ihren Anteil. Seht, Allah ist von allem Zeuge.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
|
Einem jeden haben Wir Erbberechtigte bestimmt für das, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen. Denjenigen, mit denen eure rechte Hand eine Abmachung getroffen hat, gebt ihnen ihren Anteil. Allah ist über alles Zeuge.
F. Bubenheim und N. Elyas
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Und für jeden (von euch) haben WIR Erbberechtigte bestimmt für das, was die Eltern und die Verwandten hinterlassen haben. Und gebt denjenigen, mit denen ihr einen Vertrag geschlossen habt, ihren Anteil! Gewiß, ALLAH bleibt immer über alles Zeuge.
Amir Zaidan
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Einem jeden haben Wir Erbfolger gegeben in bezug auf das, was die Eltern und die Angehörigen hinterlassen. Und gebt denjenigen, mit denen euch eure Eide verbinden, ihren Anteil. Gott ist ja über alle Dinge Zeuge.
Adel Theodor Khoury
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Und einem jeden haben Wir Erben bestimmt für das, was Eltern und Verwandte hinterlassen und jene, mit denen eure Eide einen Bund bekräftigt haben. So gebt ihnen denn ihr Teil. Siehe, Allah hat aller Dinge acht.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Für einen jeden haben wir hinsichtlich der Hinterlassenschaft der Eltern, der nächsten Verwandten und derer, mit denen ihr eine eidliche Bindung eingegangen habt, Erben (Mawaalie) bestimmt. Gebt ihnen ihren Anteil! Allah ist über alles Zeuge.
Rudi Paret
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Für jeden haben Wir die Erbberechtigten bestimmt, die vom Nachlaß der Eltern und Angehörigen erben. Der Bündnispartner (dem der Erblasser für seinen Beistand einen Teil des Nachlasses zugesprochen hat, falls er kinderlos stirbt), soll seinen Anteil bekommen. Gott ist der Zeuge über alles.
Al-Azhar Universität
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Einem jeden haben wir Verwandte gegeben, welche das erben können, was Eltern und Verwandte hinterlassen; habt ihr aber deswegen mit jemandem einen Vertrag gemacht, so müsst ihr seinen Anteil herausgeben; denn Gott ist aller Dinge Zeuge.
Lion Ullmann (1865)
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Einem jeden haben wir Verwandte gegeben, denen die Eltern oder Angehörigen etwas hinterlassen. Und was diejenigen anlangt, an die ihr durch Eid gebunden seid, so gebt ihnen ihren Anteil. Allah ist Zeuge aller Dinge.
Max Henning
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