يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوا۟ لَا يَحِلُّ لَكُمْ أَن تَرِثُوا۟ ٱلنِّسَآءَ كَرْهًۭا وَلَا تَعْضُلُوهُنَّ لِتَذْهَبُوا۟ بِبَعْضِ مَآ ءَاتَيْتُمُوهُنَّ إِلَّآ أَن يَأْتِينَ بِفَٰحِشَةٍۢ مُّبَيِّنَةٍۢ وَعَاشِرُوهُنَّ بِٱلْمَعْرُوفِ فَإِن كَرِهْتُمُوهُنَّ فَعَسَىٰٓ أَن تَكْرَهُوا۟ شَيْـًۭٔا وَيَجْعَلَ ٱللَّهُ فِيهِ خَيْرًۭا كَثِيرًۭا
Ya ayyuha allatheena amanoo la yahillu lakum an tarithoo alnnisaa karhan wala taAAduloohunna litathhaboo bibaAAdi ma ataytumoohunna illa an yateena bifahishatin mubayyinatin waAAashiroohunna bialmaAAroofi fain karihtumoohunna faAAasa an takrahoo shayan wayajAAala Allahu feehi khayran katheeran
O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | يَٓأَيُّهَا | yaayyuha | O | ايي |
2 | ٱلَّذِينَ | alladhina | diejenigen, die | |
3 | ءَامَنُواْ | amanu | glauben! | امن |
4 | لَا | la | Nicht | |
5 | يَحِلُّ | yahillu | (ist) erlaubt | حلل |
6 | لَكُمۡ | lakum | für euch, | |
7 | أَن | an | dass | |
8 | تَرِثُواْ | tarithu | ihr erbt | ورث |
9 | ٱلنِّسَآءَ | al-nisaa | die Frauen | نسو |
10 | كَرۡهٗاۖ | karhan | wider Willen. | كره |
11 | وَلَا | wala | Und nicht | |
12 | تَعۡضُلُوهُنَّ | ta'duluhunna | zwingt sie, | عضل |
13 | لِتَذۡهَبُواْ | litadhhabu | um zu nehmen | ذهب |
14 | بِبَعۡضِ | biba'di | einen Teil, | بعض |
15 | مَآ | ma | was | |
16 | ءَاتَيۡتُمُوهُنَّ | ataytumuhunna | ihr ihnen gabt, | اتي |
17 | إِلَّآ | illa | außer, | |
18 | أَن | an | dass | |
19 | يَأۡتِينَ | yatina | sie begehen | اتي |
20 | بِفَحِشَةٖ | bifahishatin | eine Abscheulichkeit. | فحش |
21 | مُّبَيِّنَةٖۚ | mubayyinatin | klare | بين |
22 | وَعَاشِرُوهُنَّ | wa'ashiruhunna | Und lebt mit ihnen | عشر |
23 | بِٱلۡمَعۡرُوفِۚ | bil-ma'rufi | in rechtlicher Weise. | عرف |
24 | فَإِن | fa-in | Dann falls | |
25 | كَرِهۡتُمُوهُنَّ | karih'tumuhunna | sie euch zuwider sind | كره |
26 | فَعَسَىٓ | fa'asa | dann ist vielleicht, | عسي |
27 | أَن | an | dass | |
28 | تَكۡرَهُواْ | takrahu | euch zuwider ist | كره |
29 | شَيۡـٔٗا | shayan | etwas, | شيا |
30 | وَيَجۡعَلَ | wayaj'ala | während gemacht hat | جعل |
31 | ٱللَّهُ | al-lahu | Allah | اله |
32 | فِيهِ | fihi | darin | |
33 | خَيۡرٗا | khayran | Gutes. | خير |
34 | كَثِيرٗا | kathiran | viel | كثر |
Übersetzungen
O ihr, die ihr glaubt, euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Und hindert sie nicht (an der Verheiratung mit einem anderen), um einen Teil von dem zu nehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gabt, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt in Billigkeit mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.
F. Bubenheim und N. Elyas
|
Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Für euch gilt nicht als halal, die Frauen durch Zwang zu beerben und ihnen (die Wiederheirat) zu verbieten, um ihnen einen Teil von dem wegzunehmen, was ihr ihnen habt zuteil werden lassen, es sei denn, sie begehen nachgewiesene unzüchtige Handlung. Und verkehrt mit ihnen nach dem Gebilligten! Und solltet ihr gegen sie Abneigung empfinden, dann kann es sein, daß ihr einer Sache gegenüber Abneigung empfindet, in die ALLAH jedoch viel Gutes für euch gelegt hat.
