يُوصِيكُمُ ٱللَّهُ فِىٓ أَوْلَٰدِكُمْ لِلذَّكَرِ مِثْلُ حَظِّ ٱلْأُنثَيَيْنِ فَإِن كُنَّ نِسَآءًۭ فَوْقَ ٱثْنَتَيْنِ فَلَهُنَّ ثُلُثَا مَا تَرَكَ وَإِن كَانَتْ وَٰحِدَةًۭ فَلَهَا ٱلنِّصْفُ وَلِأَبَوَيْهِ لِكُلِّ وَٰحِدٍۢ مِّنْهُمَا ٱلسُّدُسُ مِمَّا تَرَكَ إِن كَانَ لَهُۥ وَلَدٌۭ فَإِن لَّمْ يَكُن لَّهُۥ وَلَدٌۭ وَوَرِثَهُۥٓ أَبَوَاهُ فَلِأُمِّهِ ٱلثُّلُثُ فَإِن كَانَ لَهُۥٓ إِخْوَةٌۭ فَلِأُمِّهِ ٱلسُّدُسُ مِنۢ بَعْدِ وَصِيَّةٍۢ يُوصِى بِهَآ أَوْ دَيْنٍ ءَابَآؤُكُمْ وَأَبْنَآؤُكُمْ لَا تَدْرُونَ أَيُّهُمْ أَقْرَبُ لَكُمْ نَفْعًۭا فَرِيضَةًۭ مِّنَ ٱللَّهِ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ عَلِيمًا حَكِيمًۭا
Yooseekumu Allahu fee awladikum lilththakari mithlu haththi alonthayayni fain kunna nisaan fawqa ithnatayni falahunna thulutha ma taraka wain kanat wahidatan falaha alnnisfu waliabawayhi likulli wahidin minhuma alssudusu mimma taraka in kana lahu waladun fain lam yakun lahu waladun wawarithahu abawahu faliommihi alththuluthu fain kana lahu ikhwatun faliommihi alssudusu min baAAdi wasiyyatin yoosee biha aw daynin abaokum waabnaokum la tadroona ayyuhum aqrabu lakum nafAAan fareedatan mina Allahi inna Allaha kana AAaleeman hakeeman
Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | يُوصِيكُمُ | yusikumu | Empfiehlt euch | وصي |
2 | ٱللَّهُ | al-lahu | Allah | اله |
3 | فِيٓ | fi | hinsichtlich | |
4 | أَوۡلَدِكُمۡۖ | awladikum | eurer Kinder: | ولد |
5 | لِلذَّكَرِ | lildhakari | Für einem Mann | ذكر |
6 | مِثۡلُ | mith'lu | (gibt es) das gleiche, wie | مثل |
7 | حَظِّ | hazzi | (der) Anteil | حظظ |
8 | ٱلۡأُنثَيَيۡنِۚ | al-unthayayni | (von) zwei Frauen. | انث |
9 | فَإِن | fa-in | Dann falls | |
10 | كُنَّ | kunna | sie sind | كون |
11 | نِسَآءٗ | nisaan | Frauen, | نسو |
12 | فَوۡقَ | fawqa | mehr | فوق |
13 | ٱثۡنَتَيۡنِ | ith'natayni | (als) zwei, | ثني |
14 | فَلَهُنَّ | falahunna | dann für sie | |
15 | ثُلُثَا | thulutha | (gibt es) zwei Drittel, | ثلث |
16 | مَا | ma | was | |
17 | تَرَكَۖ | taraka | er hinterließ. | ترك |
18 | وَإِن | wa-in | Und falls | |
19 | كَانَتۡ | kanat | sie ist | كون |
20 | وَحِدَةٗ | wahidatan | eine, | وحد |
21 | فَلَهَا | falaha | dann für sie (gibt es) | |
22 | ٱلنِّصۡفُۚ | al-nis'fu | die Hälfte. | نصف |
23 | وَلِأَبَوَيۡهِ | wali-abawayhi | Und für seine Eltern, | ابو |
24 | لِكُلِّ | likulli | für jeden | كلل |
25 | وَحِدٖ | wahidin | einzelnen | وحد |
26 | مِّنۡهُمَا | min'huma | von beiden | |
27 | ٱلسُّدُسُ | al-sudusu | (gibt es) ein Sechstel, | سدس |
28 | مِمَّا | mimma | von dem | |
29 | تَرَكَ | taraka | was er hinterließ, | ترك |
30 | إِن | in | falls | |
31 | كَانَ | kana | es gibt | كون |
32 | لَهُۥ | lahu | für ihn | |
33 | وَلَدٞۚ | waladun | ein Kind. | ولد |
34 | فَإِن | fa-in | Aber falls | |
35 | لَّمۡ | lam | nicht | |
36 | يَكُن | yakun | es gibt | كون |
37 | لَّهُۥ | lahu | für ihn | |
