وَمَن لَّمْ يَسْتَطِعْ مِنكُمْ طَوْلًا أَن يَنكِحَ ٱلْمُحْصَنَٰتِ ٱلْمُؤْمِنَٰتِ فَمِن مَّا مَلَكَتْ أَيْمَٰنُكُم مِّن فَتَيَٰتِكُمُ ٱلْمُؤْمِنَٰتِ وَٱللَّهُ أَعْلَمُ بِإِيمَٰنِكُم بَعْضُكُم مِّنۢ بَعْضٍۢ فَٱنكِحُوهُنَّ بِإِذْنِ أَهْلِهِنَّ وَءَاتُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ بِٱلْمَعْرُوفِ مُحْصَنَٰتٍ غَيْرَ مُسَٰفِحَٰتٍۢ وَلَا مُتَّخِذَٰتِ أَخْدَانٍۢ فَإِذَآ أُحْصِنَّ فَإِنْ أَتَيْنَ بِفَٰحِشَةٍۢ فَعَلَيْهِنَّ نِصْفُ مَا عَلَى ٱلْمُحْصَنَٰتِ مِنَ ٱلْعَذَابِ ذَٰلِكَ لِمَنْ خَشِىَ ٱلْعَنَتَ مِنكُمْ وَأَن تَصْبِرُوا۟ خَيْرٌۭ لَّكُمْ وَٱللَّهُ غَفُورٌۭ رَّحِيمٌۭ
Waman lam yastatiAA minkum tawlan an yankiha almuhsanati almuminati famin ma malakat aymanukum min fatayatikumu almuminati waAllahu aAAlamu bieemanikum baAAdukum min baAAdin fainkihoohunna biithni ahlihinna waatoohunna ojoorahunna bialmaAAroofi muhsanatin ghayra masafihatin wala muttakhithati akhdanin faitha ohsinna fain atayna bifahishatin faAAalayhinna nisfu ma AAala almuhsanati mina alAAathabi thalika liman khashiya alAAanata minkum waan tasbiroo khayrun lakum waAllahu ghafoorun raheemun
Und wer von euch nicht so bemittelt ist, daß er ehrbare, gläubige Frauen zu heiraten vermag, der (soll) von den gläubigen Mädchen (heiraten), die eure rechte Hand besitzt. Und Allah weiß sehr wohl über euren Glauben Bescheid; die einen von euch sind von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, wenn sie ehrbar sind, nicht solche, die Hurerei treiben und sich Liebhaber halten! Und wenn sie (durch Heirat) ehrbare Frauen geworden sind und dann eine Abscheulichkeit begehen, soll ihnen (nur) die Hälfte der Strafe zukommen, die ehrbaren Frauen zukommt. Dies gilt für denjenigen von euch, der (in) Bedrängnis (zu kommen) fürchtet. Doch daß ihr Geduld übt, ist besser für euch. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | وَمَن | waman | Und wer | |
2 | لَّمۡ | lam | nicht | |
3 | يَسۡتَطِعۡ | yastati' | bemittelt ist | طوع |
4 | مِنكُمۡ | minkum | von euch | |
5 | طَوۡلًا | tawlan | die Kraft, | طول |
6 | أَن | an | dass | |
7 | يَنكِحَ | yankiha | er heiratet | نكح |
8 | ٱلۡمُحۡصَنَتِ | al-muh'sanati | die ehrbaren Frauen, | حصن |
9 | ٱلۡمُؤۡمِنَتِ | al-mu'minati | gläubigen | امن |
10 | فَمِن | famin | so (heiratet,) von | |
11 | مَّا | ma | was | |
12 | مَلَكَتۡ | malakat | besitzt | ملك |
13 | أَيۡمَنُكُم | aymanukum | eure rechte Hand, | يمن |
14 | مِّن | min | von | |
15 | فَتَيَتِكُمُ | fatayatikumu | euren Sklavinnen. | فتي |
16 | ٱلۡمُؤۡمِنَتِۚ | al-mu'minati | gläubigen | امن |
17 | وَٱللَّهُ | wal-lahu | Und Allah | اله |
18 | أَعۡلَمُ | a'lamu | weiß am besten | علم |
19 | بِإِيمَنِكُمۚ | biimanikum | über euren Glauben. | امن |
20 | بَعۡضُكُم | ba'dukum | Die einen von euch | بعض |
21 | مِّنۢ | min | (sind) von | |
22 | بَعۡضٖۚ | ba'din | den anderen. | بعض |
23 | فَٱنكِحُوهُنَّ | fa-inkihuhunna | So heiratet sie | نكح |
24 | بِإِذۡنِ | bi-idh'ni | mit (der) Erlaubnis | اذن |
25 | أَهۡلِهِنَّ | ahlihinna | ihrer Angehörigen | اهل |
26 | وَءَاتُوهُنَّ | waatuhunna | und gebt ihnen | اتي |
27 | أُجُورَهُنَّ | ujurahunna | ihren Lohn | اجر |
28 | بِٱلۡمَعۡرُوفِ | bil-ma'rufi | in rechtlicher Weise. | عرف |
29 | مُحۡصَنَتٍ | muh'sanatin | ehrbare Frauen, | حصن |
30 | غَيۡرَ | ghayra | nicht | غير |
