وَإِذَا طَلَّقْتُمُ ٱلنِّسَآءَ فَبَلَغْنَ أَجَلَهُنَّ فَأَمْسِكُوهُنَّ بِمَعْرُوفٍ أَوْ سَرِّحُوهُنَّ بِمَعْرُوفٍۢ وَلَا تُمْسِكُوهُنَّ ضِرَارًۭا لِّتَعْتَدُوا۟ وَمَن يَفْعَلْ ذَٰلِكَ فَقَدْ ظَلَمَ نَفْسَهُۥ وَلَا تَتَّخِذُوٓا۟ ءَايَٰتِ ٱللَّهِ هُزُوًۭا وَٱذْكُرُوا۟ نِعْمَتَ ٱللَّهِ عَلَيْكُمْ وَمَآ أَنزَلَ عَلَيْكُم مِّنَ ٱلْكِتَٰبِ وَٱلْحِكْمَةِ يَعِظُكُم بِهِۦ وَٱتَّقُوا۟ ٱللَّهَ وَٱعْلَمُوٓا۟ أَنَّ ٱللَّهَ بِكُلِّ شَىْءٍ عَلِيمٌۭ
Waitha tallaqtumu alnnisaa fabalaghna ajalahunna faamsikoohunna bimaAAroofin aw sarrihoohunna bimaAAroofin wala tumsikoohunna diraran litaAAtadoo waman yafAAal thalika faqad thalama nafsahu wala tattakhithoo ayati Allahi huzuwan waothkuroo niAAmata Allahi AAalaykum wama anzala AAalaykum mina alkitabi waalhikmati yaAAithukum bihi waittaqoo Allaha waiAAlamoo anna Allaha bikulli shayin AAaleemun
Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so daß ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über Allahs Zeichen lustig. Und gedenkt Allahs Gunst an euch und dessen, was Er von dem Buch und an Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah über alles Bescheid weiß.
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | وَإِذَا | wa-idha | Und wenn | |
2 | طَلَّقۡتُمُ | tallaqtumu | ihr euch scheidet | طلق |
3 | ٱلنِّسَآءَ | al-nisaa | (von) den Frauen, | نسو |
4 | فَبَلَغۡنَ | fabalaghna | dann sie erreichen | بلغ |
5 | أَجَلَهُنَّ | ajalahunna | ihre Frist, | اجل |
6 | فَأَمۡسِكُوهُنَّ | fa-amsikuhunna | dann behaltet sie | مسك |
7 | بِمَعۡرُوفٍ | bima'rufin | in rechtlicher Weise | عرف |
8 | أَوۡ | aw | oder | |
9 | سَرِّحُوهُنَّ | sarrihuhunna | lasst sie frei | سرح |
10 | بِمَعۡرُوفٖۚ | bima'rufin | und rechtlicher Weise | عرف |
11 | وَلَا | wala | und nicht | |
12 | تُمۡسِكُوهُنَّ | tum'sikuhunna | behaltet sie | مسك |
13 | ضِرَارٗا | diraran | zur Verletzung | ضرر |
14 | لِّتَعۡتَدُواْۚ | lita'tadu | um zu übertreten. | عدو |
15 | وَمَن | waman | Und wer | |
16 | يَفۡعَلۡ | yaf 'al | macht | فعل |
17 | ذَلِكَ | dhalika | dies, | |
18 | فَقَدۡ | faqad | dann sicherlich | |
19 | ظَلَمَ | zalama | hat er Unrecht zugefügt | ظلم |
20 | نَفۡسَهُۥۚ | nafsahu | sich selbst. | نفس |
21 | وَلَا | wala | Und nicht | |
22 | تَتَّخِذُوٓاْ | tattakhidhu | nehmt | اخذ |
23 | ءَايَتِ | ayati | (die) Zeichen | ايي |
24 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs | اله |
25 | هُزُوٗاۚ | huzuwan | als Spott. | هزا |
26 | وَٱذۡكُرُواْ | wa-udh'kuru | Und gedenkt | ذكر |
27 | نِعۡمَتَ | ni'mata | (die) Gunst | نعم |
28 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs | اله |
29 | عَلَيۡكُمۡ | alaykum | auf euch | |
30 | وَمَآ | wama | und was | |
31 | أَنزَلَ | anzala | er herabsandte | نزل |
32 | عَلَيۡكُم | alaykum | auf euch | |
33 | مِّنَ | mina | von | |
34 | ٱلۡكِتَبِ | al-kitabi | dem Buch | كتب |
35 | وَٱلۡحِكۡمَةِ | wal-hik'mati | und der Weisheit. | حكم |
36 | يَعِظُكُم | ya'izukum | euch zu ermahnen | وعظ |
37 | بِهِۦۚ | bihi | damit. | |
38 | وَٱتَّقُواْ | wa-ittaqu | Und habt gottesfurcht | وقي |
39 | ٱللَّهَ | al-laha | Allah | اله |
40 | وَٱعۡلَمُوٓاْ | wa-i'lamu | und wisst, | علم |
41 | أَنَّ | anna | dass | |
42 | ٱللَّهَ | al-laha | Allah | اله |
43 | بِكُلِّ | bikulli | über alle | كلل |
44 | شَيۡءٍ | shayin | Sachen | شيا |
45 | عَلِيمٞ | alimun | (ist) Allwissend. | علم |
Übersetzungen
Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlaßt sie in gütiger Weise. Doch behaltet sie nicht aus Schikane, um zu übertreten. Und wer dies tut, der fügt sich selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über die Zeichen Allahs lustig, und gedenkt der Gnade Allahs, die Er euch erwiesen hat und dessen, was Er euch vom Buch und der Weisheit herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah über alles Bescheid weiß.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
|
Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so daß ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über Allahs Zeichen lustig. Und gedenkt Allahs Gunst an euch und dessen, was Er von dem Buch und an Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah über alles Bescheid weiß.