38 | وَلَدٞ | waladun | ein Kind | ولد |
39 | وَوَرِثَهُۥٓ | wawarithahu | und ihn beerben | ورث |
40 | أَبَوَاهُ | abawahu | seine Eltern, | ابو |
41 | فَلِأُمِّهِ | fali-ummihi | dann für seine Mutter | امم |
42 | ٱلثُّلُثُۚ | al-thuluthu | (gibt es) ein Drittel. | ثلث |
43 | فَإِن | fa-in | Und falls | |
44 | كَانَ | kana | es gibt | كون |
45 | لَهُۥٓ | lahu | für ihn | |
46 | إِخۡوَةٞ | ikh'watun | Geschwister, | اخو |
47 | فَلِأُمِّهِ | fali-ummihi | dann für seine Mutter | امم |
48 | ٱلسُّدُسُۚ | al-sudusu | (gibt es) ein Sechstel | سدس |
49 | مِنۢ | min | von | |
50 | بَعۡدِ | ba'di | nach | بعد |
51 | وَصِيَّةٖ | wasiyyatin | einem Vermächtnis, | وصي |
52 | يُوصِي | yusi | (welches) er festgesetzt hat | وصي |
53 | بِهَآ | biha | davon | |
54 | أَوۡ | aw | oder | |
55 | دَيۡنٍۗ | daynin | einer Schuld. | دين |
56 | ءَابَآؤُكُمۡ | abaukum | Eure Eltern | ابو |
57 | وَأَبۡنَآؤُكُمۡ | wa-abnaukum | und eure Kinder, | بني |
58 | لَا | la | nicht | |
59 | تَدۡرُونَ | tadruna | wißt ihr | دري |
60 | أَيُّهُمۡ | ayyuhum | welche von ihnen | ايي |
61 | أَقۡرَبُ | aqrabu | (ist) näher | قرب |
62 | لَكُمۡ | lakum | zu euch | |
63 | نَفۡعٗاۚ | naf 'an | in Nutzen. | نفع |
64 | فَرِيضَةٗ | faridatan | Eine Verpflichtung | فرض |
65 | مِّنَ | mina | von | |
66 | ٱللَّهِۗ | al-lahi | Allah. | اله |
67 | إِنَّ | inna | Wahrlich, | |
68 | ٱللَّهَ | al-laha | Allah | اله |
69 | كَانَ | kana | ist | كون |
70 | عَلِيمًا | aliman | Allwissend, | علم |
71 | حَكِيمٗا | hakiman | Allweise. | حكم |
Übersetzungen
Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er (der Verstorbene) Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen naher steht. (Dies ist) ein Gebot von Allah; wahrlich, Allah ist Allwissend, Allweise.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.
F. Bubenheim und N. Elyas
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ALLAH gebietet euch hinsichtlich eurer Kinder, dem Kind männlichen Geschlechts das Gleiche (an Erbteilen) zu geben wie zwei Kindern weiblichen Geschlechts. Und sollten sie (die Kinder) nur Frauen und mehr als zwei sein, so bekommen sie Zweidrittel dessen, was man hinterlassen hat. Und sollte es sich nur um eine einzige Frau handeln, so bekommt sie die Hälfte. Und für seine Eltern, jedes Elternteil bekommt ein Sechstel dessen, was man hinterlassen hat, wenn man Kinder hat. Wenn man jedoch keine Kinder hat und (nur) seine Eltern ihn beerben, dann bekommt seine Mutter das Drittel. Und wenn er Geschwister hat, dann bekommt seine Mutter das Sechstel nach (der Vollstreckung) des Testaments, das man hinterlegt hat, und nach (der Begleichung) der Schulden. - Eure Eltern und eure Kinder, ihr wißt nicht, welche von ihnen euch am ehesten nützen. - Dies ist ein Gebot von ALLAH. Gewiß, ALLAH bleibt allwissend, allweise.