31 | مُسَفِحَتٖ | musafihatin | Hurerei-treibende | سفح |
32 | وَلَا | wala | und nicht | |
33 | مُتَّخِذَتِ | muttakhidhati | Nehmende | اخذ |
34 | أَخۡدَانٖۚ | akhdanin | (von) Liebhabern. | خدن |
35 | فَإِذَآ | fa-idha | Dann wenn | |
36 | أُحۡصِنَّ | uh'sinna | sie verheiratet sind, | حصن |
37 | فَإِنۡ | fa-in | dann falls | |
38 | أَتَيۡنَ | atayna | sie begehen | اتي |
39 | بِفَحِشَةٖ | bifahishatin | eine Abscheulichkeit, | فحش |
40 | فَعَلَيۡهِنَّ | fa'alayhinna | so gibt es für sie | |
41 | نِصۡفُ | nis'fu | (die) Hälfte, | نصف |
42 | مَا | ma | was | |
43 | عَلَى | ala | (es gibt) für | |
44 | ٱلۡمُحۡصَنَتِ | al-muh'sanati | eine ehrbare Frau | حصن |
45 | مِنَ | mina | von | |
46 | ٱلۡعَذَابِۚ | al-'adhabi | der Strafe. | عذب |
47 | ذَلِكَ | dhalika | Dies | |
48 | لِمَنۡ | liman | (ist) für den, wer | |
49 | خَشِيَ | khashiya | fürchtet | خشي |
50 | ٱلۡعَنَتَ | al-'anata | Bedrängnis | عنت |
51 | مِنكُمۡۚ | minkum | von euch | |
52 | وَأَن | wa-an | und dass | |
53 | تَصۡبِرُواْ | tasbiru | ihr geduldig seid | صبر |
54 | خَيۡرٞ | khayrun | (ist) besser | خير |
55 | لَّكُمۡۗ | lakum | für euch. | |
56 | وَٱللَّهُ | wal-lahu | Und Allah | اله |
57 | غَفُورٞ | ghafurun | (ist) Allvergebend, | غفر |
58 | رَّحِيمٞ | rahimun | Barmherzig. | رحم |
Übersetzungen
Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren gläubigen Mägden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist für diejenigen von euch (vorgesehen), die fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Daß ihr Geduld übt, ist besser für euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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Und wer von euch nicht so bemittelt ist, daß er ehrbare, gläubige Frauen zu heiraten vermag, der (soll) von den gläubigen Mädchen (heiraten), die eure rechte Hand besitzt. Und Allah weiß sehr wohl über euren Glauben Bescheid; die einen von euch sind von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, wenn sie ehrbar sind, nicht solche, die Hurerei treiben und sich Liebhaber halten! Und wenn sie (durch Heirat) ehrbare Frauen geworden sind und dann eine Abscheulichkeit begehen, soll ihnen (nur) die Hälfte der Strafe zukommen, die ehrbaren Frauen zukommt. Dies gilt für denjenigen von euch, der (in) Bedrängnis (zu kommen) fürchtet. Doch daß ihr Geduld übt, ist besser für euch. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
F. Bubenheim und N. Elyas
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Und wer von euch es sich nicht leisten kann, freie Mumin-Frauen zu heiraten, dann (heiratet er) von den Mumin-Dienerinnen, die euch gehören. Und ALLAH kennt euren Iman besser - die einen von euch sind wie die anderen. So heiratet sie mit der Zustimmung ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihre Morgengabe nach dem Gebilligten als Ehefrauen und nicht als Unzucht-Treibende und nicht als diejenigen, die sich Geliebte nehmen. Und wenn sie (die Mumin-Dienerinnen) verheiratet sind und dann Unzucht begehen, dann ist ihnen die Hälfte des Strafmaßes auferlegt, das für freie Frauen vorgesehen ist. Dies ist für denjenigen von euch, der fürchtet, ansonsten Schädlichkeit (Unzucht) zu begehen. Und wenn ihr euch in Geduld übt, ist es besser für euch. Und ALLAH ist allvergebend, allgnädig.
