وَٱلْمُحْصَنَٰتُ مِنَ ٱلنِّسَآءِ إِلَّا مَا مَلَكَتْ أَيْمَٰنُكُمْ كِتَٰبَ ٱللَّهِ عَلَيْكُمْ وَأُحِلَّ لَكُم مَّا وَرَآءَ ذَٰلِكُمْ أَن تَبْتَغُوا۟ بِأَمْوَٰلِكُم مُّحْصِنِينَ غَيْرَ مُسَٰفِحِينَ فَمَا ٱسْتَمْتَعْتُم بِهِۦ مِنْهُنَّ فَـَٔاتُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ فَرِيضَةًۭ وَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ فِيمَا تَرَٰضَيْتُم بِهِۦ مِنۢ بَعْدِ ٱلْفَرِيضَةِ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ عَلِيمًا حَكِيمًۭا
Waalmuhsanatu mina alnnisai illa ma malakat aymanukum kitaba Allahi AAalaykum waohilla lakum ma waraa thalikum an tabtaghoo biamwalikum muhsineena ghayra musafiheena fama istamtaAAtum bihi minhunna faatoohunna ojoorahunna fareedatan wala junaha AAalaykum feema taradaytum bihi min baAAdi alfareedati inna Allaha kana AAaleeman hakeeman
Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | ۞وَٱلۡمُحۡصَنَتُ | wal-muh'sanatu | Und die verheirateten | حصن |
2 | مِنَ | mina | von | |
3 | ٱلنِّسَآءِ | al-nisai | den Frauen, | نسو |
4 | إِلَّا | illa | außer | |
5 | مَا | ma | was | |
6 | مَلَكَتۡ | malakat | besitzt | ملك |
7 | أَيۡمَنُكُمۡۖ | aymanukum | eure rechte Hand. | يمن |
8 | كِتَبَ | kitaba | (Die) Vorschrift | كتب |
9 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs | اله |
10 | عَلَيۡكُمۡۚ | alaykum | auf euch. | |
11 | وَأُحِلَّ | wa-uhilla | Und erlaubt wurde | حلل |
12 | لَكُم | lakum | für euch, | |
13 | مَّا | ma | was | |
14 | وَرَآءَ | waraa | hinausgeht | وري |
15 | ذَلِكُمۡ | dhalikum | darüber, | |
16 | أَن | an | dass | |
17 | تَبۡتَغُواْ | tabtaghu | ihr begehrt | بغي |
18 | بِأَمۡوَلِكُم | bi-amwalikum | mit eurem Besitz | مول |
19 | مُّحۡصِنِينَ | muh'sinina | zur Ehe, | حصن |
20 | غَيۡرَ | ghayra | nicht | غير |
21 | مُسَفِحِينَۚ | musafihina | zur Hurerei. | سفح |
22 | فَمَا | fama | So was | |
23 | ٱسۡتَمۡتَعۡتُم | is'tamta'tum | ihr genossen habt | متع |
24 | بِهِۦ | bihi | davon | |
25 | مِنۡهُنَّ | min'hunna | von ihnen, | |
26 | فَـَٔاتُوهُنَّ | faatuhunna | so gebt ihnen | اتي |
27 | أُجُورَهُنَّ | ujurahunna | ihren Lohn | اجر |
28 | فَرِيضَةٗۚ | faridatan | (als) Pflichtteil. | فرض |
29 | وَلَا | wala | Und keine | |
30 | جُنَاحَ | junaha | Sünde | جنح |
31 | عَلَيۡكُمۡ | alaykum | (ist) auf euch, | |
32 | فِيمَا | fima | hinsichtlich das | |
33 | تَرَضَيۡتُم | taradaytum | ihr euch miteinander einigt | رضو |
34 | بِهِۦ | bihi | davon | |
35 | مِنۢ | min | von | |
36 | بَعۡدِ | ba'di | nach | بعد |
37 | ٱلۡفَرِيضَةِۚ | al-faridati | dem Pflichtteil. | فرض |
38 | إِنَّ | inna | Wahrlich, | |
39 | ٱللَّهَ | al-laha | Allah | اله |
40 | كَانَ | kana | ist | كون |
41 | عَلِيمًا | aliman | Allwissend, | علم |
42 | حَكِيمٗا | hakiman | Allweise. | حكم |
Übersetzungen
Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
|
Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.