Amir Zaidan
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Gott trägt euch in bezug auf eure Kinder (folgendes) auf: Einem männlichen Kind steht soviel wie der Anteil von zwei weiblichen zu; sind es nur Frauen, über zwei an der Zahl, so stehen ihnen zwei Drittel dessen, was er hinterläßt, zu; ist es nur eine, so steht ihr die Hälfte zu. Den beiden Eltern steht jedem von ihnen ein Sechstel dessen, was er hinterläßt, zu, wenn er Kinder hat; wenn er keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, so steht seiner Mutter ein Drittel zu. Hat er Brüder, so steht seiner Mutter ein Sechstel zu. (Dies gilt) nach Berücksichtigung eines Testamentes, das er etwa gemacht hat, oder einer (bestehenden) Schuld. - Eure Väter und eure Söhne: Ihr wißt nicht, wer von ihnen euch im Nutzen nähersteht. - (Dies ist) eine Pflicht von seiten Gottes. Gott weiß Bescheid und ist weise.
Adel Theodor Khoury
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Allah verordnet euch in bezug auf eure Kinder: ein Knabe hat so viel als Anteil wie zwei Mädchen; sind aber (bloß) Mädchen da, und zwar mehr als zwei, dann sollen sie zwei Drittel seiner (des Verstorbenen) Erbschaft haben; ist§s nur eines, so hat es die Hälfte. Und für seine Eltern ist je ein Sechstel der Erbschaft, wenn er ein Kind hat; hat er aber kein Kind und seine Eltern sind seine Erben, dann soll seine Mutter ein Drittel haben; und wenn er Geschwister hat, dann soll seine Mutter ein Sechstel erhalten, nach allen etwa von ihm gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Eure Eltern und eure Kinder: ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht Eine Verordnung von Allah - wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Allah verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es (ausschließlich) Frauen sind, (und zwar) mehr als zwei, stehen ihnen zwei Drittel der Hinterlassenschaft zu; wenn es (nur) eine ist, die Hälfte. Und den beiden Eltern steht jedem ein Sechstel der Hinterlassenschaft zu, wenn der Erblasser Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine beiden Eltern ihn beerben, steht seiner Mutter ein Drittel zu. Und wenn er (in diesem Fall auch noch) Brüder hat, steht seiner Mutter ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Berücksichtigung) einer (etwa) vom Erblasser getroffenen testamentarischen Verfügung oder einer (von ihm hinterlassenen) Schuld. - Ihr wißt nicht, wer von euren Vätern und Söhnen euch im Hinblick auf (den) Nutzen (den ihr von ihm habt) am nächsten steht. (Das gilt) als Verpflichtung von seiten Allahs. Allah weiß Bescheid und ist weise.
Rudi Paret
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Gott gebietet euch, die Erbschaft Seinen Weisungen gemäß unter eure Kinder und Eltern zu verteilen: der Sohn erhält doppelt so viel wie die Tochter. Sind es nur Töchter, zwei oder mehr, erhalten alle zusammen zwei Drittel; ist es eine einzige Tochter, bekommt sie die Hälfte. Die Eltern des Erblassers bekommen jeder ein Sechstel, falls er Söhne oder Töchter hat. Hat der Erblasser keine Kinder, wird die Erbschaft unter den Eltern verteilt: die Mutter erhält ein Drittel und der Vater zwei Drittel. Hat der Erblasser keine Kinder, aber außer den Eltern auch Brüder und Schwestern, so bekommt die Mutter ein Sechstel. Die Verteilung der Hinterlassenschaft erfolgt erst nach Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Testaments oder einer zu begleichenden Schuld. Ihr wißt nicht, wer von euren Söhnen und euren Eltern euch nützlicher ist. Das ist ein Gebot Gottes. Gott ist allwissend und allweise.
Al-Azhar Universität
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Hinsichtlich eurer Kinder hat Gott folgendes verordnet: Männliche Erben sollen so viel haben wie zwei weibliche. Sind nur weibliche Erben da, und zwar über zwei, so erhalten sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft. Ist aber nur eine da, so erhält sie die Hälfte. Die Eltern des verstorbenen erhalten jeder, wenn der Erblasser ein Kind hinterlassen, den sechsten Teil des Nachlasses. Stirbt er aber ohne Kind und die Eltern sind Erbe, so erhält die Mutter den dritten Teil. Hat er Brüder, so erhält die Mutter nach Abzug der gemachten Legate und Schulden den sechsten Teil. Ob eure Eltern oder ob eure Kinder euch nützlicher sind, das wisst ihr nicht. Diese Verordnung ist von Gott, dem Allwissenden und Allweisen.