Amir Zaidan
|
O ihr, die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, die Frauen wider ihren Willen zu erben. Und setzt ihnen nicht zu, um etwas von dem zu nehmen, was ihr ihnen zukommen ließet, es sei denn, sie begehen eine eindeutige schändliche Tat. Und geht mit ihnen in rechtlicher Weise um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Gott viel Gutes in es hineinlegt.
Adel Theodor Khoury
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O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen gegen [ihren] Willen zu beerben; noch sollt ihr sie widerrechtlich zurückhalten, um (ihnen) einen Teil von dem wegzunehmen, was ihr ihnen gabt, es sei denn, sie hätten offenbare Schändlichkeit begangen; und geht gütig mit ihnen um. Wenn ihr eine Abneigung gegen sie empfindet, wer weiß, vielleicht empfindet ihr Abneigung gegen etwas, worein Allah aber viel Gutes gelegt hat.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
|
Ihr Gläubigen! Es ist euch nicht erlaubt, Frauen (nach dem Tode ihres Mannes) wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht in der Absicht, (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, wegzunehmen! (Behaltet nichts von ihrer Morgengabe ein) es sei denn, sie begehen etwas ausgesprochen Abscheuliches. Und geht gut mit ihnen um! Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.
Rudi Paret
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Ihr Gläubigen! Euch ist nicht erlaubt, Frauen als Teil der Hinterlassenschaft zu erben (und sie) gegen ihren Willen (ohne Morgengabe) zu heiraten. Ihr dürft die Frauen nicht unter Druck setzen, um die von euch überreichte Morgengabe zu schmälern. Das dürft ihr nur tun, wenn es sich um Frauen handelt, die eine nachgewiesene schändliche Tat begangen haben. Mit den Frauen habt ihr rechtmäßig zusammenzuleben. Sollten sie euch etwa wegen eines Verhaltens mißfallen, müßt ihr geduldig und langmütig sein. Vielleicht mißfällt einem etwas, worin Gott viel Gutes verbirgt.
Al-Azhar Universität
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O ihr Gläubigen, es ist nicht erlaubt, Frauen durch Erbschaft, gegen ihren Willen, sich anzueignen; hindert sie auch nicht, einen anderen zu nehmen, um einen Teil ihrer Morgengabe dadurch zu erhalten; es sei denn, sie hätten ein offenbares Vergehen begangen; geht vielmehr billig mit ihnen um: Wenn ihr sie aber hasst, so kann es leicht sein, dass ihr gerade etwas hasst, worin von Gott großes Glück für euch bereitet ist.
Lion Ullmann (1865)
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Gläubige! Euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen als Erbe zu erhalten. Und hindert sie nicht an der Heirat mit einem anderen, um einen Teil von dem, was ihr ihnen gabt, ihnen zu nehmen, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt in Billigkeit mit ihnen. Und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat.
Max Henning
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Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
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1 | يَٓأَيُّهَا | yaayyuha | O | ايي |
2 | ٱلَّذِينَ | alladhina | diejenigen, die | |
3 | ءَامَنُواْ | amanu | glauben! | امن |
4 | لَا | la | Nicht | |
5 | يَحِلُّ | yahillu | (ist) erlaubt | حلل |
6 | لَكُمۡ | lakum | für euch, | |
7 | أَن | an | dass | |
8 | تَرِثُواْ | tarithu | ihr erbt | ورث |
9 | ٱلنِّسَآءَ | al-nisaa | die Frauen | نسو |
10 | كَرۡهٗاۖ | karhan | wider Willen. | كره |
11 | وَلَا | wala | Und nicht | |
12 | تَعۡضُلُوهُنَّ | ta'duluhunna | zwingt sie, | عضل |
13 | لِتَذۡهَبُواْ | litadhhabu | um zu nehmen | ذهب |
14 | بِبَعۡضِ | biba'di | einen Teil, | بعض |
15 | مَآ | ma | was | |
16 | ءَاتَيۡتُمُوهُنَّ | ataytumuhunna | ihr ihnen gabt, | اتي |
17 | إِلَّآ | illa | außer, | |
18 | أَن | an | dass | |
19 | يَأۡتِينَ | yatina | sie begehen | اتي |
20 | بِفَحِشَةٖ | bifahishatin | eine Abscheulichkeit. | فحش |
21 | مُّبَيِّنَةٖۚ | mubayyinatin | klare | بين |
22 | وَعَاشِرُوهُنَّ | wa'ashiruhunna | Und lebt mit ihnen | عشر |
23 | بِٱلۡمَعۡرُوفِۚ | bil-ma'rufi | in rechtlicher Weise. | عرف |
24 | فَإِن | fa-in | Dann falls | |
25 | كَرِهۡتُمُوهُنَّ | karih'tumuhunna | sie euch zuwider sind | كره |
26 | فَعَسَىٓ | fa'asa | dann ist vielleicht, | عسي |
27 | أَن | an | dass | |
28 | تَكۡرَهُواْ | takrahu | euch zuwider ist | كره |
29 | شَيۡـٔٗا | shayan | etwas, | شيا |
30 | وَيَجۡعَلَ | wayaj'ala | während gemacht hat | جعل |
31 | ٱللَّهُ | al-lahu | Allah | اله |
32 | فِيهِ | fihi | darin | |
33 | خَيۡرٗا | khayran | Gutes. | خير |
34 | كَثِيرٗا | kathiran | viel | كثر |
Übersetzungen
O ihr, die ihr glaubt, euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Und hindert sie nicht (an der Verheiratung mit einem anderen), um einen Teil von dem zu nehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gabt, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt in Billigkeit mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.