F. Bubenheim und N. Elyas
|
Und wenn ihr von den Ehefrauen die Talaq-Scheidung vollzogen habt und sie sich dem Ende ihrer Wartezeit näherten, dann behaltet sie gemäß dem Gebilligten oder entlasst sie gemäß dem Gebilligten. Und behaltet sie nicht zum Schädigen, um Übertretung zu begehen. Und wer solches macht, der beging bereits Unrecht gegen sich selbst. Und nehmt euch ALLAHs Ayat nicht zum Spott! Und gedenkt der Gabe ALLAHs euch gegenüber und dessen, was ER euch von der Schrift und der Weisheit hinabsandte, um euch damit zu ermahnen. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und wisst, daß ALLAH gewiß über alles allwissend ist.
Amir Zaidan
|
Und wenn ihr die Frauen entlaßt und sie das Ende ihrer Frist erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Behaltet sie aber nicht aus Schadenslust, um Übertretungen zu begehen. Wer dies tut, der hat sich selbst Unrecht getan. Und nehmt euch nicht die Zeichen Gottes zum Gegenstand des Spottes, und gedenket der Gnade Gottes zu euch und dessen, was Er von dem Buch und der Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Gott und wißt, daß Gott über alle Dinge Bescheid weiß.
Adel Theodor Khoury
|
Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie nähern sich dem Ende ihrer Wartefrist, dann sollt ihr sie entweder auf geziemende Art behalten oder auf geziemende Art entlassen; doch haltet sie nicht zu (ihrem) Schaden zurück, um ungerecht zu handeln. Wer das aber tut, wahrlich, der sündigt wider seine eigene Seele. Und treibt nicht Spott mit Allahs Geboten, und gedenket der Gnade Allahs gegen euch und des Buchs und der Weisheit, die Er euch herabgesandt hat, womit Er euch ermahnt. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah alles weiß.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
|
Und wenn ihr Frauen entlaßt und sie dann ihren Termin erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei! Behaltet sie nicht aus Schikane, um (auf diese Weise die Gebote Allahs) zu übertreten! Wer dies tut, frevelt gegen sich selber (indem er sich ins Unrecht setzt). Und treibt nicht euren Spott mit den Versen Allahs! Und gedenket der Gnade, die Allah euch erwiesen, und der Schrift und der Weisheit (hikma), die er auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen! Und fürchtet Allah! Ihr müßt wissen, daß er über alles Bescheid weiß
Rudi Paret
|
Wenn nach ausgesprochener Scheidung die Wartezeit verstrichen ist, könnt ihr sie im Guten für eine neue Ehe versöhnen oder sie im Guten ihren Weg gehen lassen. Ihr dürft die Wartezeit nicht ausnutzen, um den Frauen zu schaden und Gottes Vorschriften zu mißachten. Wer sich so etwas erlaubt, hat sich selbst unrecht getan. Über Gottes Offenbarung dürft ihr nicht spotten. Gedenkt stets der Gaben Gottes, des euch herabgesandten Buches und der offenbarten Weisheit, womit Er euch ermahnt! Fürchtet Gott und wißt, daß Er alles weiß!