Lion Ullmann (1865)
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Allah schreibt euch vor hinsichtlich eurer Kinder, dem Jungen so viel Anteil wie zwei Mädchen zu geben. Sind es aber (nur) Mädchen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur ein Mädchen, soll sie die Hälfte haben. Und jeder der Eltern soll von ihnen den sechsten Teil der Hinterlassenschaft haben, so er ein Kind hat. Hat er jedoch kein Kind, und seine Eltern beerben ihn, soll seine Mutter den dritten Teil haben. Und so er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld haben. Ihr wisst nicht ob eure Eltern oder eure Kinder euch an Nutzen näherstehen. (Dies ist) ein Gebot von Allah. Allah ist wissend und weise.
Max Henning
|
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | يُوصِيكُمُ | yusikumu | Empfiehlt euch | وصي |
2 | ٱللَّهُ | al-lahu | Allah | اله |
3 | فِيٓ | fi | hinsichtlich | |
4 | أَوۡلَدِكُمۡۖ | awladikum | eurer Kinder: | ولد |
5 | لِلذَّكَرِ | lildhakari | Für einem Mann | ذكر |
6 | مِثۡلُ | mith'lu | (gibt es) das gleiche, wie | مثل |
7 | حَظِّ | hazzi | (der) Anteil | حظظ |
8 | ٱلۡأُنثَيَيۡنِۚ | al-unthayayni | (von) zwei Frauen. | انث |
9 | فَإِن | fa-in | Dann falls | |
10 | كُنَّ | kunna | sie sind | كون |
11 | نِسَآءٗ | nisaan | Frauen, | نسو |
12 | فَوۡقَ | fawqa | mehr | فوق |
13 | ٱثۡنَتَيۡنِ | ith'natayni | (als) zwei, | ثني |
14 | فَلَهُنَّ | falahunna | dann für sie | |
15 | ثُلُثَا | thulutha | (gibt es) zwei Drittel, | ثلث |
16 | مَا | ma | was | |
17 | تَرَكَۖ | taraka | er hinterließ. | ترك |
18 | وَإِن | wa-in | Und falls | |
19 | كَانَتۡ | kanat | sie ist | كون |
20 | وَحِدَةٗ | wahidatan | eine, | وحد |
21 | فَلَهَا | falaha | dann für sie (gibt es) | |
22 | ٱلنِّصۡفُۚ | al-nis'fu | die Hälfte. | نصف |
23 | وَلِأَبَوَيۡهِ | wali-abawayhi | Und für seine Eltern, | ابو |
24 | لِكُلِّ | likulli | für jeden | كلل |
25 | وَحِدٖ | wahidin | einzelnen | وحد |
26 | مِّنۡهُمَا | min'huma | von beiden | |
27 | ٱلسُّدُسُ | al-sudusu | (gibt es) ein Sechstel, | سدس |
28 | مِمَّا | mimma | von dem | |
29 | تَرَكَ | taraka | was er hinterließ, | ترك |
30 | إِن | in | falls | |
31 | كَانَ | kana | es gibt | كون |
32 | لَهُۥ | lahu | für ihn | |
33 | وَلَدٞۚ | waladun | ein Kind. | ولد |
34 | فَإِن | fa-in | Aber falls | |
35 | لَّمۡ | lam | nicht | |
36 | يَكُن | yakun | es gibt | كون |
37 | لَّهُۥ | lahu | für ihn | |
38 | وَلَدٞ | waladun | ein Kind | ولد |
39 | وَوَرِثَهُۥٓ | wawarithahu | und ihn beerben | ورث |
40 | أَبَوَاهُ | abawahu | seine Eltern, | ابو |
41 | فَلِأُمِّهِ | fali-ummihi | dann für seine Mutter | امم |
42 | ٱلثُّلُثُۚ | al-thuluthu | (gibt es) ein Drittel. | ثلث |
43 | فَإِن | fa-in | Und falls | |
44 | كَانَ | kana | es gibt | كون |
45 | لَهُۥٓ | lahu | für ihn | |
46 | إِخۡوَةٞ | ikh'watun | Geschwister, | اخو |
47 | فَلِأُمِّهِ | fali-ummihi | dann für seine Mutter | امم |
48 | ٱلسُّدُسُۚ | al-sudusu | (gibt es) ein Sechstel | سدس |
49 | مِنۢ | min | von | |
50 | بَعۡدِ | ba'di | nach | بعد |
51 | وَصِيَّةٖ | wasiyyatin | einem Vermächtnis, | وصي |