F. Bubenheim und N. Elyas
|
(Haram für die Heirat sind ebenso) die bereits verheirateten Frauen, es sei denn, sie gehören euch. Dies ist das euch von ALLAH Gebotene. Und euch wurden alle anderen (Frauengruppen) für halal (zum Heiraten) erklärt, damit ihr mit eurem Vermögen (das Heiraten) anstrebt als Ehemänner und nicht als Unzucht-Treibende. Und wen ihr von ihnen heiratet, so gebt ihnen ihre Morgengabe - eine Pflichtgabe. Und es ist für euch keine Verfehlung wegen dem, worüber ihr euch einigt außerhalb der Pflichtgabe. Gewiß, ALLAH bleibt immer allwissend, allweise.
Amir Zaidan
|
Und (verboten ist, zu heiraten) die unter Schutz Gestellten unter den Frauen, ausgenommen das, was eure rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt. Das ist die Vorschrift Gottes für euch. Erlaubt ist euch, was jenseits dieser (Gruppe) liegt, daß ihr euch mit eurem Vermögen (Frauen) sucht in der Absicht, (sie) unter Schutz zu stellen und nicht Unzucht zu treiben. Denen unter ihnen, die ihr genossen habt, sollt ihr - das ist eine Rechtspflicht - ihren Lohn geben. Es besteht für euch kein Vergehen, wenn ihr, nachdem die Rechtspflicht festgesetzt ist, darüber hinaus etwas in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart. Gott weiß Bescheid und ist weise.
Adel Theodor Khoury
|
Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt. Eine Verordnung Allahs für euch. Und erlaubt sind euch alle anderen, daß ihr sie sucht mit den Mitteln eures Vermögens, nur in richtiger Ehe und nicht in Unzucht. Und für die Freuden, die ihr von ihnen empfanget, gebt ihnen ihre Morgengabe, wie festgesetzt, und es soll keine Sünde für euch liegen in irgend etwas, worüber ihr euch gegenseitig einigt nach der Festsetzung (der Morgengabe). Wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
|
Und (verboten sind euch) die ehrbaren Frauen (al-muhsanaat mina n-nisaa'), außer was ihr (an Ehefrauen als Sklavinnen) besitzt. (Dies ist) euch von Allah vorgeschrieben. Was darüber hinausgeht, ist euch erlaubt, (nämlich) daß ihr euch als ehrbare Männer, nicht um Unzucht zu treiben, mit eurem Vermögen (sonstige Frauen zu verschaffen) sucht. Wenn ihr dann welche von ihnen (im ehelichen Verkehr) genossen habt, dann gebt ihnen ihren Lohn als Pflichtteil! Es liegt aber für euch keine Sünde darin, wenn ihr, nachdem der Pflichtteil festgelegt ist, (darüber hinausgehend) ein gegenseitiges Übereinkommen trefft. Allah weiß Bescheid und ist weise.
Rudi Paret
|
Ihr sollt nicht verheiratete Frauen heiraten, ausgenommen die Frauen, die in eurem Besitz sind, die aus gerechter Kriegsbeute stammen (und deren Ehebande dadurch nichtig wurden). Das ist Gottes Rechtsbestimmung. Ihr dürft mit eurem Vermögen Frauen, die nicht zu den Verbotenen gehören, rechtmäßig heiraten (aber nicht zu Konkubinen nehmen). Für eine solche Heirat, die euch Freude bringt, habt ihr den Frauen die ihnen zustehende Morgengabe zu überreichen. Die Morgengabe ist eine Pflicht. Sie muß voll und ganz entrichtet werden, es sei denn, daß die Frauen euch wohlwollend etwas davon erlassen. Gott entgeht nichts, ist Er doch der Allwissende, der Allweise.