Amir Zaidan
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Wer von euch keine Mittel besitzt, um unter Schutz gestellte gläubige Frauen zu heiraten, der soll Frauen heiraten aus den Reihen der gläubigen Mägde, die eure rechte Hand besitzt. Gott weiß besser Bescheid über euren Glauben. Die einen von euch stammen ja von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Herren und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, als unter Schutz gestellten Frauen, die nicht Unzucht treiben und sich keine Liebhaber nehmen. Wenn sie unter Schutz gestellt worden sind und dann Schändliches begehen, steht für sie darauf an Pein die Hälfte dessen, was für die unter Schutz gestellten Frauen steht. Dies gilt für denjenigen von euch, der die Bedrängnis fürchtet. Und wenn ihr euch geduldig zeigt, so ist es besser für euch. Und Gott ist voller Vergebung und barmherzig.
Adel Theodor Khoury
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Und wer von euch es sich nicht leisten kann, freie, gläubige Frauen zu heiraten: dann was eure Rechte besitzt, nämlich eure gläubigen Kriegsgefangenen. Und Allah kennt euren Glauben am besten. Die einen von euch sind von den andern; so heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Herren und gebt ihnen ihre Morgengabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, nicht Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Geilheit schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Das gilt für den unter euch, der sich vor der Sünde fürchtet. Daß ihr euch aber zurückhaltet, ist besser für euch; und Allah ist allverzeihend, barmherzig.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
|
Und diejenigen von euch, die nicht so bemittelt sind, daß sie ehrbare gläubige Frauen zu heiraten vermögen, (sollen welche) von euren gläubigen Mägden (heiraten), die ihr (als Sklavinnen) besitzt. Allah weiß sehr Wohl über euren Glauben Bescheid. Ihr gehört (als Gläubige) zueinander (ungeachtet der Unterschiede in der sozialen Stellung). Heiratet sie also mit der Erlaubnis ihrer Herrschaft und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise! (Dabei sollen sie sich) als ehrbare Frauen (betragen), nicht als solche, die Unzucht treiben und sich Liebschaften halten. Und wenn sie (durch die Eheschließung) ehrbare Frauen geworden sind und dann etwas Abscheuliches begehen, kommt ihnen die Hälfte der Strafe zu, die (in einem solchen Fall) für die (freigeborenen) ehrbaren Frauen vorgesehen ist. Dies ist (eine Erleichterung) für diejenigen von euch, die (bei gänzlicher Enthaltsamkeit) fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Doch ist es besser für euch, Geduld zu üben (und auf die Heirat von Sklavinnen zu verzichten). Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.
Rudi Paret
|
Wer aus Mangel an Mitteln keine gläubigen, freien Frauen heiraten kann, könnte leibeigene Gläubige heiraten. Gott weiß, wie es um den Glauben eines jeden steht. Ihr sollt es nicht ablehnen, gläubige Leibeigene zu heiraten, denn ihr seid alle gleich. Ihr dürft sie mit Einwilligung ihrer Angehörigen heiraten. Entrichtet ihnen eine angemessene Morgengabe, so daß sie rechtmäßige Ehefrauen werden, keusch bleiben und sich keine Liebhaber nehmen! Falls sie nach der Heirat eine schändliche Tat begehen, fällt ihnen nur die Hälfte der Strafe zu, die eine Freie bekommt. Gläubige Leibeigene zu heiraten, ist ein Weg, den die Männer gehen können, wenn sie fürchten, sich nicht enthalten zu können. Sich geduldig zu enthalten, ist für euch besser. Gott ist voller Vergebung und Barmherzigkeit.