Al-Azhar Universität
|
Wenn ihr euch nun von euren Frauen trennt, und ihre bestimmte Zeit ist um, so müsst ihr sie entweder nach Billigkeit behalten oder entlassen. Haltet sie aber nicht mit Gewalt zurück. Wer solches tut, der versündigt sich. Haltet die Zeichen Gottes nicht zum Spott und erinnert euch seiner Huld, die er euch erwiesen, und der Schrift und der Erkenntnis, die er euch geoffenbart, zur Mahnung. Fürchtet Gott und wisset, dass er allwissend ist.
Lion Ullmann (1865)
|
Und wenn ihr euch von euren Frauen scheidet und sie ihre Frist erreicht haben, so haltet sie fest in Güte oder entlasst sie in Güte. Und haltet sie nicht fest mit Gewalt, so dass ihr euch vergeht. Wer dieses tut, der sündigt gegen sich. Und treibt nicht Spott mit Allahs Zeichen. Und gedenkt der Gnade Allahs gegen euch und des Buches und der Weisheit, die er zu euch hinabsandte, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wisst, dass Allah jede Sache weiß.
Max Henning
|
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | وَإِذَا | wa-idha | Und wenn | |
2 | طَلَّقۡتُمُ | tallaqtumu | ihr euch scheidet | طلق |
3 | ٱلنِّسَآءَ | al-nisaa | (von) den Frauen, | نسو |
4 | فَبَلَغۡنَ | fabalaghna | dann sie erreichen | بلغ |
5 | أَجَلَهُنَّ | ajalahunna | ihre Frist, | اجل |
6 | فَأَمۡسِكُوهُنَّ | fa-amsikuhunna | dann behaltet sie | مسك |
7 | بِمَعۡرُوفٍ | bima'rufin | in rechtlicher Weise | عرف |
8 | أَوۡ | aw | oder | |
9 | سَرِّحُوهُنَّ | sarrihuhunna | lasst sie frei | سرح |
10 | بِمَعۡرُوفٖۚ | bima'rufin | und rechtlicher Weise | عرف |
11 | وَلَا | wala | und nicht | |
12 | تُمۡسِكُوهُنَّ | tum'sikuhunna | behaltet sie | مسك |
13 | ضِرَارٗا | diraran | zur Verletzung | ضرر |
14 | لِّتَعۡتَدُواْۚ | lita'tadu | um zu übertreten. | عدو |
15 | وَمَن | waman | Und wer | |
16 | يَفۡعَلۡ | yaf 'al | macht | فعل |
17 | ذَلِكَ | dhalika | dies, | |
18 | فَقَدۡ | faqad | dann sicherlich | |
19 | ظَلَمَ | zalama | hat er Unrecht zugefügt | ظلم |
20 | نَفۡسَهُۥۚ | nafsahu | sich selbst. | نفس |
21 | وَلَا | wala | Und nicht | |
22 | تَتَّخِذُوٓاْ | tattakhidhu | nehmt | اخذ |
23 | ءَايَتِ | ayati | (die) Zeichen | ايي |
24 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs | اله |
25 | هُزُوٗاۚ | huzuwan | als Spott. | هزا |
26 | وَٱذۡكُرُواْ | wa-udh'kuru | Und gedenkt | ذكر |
27 | نِعۡمَتَ | ni'mata | (die) Gunst | نعم |
28 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs | اله |
29 | عَلَيۡكُمۡ | alaykum | auf euch | |
30 | وَمَآ | wama | und was | |
31 | أَنزَلَ | anzala | er herabsandte | نزل |
32 | عَلَيۡكُم | alaykum | auf euch | |
33 | مِّنَ | mina | von | |
34 | ٱلۡكِتَبِ | al-kitabi | dem Buch | كتب |
35 | وَٱلۡحِكۡمَةِ | wal-hik'mati | und der Weisheit. | حكم |
36 | يَعِظُكُم | ya'izukum | euch zu ermahnen | وعظ |
37 | بِهِۦۚ | bihi | damit. | |
38 | وَٱتَّقُواْ | wa-ittaqu | Und habt gottesfurcht | وقي |
39 | ٱللَّهَ | al-laha | Allah | اله |
40 | وَٱعۡلَمُوٓاْ | wa-i'lamu | und wisst, | علم |
41 | أَنَّ | anna | dass | |
42 | ٱللَّهَ | al-laha | Allah | اله |
43 | بِكُلِّ | bikulli | über alle | كلل |
44 | شَيۡءٍ | shayin | Sachen | شيا |
45 | عَلِيمٞ | alimun | (ist) Allwissend. | علم |
Übersetzungen
Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlaßt sie in gütiger Weise. Doch behaltet sie nicht aus Schikane, um zu übertreten. Und wer dies tut, der fügt sich selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über die Zeichen Allahs lustig, und gedenkt der Gnade Allahs, die Er euch erwiesen hat und dessen, was Er euch vom Buch und der Weisheit herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah über alles Bescheid weiß.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so daß ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über Allahs Zeichen lustig. Und gedenkt Allahs Gunst an euch und dessen, was Er von dem Buch und an Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah über alles Bescheid weiß.
