لَّا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ إِن طَلَّقْتُمُ ٱلنِّسَآءَ مَا لَمْ تَمَسُّوهُنَّ أَوْ تَفْرِضُوا۟ لَهُنَّ فَرِيضَةًۭ وَمَتِّعُوهُنَّ عَلَى ٱلْمُوسِعِ قَدَرُهُۥ وَعَلَى ٱلْمُقْتِرِ قَدَرُهُۥ مَتَٰعًۢا بِٱلْمَعْرُوفِ حَقًّا عَلَى ٱلْمُحْسِنِينَ
La junaha AAalaykum in tallaqtumu alnnisaa ma lam tamassoohunna aw tafridoo lahunna fareedatan wamattiAAoohunna AAala almoosiAAi qadaruhu waAAala almuqtiri qadaruhu mataAAan bialmaAAroofi haqqan AAala almuhsineena
Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden.
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | لَّا | la | Nicht | |
2 | جُنَاحَ | junaha | (gibt es) Sünde | جنح |
3 | عَلَيۡكُمۡ | alaykum | auf sie, | |
4 | إِن | in | falls | |
5 | طَلَّقۡتُمُ | tallaqtumu | ihr euch scheidet | طلق |
6 | ٱلنِّسَآءَ | al-nisaa | (von) Frauen, | نسو |
7 | مَا | ma | welche | |
8 | لَمۡ | lam | nicht | |
9 | تَمَسُّوهُنَّ | tamassuhunna | sie berührt habt | مسس |
10 | أَوۡ | aw | oder | |
11 | تَفۡرِضُواْ | tafridu | ihr euch verpflichtet habt | فرض |
12 | لَهُنَّ | lahunna | für sie | |
13 | فَرِيضَةٗۚ | faridatan | eine Abgabe. | فرض |
14 | وَمَتِّعُوهُنَّ | wamatti'uhunna | Und versorgt sie | متع |
15 | عَلَى | ala | - für | |
16 | ٱلۡمُوسِعِ | al-musi'i | den Wohlhabenden | وسع |
17 | قَدَرُهُۥ | qadaruhu | entsprechend seinen Verhältnissen | قدر |
18 | وَعَلَى | wa'ala | und für | |
19 | ٱلۡمُقۡتِرِ | al-muq'tiri | die Geringbemittelten | قتر |
20 | قَدَرُهُۥ | qadaruhu | entsprechend seinen Verhältnissen - | قدر |
21 | مَتَعَۢا | mata'an | eine Versorgung | متع |
22 | بِٱلۡمَعۡرُوفِۖ | bil-ma'rufi | in rechtlicher Weise, | عرف |
23 | حَقًّا | haqqan | eine Pflicht | حقق |
24 | عَلَى | ala | für | |
25 | ٱلۡمُحۡسِنِينَ | al-muh'sinina | die Gutes-tuenden. | حسن |
Übersetzungen
Es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr die Frauen entlaßt, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Brautgabe gewahrt habt. Doch gewährt ihnen Versorgung: der Wohlhabende (nach dem,) was er vermag, und der Minderbemittelte nach dem, was er vermag eine Versorgung auf gütige Weise. (Dies ist) eine Verpflichtung für die Gütigen.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
|
Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden.
F. Bubenheim und N. Elyas
|
Es ist für euch keine Verfehlung, wenn ihr von den Frauen die Talaq- Scheidung vollzogen habt, bevor ihr sie intim berührt und ihnen eine Pflichtgabe (Mahr) zugesprochen habt. Und entschädigt sie, der Begüterte nach seinen Mitteln und der Unvermögende nach seinen Mitteln - eine Entschädigung nach dem Gebilligten. Es ist eine Verpflichtung, die den Muhsin obliegt.
Amir Zaidan
|
Es ist für euch kein Vergehen, wenn ihr die Frauen entlaßt, solange ihr sie noch nicht berührt oder für sie noch keine Morgengabe ausgesetzt habt. Und sichert ihnen - der Wohlhabende nach seinem Maß und der Unbemittelte nach seinem Maß - eine Versorgung auf rechtliche Weise. (Dies gilt) als Rechtspflicht für die Rechtschaffenen.
Adel Theodor Khoury
|
Es soll euch nicht als Sünde angerechnet werden, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dieweil ihr sie nicht berührt noch eine Morgengabe für sie ausgesetzt habt. Doch versorget sie - der Reiche nach seinem Vermögen und der Arme nach seinem Vermögen -, eine Versorgung, wie es sich gebührt, eine Pflicht den Rechtschaffenen.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
|
Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr Frauen (nach der Eheschließung ohne weiteres) entlaßt, solange ihr sie noch nicht berührt habt, - es sei denn, ihr habt für sie einen Pflichtteil ausgesetzt. Stattet sie dann auf rechtliche Weise aus - der Reiche, wie es seinen Verhältnissen, und der Arme, wie es den seinen entspricht! (Das gilt) als Verpflichtung für diejenigen, die rechtschaffen sind.
Rudi Paret
|
Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr euch von den Frauen scheiden laßt, die ihr noch nicht berührt oder für die ihr die Brautgabe noch nicht ausgesetzt habt. Ihr habt sie aber wohlwollend mit einer Gabe zu versorgen, jeder seinen Möglichkeiten entsprechend, der Reiche gemäß seinem Reichtum und der Arme gemäß seinen beschränkten Mitteln. Das ist eine Pflicht für die Rechtschaffenen.
Al-Azhar Universität
|
Auch ist es keine Sünde, sich von der Frau zu trennen, wenn ihr sie noch nicht berührt, oder ihr noch kein Vermächtnis verschrieben habt, doch müsst ihr dann, der Reiche und der Arme, jeder nach Umständen und Billigkeit, für ihren Unterhalt sorgen. Dies ist für Gerechte Pflicht.