Al-Azhar Universität
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Wer aber nicht Vermögen genug besitzt, um freie, gläubige Frauen heiraten zu können, der nehme gläubig gewordene Sklavinnen; denn Gott kennt euren Glauben, und ihr seid ja alle eines Ursprungs; doch heiratet sie nur mit Einwilligung ihrer Herren und gebt ihnen nach Billigkeit ihre Morgengabe. Auch diese müssen züchtig und dürfen nicht schlecht sein, noch sich fremde Liebhaber halten. Vergehen diese sich nach der Verheiratung durch Ehebruch, so sollen sie die Hälfte derjenigen Strafe, welche freien Frauen auferlegt ist, erleiden. Sklavinnen sind nur demjenigen erlaubt, welcher freie Frauen fürchtet, der Sünde wegen, in welche sie leicht verfallen; doch ist's besser keine Sklavin zu nehmen; denn Gott ist versöhnend und barmherzig.
Lion Ullmann (1865)
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Und wer von euch nicht vermögend genug ist, gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von den gläubigen Sklavinnen, die seine Rechte besitzt. Und Allah kennt sehr wohl euren Glauben. Ihr seid einer vom andern. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Herren und gebt ihnen ihre Morgengabe nach Billigkeit. Sie seien jedoch keusch und sollen nicht Hurerei treiben und sich keine Geliebten halten. Sind sie aber verheiratet und begehen Ehebruch, so treffe sie die Hälfte der Strafe der verheirateten (freien) Frauen. (Diese Verordnung ist) für den von euch, der die Sünde fürchtet. Doch besser ist es für euch, davon abzustehen. Und Allah ist verzeihend und barmherzig.
Max Henning
|
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | وَمَن | waman | Und wer | |
2 | لَّمۡ | lam | nicht | |
3 | يَسۡتَطِعۡ | yastati' | bemittelt ist | طوع |
4 | مِنكُمۡ | minkum | von euch | |
5 | طَوۡلًا | tawlan | die Kraft, | طول |
6 | أَن | an | dass | |
7 | يَنكِحَ | yankiha | er heiratet | نكح |
8 | ٱلۡمُحۡصَنَتِ | al-muh'sanati | die ehrbaren Frauen, | حصن |
9 | ٱلۡمُؤۡمِنَتِ | al-mu'minati | gläubigen | امن |
10 | فَمِن | famin | so (heiratet,) von | |
11 | مَّا | ma | was | |
12 | مَلَكَتۡ | malakat | besitzt | ملك |
13 | أَيۡمَنُكُم | aymanukum | eure rechte Hand, | يمن |
14 | مِّن | min | von | |
15 | فَتَيَتِكُمُ | fatayatikumu | euren Sklavinnen. | فتي |
16 | ٱلۡمُؤۡمِنَتِۚ | al-mu'minati | gläubigen | امن |
17 | وَٱللَّهُ | wal-lahu | Und Allah | اله |
18 | أَعۡلَمُ | a'lamu | weiß am besten | علم |
19 | بِإِيمَنِكُمۚ | biimanikum | über euren Glauben. | امن |
20 | بَعۡضُكُم | ba'dukum | Die einen von euch | بعض |
21 | مِّنۢ | min | (sind) von | |
22 | بَعۡضٖۚ | ba'din | den anderen. | بعض |
23 | فَٱنكِحُوهُنَّ | fa-inkihuhunna | So heiratet sie | نكح |
24 | بِإِذۡنِ | bi-idh'ni | mit (der) Erlaubnis | اذن |
25 | أَهۡلِهِنَّ | ahlihinna | ihrer Angehörigen | اهل |
26 | وَءَاتُوهُنَّ | waatuhunna | und gebt ihnen | اتي |
27 | أُجُورَهُنَّ | ujurahunna | ihren Lohn | اجر |
28 | بِٱلۡمَعۡرُوفِ | bil-ma'rufi | in rechtlicher Weise. | عرف |
29 | مُحۡصَنَتٍ | muh'sanatin | ehrbare Frauen, | حصن |
30 | غَيۡرَ | ghayra | nicht | غير |
31 | مُسَفِحَتٖ | musafihatin | Hurerei-treibende | سفح |
32 | وَلَا | wala | und nicht | |
33 | مُتَّخِذَتِ | muttakhidhati | Nehmende | اخذ |
34 | أَخۡدَانٖۚ | akhdanin | (von) Liebhabern. | خدن |
35 | فَإِذَآ | fa-idha | Dann wenn | |
36 | أُحۡصِنَّ | uh'sinna | sie verheiratet sind, | حصن |
37 | فَإِنۡ | fa-in | dann falls | |
38 | أَتَيۡنَ | atayna | sie begehen | اتي |
39 | بِفَحِشَةٖ | bifahishatin | eine Abscheulichkeit, | فحش |
40 | فَعَلَيۡهِنَّ | fa'alayhinna | so gibt es für sie | |
41 | نِصۡفُ | nis'fu | (die) Hälfte, | نصف |