F. Bubenheim und N. Elyas
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Und wenn ihr von den Ehefrauen die Talaq-Scheidung vollzogen habt und sie sich dem Ende ihrer Wartezeit näherten, dann behaltet sie gemäß dem Gebilligten oder entlasst sie gemäß dem Gebilligten. Und behaltet sie nicht zum Schädigen, um Übertretung zu begehen. Und wer solches macht, der beging bereits Unrecht gegen sich selbst. Und nehmt euch ALLAHs Ayat nicht zum Spott! Und gedenkt der Gabe ALLAHs euch gegenüber und dessen, was ER euch von der Schrift und der Weisheit hinabsandte, um euch damit zu ermahnen. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und wisst, daß ALLAH gewiß über alles allwissend ist.
Amir Zaidan
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Und wenn ihr die Frauen entlaßt und sie das Ende ihrer Frist erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Behaltet sie aber nicht aus Schadenslust, um Übertretungen zu begehen. Wer dies tut, der hat sich selbst Unrecht getan. Und nehmt euch nicht die Zeichen Gottes zum Gegenstand des Spottes, und gedenket der Gnade Gottes zu euch und dessen, was Er von dem Buch und der Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Gott und wißt, daß Gott über alle Dinge Bescheid weiß.
Adel Theodor Khoury
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Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie nähern sich dem Ende ihrer Wartefrist, dann sollt ihr sie entweder auf geziemende Art behalten oder auf geziemende Art entlassen; doch haltet sie nicht zu (ihrem) Schaden zurück, um ungerecht zu handeln. Wer das aber tut, wahrlich, der sündigt wider seine eigene Seele. Und treibt nicht Spott mit Allahs Geboten, und gedenket der Gnade Allahs gegen euch und des Buchs und der Weisheit, die Er euch herabgesandt hat, womit Er euch ermahnt. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah alles weiß.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
|
Und wenn ihr Frauen entlaßt und sie dann ihren Termin erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei! Behaltet sie nicht aus Schikane, um (auf diese Weise die Gebote Allahs) zu übertreten! Wer dies tut, frevelt gegen sich selber (indem er sich ins Unrecht setzt). Und treibt nicht euren Spott mit den Versen Allahs! Und gedenket der Gnade, die Allah euch erwiesen, und der Schrift und der Weisheit (hikma), die er auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen! Und fürchtet Allah! Ihr müßt wissen, daß er über alles Bescheid weiß
Rudi Paret
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Wenn nach ausgesprochener Scheidung die Wartezeit verstrichen ist, könnt ihr sie im Guten für eine neue Ehe versöhnen oder sie im Guten ihren Weg gehen lassen. Ihr dürft die Wartezeit nicht ausnutzen, um den Frauen zu schaden und Gottes Vorschriften zu mißachten. Wer sich so etwas erlaubt, hat sich selbst unrecht getan. Über Gottes Offenbarung dürft ihr nicht spotten. Gedenkt stets der Gaben Gottes, des euch herabgesandten Buches und der offenbarten Weisheit, womit Er euch ermahnt! Fürchtet Gott und wißt, daß Er alles weiß!
Al-Azhar Universität
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Wenn ihr euch nun von euren Frauen trennt, und ihre bestimmte Zeit ist um, so müsst ihr sie entweder nach Billigkeit behalten oder entlassen. Haltet sie aber nicht mit Gewalt zurück. Wer solches tut, der versündigt sich. Haltet die Zeichen Gottes nicht zum Spott und erinnert euch seiner Huld, die er euch erwiesen, und der Schrift und der Erkenntnis, die er euch geoffenbart, zur Mahnung. Fürchtet Gott und wisset, dass er allwissend ist.
Lion Ullmann (1865)
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Und wenn ihr euch von euren Frauen scheidet und sie ihre Frist erreicht haben, so haltet sie fest in Güte oder entlasst sie in Güte. Und haltet sie nicht fest mit Gewalt, so dass ihr euch vergeht. Wer dieses tut, der sündigt gegen sich. Und treibt nicht Spott mit Allahs Zeichen. Und gedenkt der Gnade Allahs gegen euch und des Buches und der Weisheit, die er zu euch hinabsandte, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wisst, dass Allah jede Sache weiß.
Max Henning
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