ٱلطَّلَٰقُ مَرَّتَانِ فَإِمْسَاكٌۢ بِمَعْرُوفٍ أَوْ تَسْرِيحٌۢ بِإِحْسَٰنٍۢ وَلَا يَحِلُّ لَكُمْ أَن تَأْخُذُوا۟ مِمَّآ ءَاتَيْتُمُوهُنَّ شَيْـًٔا إِلَّآ أَن يَخَافَآ أَلَّا يُقِيمَا حُدُودَ ٱللَّهِ فَإِنْ خِفْتُمْ أَلَّا يُقِيمَا حُدُودَ ٱللَّهِ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْهِمَا فِيمَا ٱفْتَدَتْ بِهِۦ تِلْكَ حُدُودُ ٱللَّهِ فَلَا تَعْتَدُوهَا وَمَن يَتَعَدَّ حُدُودَ ٱللَّهِ فَأُو۟لَٰٓئِكَ هُمُ ٱلظَّٰلِمُونَ
Alttalaqu marratani faimsakun bimaAAroofin aw tasreehun biihsanin wala yahillu lakum an takhuthoo mimma ataytumoohunna shayan illa an yakhafa alla yuqeema hudooda Allahi fain khiftum alla yuqeema hudooda Allahi fala junaha AAalayhima feema iftadat bihi tilka hudoodu Allahi fala taAAtadooha waman yataAAadda hudooda Allahi faolaika humu alththalimoona
Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | ٱلطَّلَقُ | al-talaqu | Die (widerrufliche) Scheidung | طلق |
2 | مَرَّتَانِۖ | marratani | (ist) zwei Mal. | مرر |
3 | فَإِمۡسَاكُۢ | fa-im'sakun | Dann Behaltung | مسك |
4 | بِمَعۡرُوفٍ | bima'rufin | in rechtlicher Weise | عرف |
5 | أَوۡ | aw | oder | |
6 | تَسۡرِيحُۢ | tasrihun | Freigebung | سرح |
7 | بِإِحۡسَنٖۗ | bi-ih'sanin | in Ordentlichkeit. | حسن |
8 | وَلَا | wala | Und nicht | |
9 | يَحِلُّ | yahillu | ist erlaubt | حلل |
10 | لَكُمۡ | lakum | für euch, | |
11 | أَن | an | dass | |
12 | تَأۡخُذُواْ | takhudhu | ihr nehmt | اخذ |
13 | مِمَّآ | mimma | von was | |
14 | ءَاتَيۡتُمُوهُنَّ | ataytumuhunna | ihr ihnen gabt | اتي |
15 | شَيۡـًٔا | shayan | etwas | شيا |
16 | إِلَّآ | illa | außer, | |
17 | أَن | an | falls | |
18 | يَخَافَآ | yakhafa | ihr beide befürchtet, | خوف |
19 | أَلَّا | alla | dass nicht | |
20 | يُقِيمَا | yuqima | sie beide einhalten | قوم |
21 | حُدُودَ | hududa | (die) Grenzen | حدد |
22 | ٱللَّهِۖ | al-lahi | Allahs. | اله |
23 | فَإِنۡ | fa-in | Dann falls | |
24 | خِفۡتُمۡ | khif'tum | ihr fürchtet, | خوف |
25 | أَلَّا | alla | dass nicht | |
26 | يُقِيمَا | yuqima | sie beide einhalten | قوم |
27 | حُدُودَ | hududa | (die) Grenzen | حدد |
28 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs, | اله |
29 | فَلَا | fala | dann nicht | |
30 | جُنَاحَ | junaha | (ist) Sünde | جنح |
31 | عَلَيۡهِمَا | alayhima | auf ihnen beiden, | |
32 | فِيمَا | fima | in was | |
33 | ٱفۡتَدَتۡ | if'tadat | sie sich loslöst | فدي |
34 | بِهِۦۗ | bihi | davon. | |
35 | تِلۡكَ | til'ka | Dies | |
36 | حُدُودُ | hududu | (sind die) Grenzen | حدد |
37 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs, | اله |
38 | فَلَا | fala | dann nicht | |
39 | تَعۡتَدُوهَاۚ | ta'taduha | übertretet sie. | عدو |
40 | وَمَن | waman | Und wer | |
41 | يَتَعَدَّ | yata'adda | übertretet | عدو |
42 | حُدُودَ | hududa | (die) Grenzen | حدد |
43 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs, | اله |
44 | فَأُوْلَٓئِكَ | fa-ulaika | dann diese, | |
45 | هُمُ | humu | sie | |
46 | ٱلظَّلِمُونَ | al-zalimuna | (sind) die Ungerechten. | ظلم |
Übersetzungen
Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, daß sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt das sind diejenigen, die Unrecht tun.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
|
Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.