52 | يُوصِي | yusi | (welches) er festgesetzt hat | وصي |
53 | بِهَآ | biha | davon | |
54 | أَوۡ | aw | oder | |
55 | دَيۡنٍۗ | daynin | einer Schuld. | دين |
56 | ءَابَآؤُكُمۡ | abaukum | Eure Eltern | ابو |
57 | وَأَبۡنَآؤُكُمۡ | wa-abnaukum | und eure Kinder, | بني |
58 | لَا | la | nicht | |
59 | تَدۡرُونَ | tadruna | wißt ihr | دري |
60 | أَيُّهُمۡ | ayyuhum | welche von ihnen | ايي |
61 | أَقۡرَبُ | aqrabu | (ist) näher | قرب |
62 | لَكُمۡ | lakum | zu euch | |
63 | نَفۡعٗاۚ | naf 'an | in Nutzen. | نفع |
64 | فَرِيضَةٗ | faridatan | Eine Verpflichtung | فرض |
65 | مِّنَ | mina | von | |
66 | ٱللَّهِۗ | al-lahi | Allah. | اله |
67 | إِنَّ | inna | Wahrlich, | |
68 | ٱللَّهَ | al-laha | Allah | اله |
69 | كَانَ | kana | ist | كون |
70 | عَلِيمًا | aliman | Allwissend, | علم |
71 | حَكِيمٗا | hakiman | Allweise. | حكم |
Übersetzungen
Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er (der Verstorbene) Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen naher steht. (Dies ist) ein Gebot von Allah; wahrlich, Allah ist Allwissend, Allweise.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
|
Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.
F. Bubenheim und N. Elyas
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ALLAH gebietet euch hinsichtlich eurer Kinder, dem Kind männlichen Geschlechts das Gleiche (an Erbteilen) zu geben wie zwei Kindern weiblichen Geschlechts. Und sollten sie (die Kinder) nur Frauen und mehr als zwei sein, so bekommen sie Zweidrittel dessen, was man hinterlassen hat. Und sollte es sich nur um eine einzige Frau handeln, so bekommt sie die Hälfte. Und für seine Eltern, jedes Elternteil bekommt ein Sechstel dessen, was man hinterlassen hat, wenn man Kinder hat. Wenn man jedoch keine Kinder hat und (nur) seine Eltern ihn beerben, dann bekommt seine Mutter das Drittel. Und wenn er Geschwister hat, dann bekommt seine Mutter das Sechstel nach (der Vollstreckung) des Testaments, das man hinterlegt hat, und nach (der Begleichung) der Schulden. - Eure Eltern und eure Kinder, ihr wißt nicht, welche von ihnen euch am ehesten nützen. - Dies ist ein Gebot von ALLAH. Gewiß, ALLAH bleibt allwissend, allweise.
Amir Zaidan
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Gott trägt euch in bezug auf eure Kinder (folgendes) auf: Einem männlichen Kind steht soviel wie der Anteil von zwei weiblichen zu; sind es nur Frauen, über zwei an der Zahl, so stehen ihnen zwei Drittel dessen, was er hinterläßt, zu; ist es nur eine, so steht ihr die Hälfte zu. Den beiden Eltern steht jedem von ihnen ein Sechstel dessen, was er hinterläßt, zu, wenn er Kinder hat; wenn er keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, so steht seiner Mutter ein Drittel zu. Hat er Brüder, so steht seiner Mutter ein Sechstel zu. (Dies gilt) nach Berücksichtigung eines Testamentes, das er etwa gemacht hat, oder einer (bestehenden) Schuld. - Eure Väter und eure Söhne: Ihr wißt nicht, wer von ihnen euch im Nutzen nähersteht. - (Dies ist) eine Pflicht von seiten Gottes. Gott weiß Bescheid und ist weise.