42 | مَا | ma | was | |
43 | عَلَى | ala | (es gibt) für | |
44 | ٱلۡمُحۡصَنَتِ | al-muh'sanati | eine ehrbare Frau | حصن |
45 | مِنَ | mina | von | |
46 | ٱلۡعَذَابِۚ | al-'adhabi | der Strafe. | عذب |
47 | ذَلِكَ | dhalika | Dies | |
48 | لِمَنۡ | liman | (ist) für den, wer | |
49 | خَشِيَ | khashiya | fürchtet | خشي |
50 | ٱلۡعَنَتَ | al-'anata | Bedrängnis | عنت |
51 | مِنكُمۡۚ | minkum | von euch | |
52 | وَأَن | wa-an | und dass | |
53 | تَصۡبِرُواْ | tasbiru | ihr geduldig seid | صبر |
54 | خَيۡرٞ | khayrun | (ist) besser | خير |
55 | لَّكُمۡۗ | lakum | für euch. | |
56 | وَٱللَّهُ | wal-lahu | Und Allah | اله |
57 | غَفُورٞ | ghafurun | (ist) Allvergebend, | غفر |
58 | رَّحِيمٞ | rahimun | Barmherzig. | رحم |
Übersetzungen
Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren gläubigen Mägden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist für diejenigen von euch (vorgesehen), die fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Daß ihr Geduld übt, ist besser für euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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Und wer von euch nicht so bemittelt ist, daß er ehrbare, gläubige Frauen zu heiraten vermag, der (soll) von den gläubigen Mädchen (heiraten), die eure rechte Hand besitzt. Und Allah weiß sehr wohl über euren Glauben Bescheid; die einen von euch sind von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, wenn sie ehrbar sind, nicht solche, die Hurerei treiben und sich Liebhaber halten! Und wenn sie (durch Heirat) ehrbare Frauen geworden sind und dann eine Abscheulichkeit begehen, soll ihnen (nur) die Hälfte der Strafe zukommen, die ehrbaren Frauen zukommt. Dies gilt für denjenigen von euch, der (in) Bedrängnis (zu kommen) fürchtet. Doch daß ihr Geduld übt, ist besser für euch. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
F. Bubenheim und N. Elyas
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Und wer von euch es sich nicht leisten kann, freie Mumin-Frauen zu heiraten, dann (heiratet er) von den Mumin-Dienerinnen, die euch gehören. Und ALLAH kennt euren Iman besser - die einen von euch sind wie die anderen. So heiratet sie mit der Zustimmung ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihre Morgengabe nach dem Gebilligten als Ehefrauen und nicht als Unzucht-Treibende und nicht als diejenigen, die sich Geliebte nehmen. Und wenn sie (die Mumin-Dienerinnen) verheiratet sind und dann Unzucht begehen, dann ist ihnen die Hälfte des Strafmaßes auferlegt, das für freie Frauen vorgesehen ist. Dies ist für denjenigen von euch, der fürchtet, ansonsten Schädlichkeit (Unzucht) zu begehen. Und wenn ihr euch in Geduld übt, ist es besser für euch. Und ALLAH ist allvergebend, allgnädig.
Amir Zaidan
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Wer von euch keine Mittel besitzt, um unter Schutz gestellte gläubige Frauen zu heiraten, der soll Frauen heiraten aus den Reihen der gläubigen Mägde, die eure rechte Hand besitzt. Gott weiß besser Bescheid über euren Glauben. Die einen von euch stammen ja von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Herren und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, als unter Schutz gestellten Frauen, die nicht Unzucht treiben und sich keine Liebhaber nehmen. Wenn sie unter Schutz gestellt worden sind und dann Schändliches begehen, steht für sie darauf an Pein die Hälfte dessen, was für die unter Schutz gestellten Frauen steht. Dies gilt für denjenigen von euch, der die Bedrängnis fürchtet. Und wenn ihr euch geduldig zeigt, so ist es besser für euch. Und Gott ist voller Vergebung und barmherzig.