Al-Azhar Universität
|
Auch dürft ihr keine freien, bereits verheirateten Frauen nehmen; nur eure Sklavinnen machen eine Ausnahme. So schreibt Gott es euch vor. Alles Übrige, was hier nicht verboten, ist erlaubt. Ihr könnt euch nach dem Verhältnis eures Vermögens Frauen nehmen, nur keine schlechten und liederlichen; gebt ihnen aber für die Vorteile, die ihr durch sie habt, ihre Morgengabe; doch ist es nicht verboten, einen Vertrag, wenn er nur nicht verordnungswidrig, deswegen mit ihnen abzuschließen; denn Gott ist allwissend und allweise.
Lion Ullmann (1865)
|
Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die eure Rechte besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, dass ihr mit eurem Geld Frauen begehrt zur Ehe und nicht in Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Morgengabe. Dies ist eine Vorschrift, doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Allah ist wissend und weise.
Max Henning
|
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | ۞وَٱلۡمُحۡصَنَتُ | wal-muh'sanatu | Und die verheirateten | حصن |
2 | مِنَ | mina | von | |
3 | ٱلنِّسَآءِ | al-nisai | den Frauen, | نسو |
4 | إِلَّا | illa | außer | |
5 | مَا | ma | was | |
6 | مَلَكَتۡ | malakat | besitzt | ملك |
7 | أَيۡمَنُكُمۡۖ | aymanukum | eure rechte Hand. | يمن |
8 | كِتَبَ | kitaba | (Die) Vorschrift | كتب |
9 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs | اله |
10 | عَلَيۡكُمۡۚ | alaykum | auf euch. | |
11 | وَأُحِلَّ | wa-uhilla | Und erlaubt wurde | حلل |
12 | لَكُم | lakum | für euch, | |
13 | مَّا | ma | was | |
14 | وَرَآءَ | waraa | hinausgeht | وري |
15 | ذَلِكُمۡ | dhalikum | darüber, | |
16 | أَن | an | dass | |
17 | تَبۡتَغُواْ | tabtaghu | ihr begehrt | بغي |
18 | بِأَمۡوَلِكُم | bi-amwalikum | mit eurem Besitz | مول |
19 | مُّحۡصِنِينَ | muh'sinina | zur Ehe, | حصن |
20 | غَيۡرَ | ghayra | nicht | غير |
21 | مُسَفِحِينَۚ | musafihina | zur Hurerei. | سفح |
22 | فَمَا | fama | So was | |
23 | ٱسۡتَمۡتَعۡتُم | is'tamta'tum | ihr genossen habt | متع |
24 | بِهِۦ | bihi | davon | |
25 | مِنۡهُنَّ | min'hunna | von ihnen, | |
26 | فَـَٔاتُوهُنَّ | faatuhunna | so gebt ihnen | اتي |
27 | أُجُورَهُنَّ | ujurahunna | ihren Lohn | اجر |
28 | فَرِيضَةٗۚ | faridatan | (als) Pflichtteil. | فرض |
29 | وَلَا | wala | Und keine | |
30 | جُنَاحَ | junaha | Sünde | جنح |
31 | عَلَيۡكُمۡ | alaykum | (ist) auf euch, | |
32 | فِيمَا | fima | hinsichtlich das | |
33 | تَرَضَيۡتُم | taradaytum | ihr euch miteinander einigt | رضو |
34 | بِهِۦ | bihi | davon | |
35 | مِنۢ | min | von | |
36 | بَعۡدِ | ba'di | nach | بعد |
37 | ٱلۡفَرِيضَةِۚ | al-faridati | dem Pflichtteil. | فرض |
38 | إِنَّ | inna | Wahrlich, | |
39 | ٱللَّهَ | al-laha | Allah | اله |
40 | كَانَ | kana | ist | كون |
41 | عَلِيمًا | aliman | Allwissend, | علم |
42 | حَكِيمٗا | hakiman | Allweise. | حكم |
Übersetzungen
Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.
F. Bubenheim und N. Elyas
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(Haram für die Heirat sind ebenso) die bereits verheirateten Frauen, es sei denn, sie gehören euch. Dies ist das euch von ALLAH Gebotene. Und euch wurden alle anderen (Frauengruppen) für halal (zum Heiraten) erklärt, damit ihr mit eurem Vermögen (das Heiraten) anstrebt als Ehemänner und nicht als Unzucht-Treibende. Und wen ihr von ihnen heiratet, so gebt ihnen ihre Morgengabe - eine Pflichtgabe. Und es ist für euch keine Verfehlung wegen dem, worüber ihr euch einigt außerhalb der Pflichtgabe. Gewiß, ALLAH bleibt immer allwissend, allweise.