F. Bubenheim und N. Elyas
|
Die Talaq-Scheidung ist zweimal (widerrufbar), dann gilt entweder Behalten nach dem Gebilligten oder Entlassen Ihsan gemäß. Und es gilt für euch (Ehemänner) nicht als halal, irgend etwas von dem zu nehmen, was ihr ihnen gegeben habt, außer wenn beide befürchten, daß sie ALLAHs Richtlinien nicht einhalten könnten. Also solltet ihr es befürchten, daß beide ALLAHs Richtlinien nicht einhalten könnten, dann ist es für beide keine Verfehlung, wenn sie eine Ent- schädigung zahlt, (um Talaq-Scheidung zu bewirken). Diese sind ALLAHs Richtlinien, so überschreitet sie nicht! Und wer ALLAHs Richtlinien überschreitet, diese sind die wirklichen Unrecht-Begehenden.
Amir Zaidan
|
Die Entlassung darf zweimal erfolgen. Dann müssen sie entweder in rechtlicher Weise behalten oder im Guten freigegeben werden. Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen zukommen ließet, zu nehmen, es sei denn, beide fürchten, die Bestimmungen Gottes nicht einzuhalten. Und wenn ihr fürchtet, daß die beiden die Bestimmungen Gottes nicht einhalten werden, so besteht für sie beide kein Vergehen in bezug auf das, womit sie sich loskauft. Dies sind die Bestimmungen Gottes, übertretet sie nicht. Diejenigen, die Gottes Bestimmungen übertreten, das sind die, die Unrecht tun.
Adel Theodor Khoury
|
Solche Trennung darf zweimal (ausgesprochen) werden; dann aber gilt, sie (die Frauen) entweder auf geziemende Art zu behalten oder in Güte zu entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zurückzunehmen, es sei denn beide fürchten, sie könnten die Schranken Allahs nicht einhalten. Fürchtet ihr aber, daß sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, so soll für sie beide keine Sünde liegen in dem, was sie als Lösegeld gibt. Das sind die Schranken Allahs, also übertretet sie nicht; die aber die Schranken Allahs überteten, das sind die Ungerechten.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Die Entlassung (mit dem Recht, die Frau zurückzunehmen) ist zweimal (erlaubt). Dann (sind die Frauen entweder) in rechtlicher Weise (zu) behalten oder auf ordentliche Weise frei(zu)geben. Und es ist euch (im letzteren Fall) nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, (wieder an euch) zu nehmen, - außer wenn die beiden fürchten, daß sie (hinsichtlich der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden. Wenn aber zu befürchten ist, daß die beiden (im Fall der Aufrechterhaltung der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden, ist es für sie keine Sünde, wenn die Frau sich mit einem gewissen Betrag loskauft. Das sind die Gebote Allahs. Übertretet sie nicht! Diejenigen, die sie übertreten, sind die (wahren) Frevler.
Rudi Paret
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Scheidung ist zweimal gestattet. Der Ehemann darf nach jeder Scheidung seine geschiedene Frau wieder in Würde heiraten oder sie im Guten und gerecht entlassen. Die Ehemänner dürfen den Frauen nichts von dem nehmen, was sie ihnen gegeben haben. Falls ihr fürchtet, die Frauen würden Gottes Gebote und Verbote nicht einhalten können, kann die Frau für die von ihr verlangte Scheidung eine Entschädigung zahlen, und darin liegt für beide keine Sünde. Das sind die Grenzen, die Gott vorschreibt und die ihr nicht übertreten dürft. Diejenigen, die Gottes Grenzen überschreiten, sind die Ungerechten.
Al-Azhar Universität
|
Die Ehescheidung ist zweimal erlaubt, dann müsst ihr sie in Güte behalten, oder mit Vermögen entlassen. Es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem zu behalten, was ihr ihnen vordem geschenkt; es sei denn, dass man fürchtet, die Gebote Gottes nicht erfüllen zu können. Fürchtet ihr aber wirklich, die Gebote Gottes nicht erfüllen zu können, so ist es keine Sünde, wenn sie sich durch ihr Vermögen auslöst. Dies sind die Vorschriften Gottes, übertretet sie nicht. Wer sie übertritt, gehört zu den Frevlern.
Lion Ullmann (1865)
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Die Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann aber müsst ihr sie in Güte behalten oder mit Gut entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gabt, zu nehmen, außer es fürchteten beide, nicht Allahs Gebote halten zu können. Und wenn ihr fürchtet, dass beide Allahs Gebote nicht halten können, so begehen beide keine Sünde, wenn sie sich mit etwas loskauft. Dies sind Allahs Gebote. Übertretet sie daher nicht. Denn wer Allahs Gebote übertritt, gehört zu den Ungerechten.