Adel Theodor Khoury
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Und wer von euch es sich nicht leisten kann, freie, gläubige Frauen zu heiraten: dann was eure Rechte besitzt, nämlich eure gläubigen Kriegsgefangenen. Und Allah kennt euren Glauben am besten. Die einen von euch sind von den andern; so heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Herren und gebt ihnen ihre Morgengabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, nicht Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Geilheit schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Das gilt für den unter euch, der sich vor der Sünde fürchtet. Daß ihr euch aber zurückhaltet, ist besser für euch; und Allah ist allverzeihend, barmherzig.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Und diejenigen von euch, die nicht so bemittelt sind, daß sie ehrbare gläubige Frauen zu heiraten vermögen, (sollen welche) von euren gläubigen Mägden (heiraten), die ihr (als Sklavinnen) besitzt. Allah weiß sehr Wohl über euren Glauben Bescheid. Ihr gehört (als Gläubige) zueinander (ungeachtet der Unterschiede in der sozialen Stellung). Heiratet sie also mit der Erlaubnis ihrer Herrschaft und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise! (Dabei sollen sie sich) als ehrbare Frauen (betragen), nicht als solche, die Unzucht treiben und sich Liebschaften halten. Und wenn sie (durch die Eheschließung) ehrbare Frauen geworden sind und dann etwas Abscheuliches begehen, kommt ihnen die Hälfte der Strafe zu, die (in einem solchen Fall) für die (freigeborenen) ehrbaren Frauen vorgesehen ist. Dies ist (eine Erleichterung) für diejenigen von euch, die (bei gänzlicher Enthaltsamkeit) fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Doch ist es besser für euch, Geduld zu üben (und auf die Heirat von Sklavinnen zu verzichten). Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.
Rudi Paret
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Wer aus Mangel an Mitteln keine gläubigen, freien Frauen heiraten kann, könnte leibeigene Gläubige heiraten. Gott weiß, wie es um den Glauben eines jeden steht. Ihr sollt es nicht ablehnen, gläubige Leibeigene zu heiraten, denn ihr seid alle gleich. Ihr dürft sie mit Einwilligung ihrer Angehörigen heiraten. Entrichtet ihnen eine angemessene Morgengabe, so daß sie rechtmäßige Ehefrauen werden, keusch bleiben und sich keine Liebhaber nehmen! Falls sie nach der Heirat eine schändliche Tat begehen, fällt ihnen nur die Hälfte der Strafe zu, die eine Freie bekommt. Gläubige Leibeigene zu heiraten, ist ein Weg, den die Männer gehen können, wenn sie fürchten, sich nicht enthalten zu können. Sich geduldig zu enthalten, ist für euch besser. Gott ist voller Vergebung und Barmherzigkeit.
Al-Azhar Universität
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Wer aber nicht Vermögen genug besitzt, um freie, gläubige Frauen heiraten zu können, der nehme gläubig gewordene Sklavinnen; denn Gott kennt euren Glauben, und ihr seid ja alle eines Ursprungs; doch heiratet sie nur mit Einwilligung ihrer Herren und gebt ihnen nach Billigkeit ihre Morgengabe. Auch diese müssen züchtig und dürfen nicht schlecht sein, noch sich fremde Liebhaber halten. Vergehen diese sich nach der Verheiratung durch Ehebruch, so sollen sie die Hälfte derjenigen Strafe, welche freien Frauen auferlegt ist, erleiden. Sklavinnen sind nur demjenigen erlaubt, welcher freie Frauen fürchtet, der Sünde wegen, in welche sie leicht verfallen; doch ist's besser keine Sklavin zu nehmen; denn Gott ist versöhnend und barmherzig.
Lion Ullmann (1865)
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Und wer von euch nicht vermögend genug ist, gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von den gläubigen Sklavinnen, die seine Rechte besitzt. Und Allah kennt sehr wohl euren Glauben. Ihr seid einer vom andern. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Herren und gebt ihnen ihre Morgengabe nach Billigkeit. Sie seien jedoch keusch und sollen nicht Hurerei treiben und sich keine Geliebten halten. Sind sie aber verheiratet und begehen Ehebruch, so treffe sie die Hälfte der Strafe der verheirateten (freien) Frauen. (Diese Verordnung ist) für den von euch, der die Sünde fürchtet. Doch besser ist es für euch, davon abzustehen. Und Allah ist verzeihend und barmherzig.
Max Henning
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