Lion Ullmann (1865)
|
Ihr begeht keine Sünde, wenn ihr euch von euren Frauen scheidet, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Morgengabe festgesetzt habt. Und sorgt für sie – der Bemittelte nach Vermögen und der Unbemittelte nach Vermögen – in Billigkeit. Dies ist Pflicht für die Rechtschaffenen.
Max Henning
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Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
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1 | لَّا | la | Nicht | |
2 | جُنَاحَ | junaha | (gibt es) Sünde | جنح |
3 | عَلَيۡكُمۡ | alaykum | auf sie, | |
4 | إِن | in | falls | |
5 | طَلَّقۡتُمُ | tallaqtumu | ihr euch scheidet | طلق |
6 | ٱلنِّسَآءَ | al-nisaa | (von) Frauen, | نسو |
7 | مَا | ma | welche | |
8 | لَمۡ | lam | nicht | |
9 | تَمَسُّوهُنَّ | tamassuhunna | sie berührt habt | مسس |
10 | أَوۡ | aw | oder | |
11 | تَفۡرِضُواْ | tafridu | ihr euch verpflichtet habt | فرض |
12 | لَهُنَّ | lahunna | für sie | |
13 | فَرِيضَةٗۚ | faridatan | eine Abgabe. | فرض |
14 | وَمَتِّعُوهُنَّ | wamatti'uhunna | Und versorgt sie | متع |
15 | عَلَى | ala | - für | |
16 | ٱلۡمُوسِعِ | al-musi'i | den Wohlhabenden | وسع |
17 | قَدَرُهُۥ | qadaruhu | entsprechend seinen Verhältnissen | قدر |
18 | وَعَلَى | wa'ala | und für | |
19 | ٱلۡمُقۡتِرِ | al-muq'tiri | die Geringbemittelten | قتر |
20 | قَدَرُهُۥ | qadaruhu | entsprechend seinen Verhältnissen - | قدر |
21 | مَتَعَۢا | mata'an | eine Versorgung | متع |
22 | بِٱلۡمَعۡرُوفِۖ | bil-ma'rufi | in rechtlicher Weise, | عرف |
23 | حَقًّا | haqqan | eine Pflicht | حقق |
24 | عَلَى | ala | für | |
25 | ٱلۡمُحۡسِنِينَ | al-muh'sinina | die Gutes-tuenden. | حسن |
Übersetzungen
Es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr die Frauen entlaßt, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Brautgabe gewahrt habt. Doch gewährt ihnen Versorgung: der Wohlhabende (nach dem,) was er vermag, und der Minderbemittelte nach dem, was er vermag eine Versorgung auf gütige Weise. (Dies ist) eine Verpflichtung für die Gütigen.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden.
F. Bubenheim und N. Elyas
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Es ist für euch keine Verfehlung, wenn ihr von den Frauen die Talaq- Scheidung vollzogen habt, bevor ihr sie intim berührt und ihnen eine Pflichtgabe (Mahr) zugesprochen habt. Und entschädigt sie, der Begüterte nach seinen Mitteln und der Unvermögende nach seinen Mitteln - eine Entschädigung nach dem Gebilligten. Es ist eine Verpflichtung, die den Muhsin obliegt.
Amir Zaidan
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Es ist für euch kein Vergehen, wenn ihr die Frauen entlaßt, solange ihr sie noch nicht berührt oder für sie noch keine Morgengabe ausgesetzt habt. Und sichert ihnen - der Wohlhabende nach seinem Maß und der Unbemittelte nach seinem Maß - eine Versorgung auf rechtliche Weise. (Dies gilt) als Rechtspflicht für die Rechtschaffenen.
Adel Theodor Khoury
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Es soll euch nicht als Sünde angerechnet werden, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dieweil ihr sie nicht berührt noch eine Morgengabe für sie ausgesetzt habt. Doch versorget sie - der Reiche nach seinem Vermögen und der Arme nach seinem Vermögen -, eine Versorgung, wie es sich gebührt, eine Pflicht den Rechtschaffenen.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr Frauen (nach der Eheschließung ohne weiteres) entlaßt, solange ihr sie noch nicht berührt habt, - es sei denn, ihr habt für sie einen Pflichtteil ausgesetzt. Stattet sie dann auf rechtliche Weise aus - der Reiche, wie es seinen Verhältnissen, und der Arme, wie es den seinen entspricht! (Das gilt) als Verpflichtung für diejenigen, die rechtschaffen sind.
Rudi Paret
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Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr euch von den Frauen scheiden laßt, die ihr noch nicht berührt oder für die ihr die Brautgabe noch nicht ausgesetzt habt. Ihr habt sie aber wohlwollend mit einer Gabe zu versorgen, jeder seinen Möglichkeiten entsprechend, der Reiche gemäß seinem Reichtum und der Arme gemäß seinen beschränkten Mitteln. Das ist eine Pflicht für die Rechtschaffenen.
Al-Azhar Universität
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Auch ist es keine Sünde, sich von der Frau zu trennen, wenn ihr sie noch nicht berührt, oder ihr noch kein Vermächtnis verschrieben habt, doch müsst ihr dann, der Reiche und der Arme, jeder nach Umständen und Billigkeit, für ihren Unterhalt sorgen. Dies ist für Gerechte Pflicht.
Lion Ullmann (1865)
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Ihr begeht keine Sünde, wenn ihr euch von euren Frauen scheidet, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Morgengabe festgesetzt habt. Und sorgt für sie – der Bemittelte nach Vermögen und der Unbemittelte nach Vermögen – in Billigkeit. Dies ist Pflicht für die Rechtschaffenen.
Max Henning
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