Adel Theodor Khoury
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Allah verordnet euch in bezug auf eure Kinder: ein Knabe hat so viel als Anteil wie zwei Mädchen; sind aber (bloß) Mädchen da, und zwar mehr als zwei, dann sollen sie zwei Drittel seiner (des Verstorbenen) Erbschaft haben; ist§s nur eines, so hat es die Hälfte. Und für seine Eltern ist je ein Sechstel der Erbschaft, wenn er ein Kind hat; hat er aber kein Kind und seine Eltern sind seine Erben, dann soll seine Mutter ein Drittel haben; und wenn er Geschwister hat, dann soll seine Mutter ein Sechstel erhalten, nach allen etwa von ihm gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Eure Eltern und eure Kinder: ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht Eine Verordnung von Allah - wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Allah verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es (ausschließlich) Frauen sind, (und zwar) mehr als zwei, stehen ihnen zwei Drittel der Hinterlassenschaft zu; wenn es (nur) eine ist, die Hälfte. Und den beiden Eltern steht jedem ein Sechstel der Hinterlassenschaft zu, wenn der Erblasser Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine beiden Eltern ihn beerben, steht seiner Mutter ein Drittel zu. Und wenn er (in diesem Fall auch noch) Brüder hat, steht seiner Mutter ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Berücksichtigung) einer (etwa) vom Erblasser getroffenen testamentarischen Verfügung oder einer (von ihm hinterlassenen) Schuld. - Ihr wißt nicht, wer von euren Vätern und Söhnen euch im Hinblick auf (den) Nutzen (den ihr von ihm habt) am nächsten steht. (Das gilt) als Verpflichtung von seiten Allahs. Allah weiß Bescheid und ist weise.
Rudi Paret
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Gott gebietet euch, die Erbschaft Seinen Weisungen gemäß unter eure Kinder und Eltern zu verteilen: der Sohn erhält doppelt so viel wie die Tochter. Sind es nur Töchter, zwei oder mehr, erhalten alle zusammen zwei Drittel; ist es eine einzige Tochter, bekommt sie die Hälfte. Die Eltern des Erblassers bekommen jeder ein Sechstel, falls er Söhne oder Töchter hat. Hat der Erblasser keine Kinder, wird die Erbschaft unter den Eltern verteilt: die Mutter erhält ein Drittel und der Vater zwei Drittel. Hat der Erblasser keine Kinder, aber außer den Eltern auch Brüder und Schwestern, so bekommt die Mutter ein Sechstel. Die Verteilung der Hinterlassenschaft erfolgt erst nach Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Testaments oder einer zu begleichenden Schuld. Ihr wißt nicht, wer von euren Söhnen und euren Eltern euch nützlicher ist. Das ist ein Gebot Gottes. Gott ist allwissend und allweise.
Al-Azhar Universität
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Hinsichtlich eurer Kinder hat Gott folgendes verordnet: Männliche Erben sollen so viel haben wie zwei weibliche. Sind nur weibliche Erben da, und zwar über zwei, so erhalten sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft. Ist aber nur eine da, so erhält sie die Hälfte. Die Eltern des verstorbenen erhalten jeder, wenn der Erblasser ein Kind hinterlassen, den sechsten Teil des Nachlasses. Stirbt er aber ohne Kind und die Eltern sind Erbe, so erhält die Mutter den dritten Teil. Hat er Brüder, so erhält die Mutter nach Abzug der gemachten Legate und Schulden den sechsten Teil. Ob eure Eltern oder ob eure Kinder euch nützlicher sind, das wisst ihr nicht. Diese Verordnung ist von Gott, dem Allwissenden und Allweisen.
Lion Ullmann (1865)
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Allah schreibt euch vor hinsichtlich eurer Kinder, dem Jungen so viel Anteil wie zwei Mädchen zu geben. Sind es aber (nur) Mädchen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur ein Mädchen, soll sie die Hälfte haben. Und jeder der Eltern soll von ihnen den sechsten Teil der Hinterlassenschaft haben, so er ein Kind hat. Hat er jedoch kein Kind, und seine Eltern beerben ihn, soll seine Mutter den dritten Teil haben. Und so er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld haben. Ihr wisst nicht ob eure Eltern oder eure Kinder euch an Nutzen näherstehen. (Dies ist) ein Gebot von Allah. Allah ist wissend und weise.
Max Henning
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