F. Bubenheim und N. Elyas
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Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Für euch gilt nicht als halal, die Frauen durch Zwang zu beerben und ihnen (die Wiederheirat) zu verbieten, um ihnen einen Teil von dem wegzunehmen, was ihr ihnen habt zuteil werden lassen, es sei denn, sie begehen nachgewiesene unzüchtige Handlung. Und verkehrt mit ihnen nach dem Gebilligten! Und solltet ihr gegen sie Abneigung empfinden, dann kann es sein, daß ihr einer Sache gegenüber Abneigung empfindet, in die ALLAH jedoch viel Gutes für euch gelegt hat.
Amir Zaidan
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O ihr, die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, die Frauen wider ihren Willen zu erben. Und setzt ihnen nicht zu, um etwas von dem zu nehmen, was ihr ihnen zukommen ließet, es sei denn, sie begehen eine eindeutige schändliche Tat. Und geht mit ihnen in rechtlicher Weise um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Gott viel Gutes in es hineinlegt.
Adel Theodor Khoury
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O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen gegen [ihren] Willen zu beerben; noch sollt ihr sie widerrechtlich zurückhalten, um (ihnen) einen Teil von dem wegzunehmen, was ihr ihnen gabt, es sei denn, sie hätten offenbare Schändlichkeit begangen; und geht gütig mit ihnen um. Wenn ihr eine Abneigung gegen sie empfindet, wer weiß, vielleicht empfindet ihr Abneigung gegen etwas, worein Allah aber viel Gutes gelegt hat.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Ihr Gläubigen! Es ist euch nicht erlaubt, Frauen (nach dem Tode ihres Mannes) wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht in der Absicht, (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, wegzunehmen! (Behaltet nichts von ihrer Morgengabe ein) es sei denn, sie begehen etwas ausgesprochen Abscheuliches. Und geht gut mit ihnen um! Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.
Rudi Paret
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Ihr Gläubigen! Euch ist nicht erlaubt, Frauen als Teil der Hinterlassenschaft zu erben (und sie) gegen ihren Willen (ohne Morgengabe) zu heiraten. Ihr dürft die Frauen nicht unter Druck setzen, um die von euch überreichte Morgengabe zu schmälern. Das dürft ihr nur tun, wenn es sich um Frauen handelt, die eine nachgewiesene schändliche Tat begangen haben. Mit den Frauen habt ihr rechtmäßig zusammenzuleben. Sollten sie euch etwa wegen eines Verhaltens mißfallen, müßt ihr geduldig und langmütig sein. Vielleicht mißfällt einem etwas, worin Gott viel Gutes verbirgt.
Al-Azhar Universität
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O ihr Gläubigen, es ist nicht erlaubt, Frauen durch Erbschaft, gegen ihren Willen, sich anzueignen; hindert sie auch nicht, einen anderen zu nehmen, um einen Teil ihrer Morgengabe dadurch zu erhalten; es sei denn, sie hätten ein offenbares Vergehen begangen; geht vielmehr billig mit ihnen um: Wenn ihr sie aber hasst, so kann es leicht sein, dass ihr gerade etwas hasst, worin von Gott großes Glück für euch bereitet ist.
Lion Ullmann (1865)
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Gläubige! Euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen als Erbe zu erhalten. Und hindert sie nicht an der Heirat mit einem anderen, um einen Teil von dem, was ihr ihnen gabt, ihnen zu nehmen, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt in Billigkeit mit ihnen. Und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat.
Max Henning
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