Amir Zaidan
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Und (verboten ist, zu heiraten) die unter Schutz Gestellten unter den Frauen, ausgenommen das, was eure rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt. Das ist die Vorschrift Gottes für euch. Erlaubt ist euch, was jenseits dieser (Gruppe) liegt, daß ihr euch mit eurem Vermögen (Frauen) sucht in der Absicht, (sie) unter Schutz zu stellen und nicht Unzucht zu treiben. Denen unter ihnen, die ihr genossen habt, sollt ihr - das ist eine Rechtspflicht - ihren Lohn geben. Es besteht für euch kein Vergehen, wenn ihr, nachdem die Rechtspflicht festgesetzt ist, darüber hinaus etwas in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart. Gott weiß Bescheid und ist weise.
Adel Theodor Khoury
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Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt. Eine Verordnung Allahs für euch. Und erlaubt sind euch alle anderen, daß ihr sie sucht mit den Mitteln eures Vermögens, nur in richtiger Ehe und nicht in Unzucht. Und für die Freuden, die ihr von ihnen empfanget, gebt ihnen ihre Morgengabe, wie festgesetzt, und es soll keine Sünde für euch liegen in irgend etwas, worüber ihr euch gegenseitig einigt nach der Festsetzung (der Morgengabe). Wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Und (verboten sind euch) die ehrbaren Frauen (al-muhsanaat mina n-nisaa'), außer was ihr (an Ehefrauen als Sklavinnen) besitzt. (Dies ist) euch von Allah vorgeschrieben. Was darüber hinausgeht, ist euch erlaubt, (nämlich) daß ihr euch als ehrbare Männer, nicht um Unzucht zu treiben, mit eurem Vermögen (sonstige Frauen zu verschaffen) sucht. Wenn ihr dann welche von ihnen (im ehelichen Verkehr) genossen habt, dann gebt ihnen ihren Lohn als Pflichtteil! Es liegt aber für euch keine Sünde darin, wenn ihr, nachdem der Pflichtteil festgelegt ist, (darüber hinausgehend) ein gegenseitiges Übereinkommen trefft. Allah weiß Bescheid und ist weise.
Rudi Paret
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Ihr sollt nicht verheiratete Frauen heiraten, ausgenommen die Frauen, die in eurem Besitz sind, die aus gerechter Kriegsbeute stammen (und deren Ehebande dadurch nichtig wurden). Das ist Gottes Rechtsbestimmung. Ihr dürft mit eurem Vermögen Frauen, die nicht zu den Verbotenen gehören, rechtmäßig heiraten (aber nicht zu Konkubinen nehmen). Für eine solche Heirat, die euch Freude bringt, habt ihr den Frauen die ihnen zustehende Morgengabe zu überreichen. Die Morgengabe ist eine Pflicht. Sie muß voll und ganz entrichtet werden, es sei denn, daß die Frauen euch wohlwollend etwas davon erlassen. Gott entgeht nichts, ist Er doch der Allwissende, der Allweise.
Al-Azhar Universität
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Auch dürft ihr keine freien, bereits verheirateten Frauen nehmen; nur eure Sklavinnen machen eine Ausnahme. So schreibt Gott es euch vor. Alles Übrige, was hier nicht verboten, ist erlaubt. Ihr könnt euch nach dem Verhältnis eures Vermögens Frauen nehmen, nur keine schlechten und liederlichen; gebt ihnen aber für die Vorteile, die ihr durch sie habt, ihre Morgengabe; doch ist es nicht verboten, einen Vertrag, wenn er nur nicht verordnungswidrig, deswegen mit ihnen abzuschließen; denn Gott ist allwissend und allweise.
Lion Ullmann (1865)
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Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die eure Rechte besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, dass ihr mit eurem Geld Frauen begehrt zur Ehe und nicht in Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Morgengabe. Dies ist eine Vorschrift, doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Allah ist wissend und weise.
Max Henning
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