Max Henning
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Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | ٱلطَّلَقُ | al-talaqu | Die (widerrufliche) Scheidung | طلق |
2 | مَرَّتَانِۖ | marratani | (ist) zwei Mal. | مرر |
3 | فَإِمۡسَاكُۢ | fa-im'sakun | Dann Behaltung | مسك |
4 | بِمَعۡرُوفٍ | bima'rufin | in rechtlicher Weise | عرف |
5 | أَوۡ | aw | oder | |
6 | تَسۡرِيحُۢ | tasrihun | Freigebung | سرح |
7 | بِإِحۡسَنٖۗ | bi-ih'sanin | in Ordentlichkeit. | حسن |
8 | وَلَا | wala | Und nicht | |
9 | يَحِلُّ | yahillu | ist erlaubt | حلل |
10 | لَكُمۡ | lakum | für euch, | |
11 | أَن | an | dass | |
12 | تَأۡخُذُواْ | takhudhu | ihr nehmt | اخذ |
13 | مِمَّآ | mimma | von was | |
14 | ءَاتَيۡتُمُوهُنَّ | ataytumuhunna | ihr ihnen gabt | اتي |
15 | شَيۡـًٔا | shayan | etwas | شيا |
16 | إِلَّآ | illa | außer, | |
17 | أَن | an | falls | |
18 | يَخَافَآ | yakhafa | ihr beide befürchtet, | خوف |
19 | أَلَّا | alla | dass nicht | |
20 | يُقِيمَا | yuqima | sie beide einhalten | قوم |
21 | حُدُودَ | hududa | (die) Grenzen | حدد |
22 | ٱللَّهِۖ | al-lahi | Allahs. | اله |
23 | فَإِنۡ | fa-in | Dann falls | |
24 | خِفۡتُمۡ | khif'tum | ihr fürchtet, | خوف |
25 | أَلَّا | alla | dass nicht | |
26 | يُقِيمَا | yuqima | sie beide einhalten | قوم |
27 | حُدُودَ | hududa | (die) Grenzen | حدد |
28 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs, | اله |
29 | فَلَا | fala | dann nicht | |
30 | جُنَاحَ | junaha | (ist) Sünde | جنح |
31 | عَلَيۡهِمَا | alayhima | auf ihnen beiden, | |
32 | فِيمَا | fima | in was | |
33 | ٱفۡتَدَتۡ | if'tadat | sie sich loslöst | فدي |
34 | بِهِۦۗ | bihi | davon. | |
35 | تِلۡكَ | til'ka | Dies | |
36 | حُدُودُ | hududu | (sind die) Grenzen | حدد |
37 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs, | اله |
38 | فَلَا | fala | dann nicht | |
39 | تَعۡتَدُوهَاۚ | ta'taduha | übertretet sie. | عدو |
40 | وَمَن | waman | Und wer | |
41 | يَتَعَدَّ | yata'adda | übertretet | عدو |
42 | حُدُودَ | hududa | (die) Grenzen | حدد |
43 | ٱللَّهِ | al-lahi | Allahs, | اله |
44 | فَأُوْلَٓئِكَ | fa-ulaika | dann diese, | |
45 | هُمُ | humu | sie | |
46 | ٱلظَّلِمُونَ | al-zalimuna | (sind) die Ungerechten. | ظلم |
Übersetzungen
Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, daß sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt das sind diejenigen, die Unrecht tun.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.
F. Bubenheim und N. Elyas
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Die Talaq-Scheidung ist zweimal (widerrufbar), dann gilt entweder Behalten nach dem Gebilligten oder Entlassen Ihsan gemäß. Und es gilt für euch (Ehemänner) nicht als halal, irgend etwas von dem zu nehmen, was ihr ihnen gegeben habt, außer wenn beide befürchten, daß sie ALLAHs Richtlinien nicht einhalten könnten. Also solltet ihr es befürchten, daß beide ALLAHs Richtlinien nicht einhalten könnten, dann ist es für beide keine Verfehlung, wenn sie eine Ent- schädigung zahlt, (um Talaq-Scheidung zu bewirken). Diese sind ALLAHs Richtlinien, so überschreitet sie nicht! Und wer ALLAHs Richtlinien überschreitet, diese sind die wirklichen Unrecht-Begehenden.
Amir Zaidan
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Die Entlassung darf zweimal erfolgen. Dann müssen sie entweder in rechtlicher Weise behalten oder im Guten freigegeben werden. Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen zukommen ließet, zu nehmen, es sei denn, beide fürchten, die Bestimmungen Gottes nicht einzuhalten. Und wenn ihr fürchtet, daß die beiden die Bestimmungen Gottes nicht einhalten werden, so besteht für sie beide kein Vergehen in bezug auf das, womit sie sich loskauft. Dies sind die Bestimmungen Gottes, übertretet sie nicht. Diejenigen, die Gottes Bestimmungen übertreten, das sind die, die Unrecht tun.
Adel Theodor Khoury
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Solche Trennung darf zweimal (ausgesprochen) werden; dann aber gilt, sie (die Frauen) entweder auf geziemende Art zu behalten oder in Güte zu entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zurückzunehmen, es sei denn beide fürchten, sie könnten die Schranken Allahs nicht einhalten. Fürchtet ihr aber, daß sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, so soll für sie beide keine Sünde liegen in dem, was sie als Lösegeld gibt. Das sind die Schranken Allahs, also übertretet sie nicht; die aber die Schranken Allahs überteten, das sind die Ungerechten.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Die Entlassung (mit dem Recht, die Frau zurückzunehmen) ist zweimal (erlaubt). Dann (sind die Frauen entweder) in rechtlicher Weise (zu) behalten oder auf ordentliche Weise frei(zu)geben. Und es ist euch (im letzteren Fall) nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, (wieder an euch) zu nehmen, - außer wenn die beiden fürchten, daß sie (hinsichtlich der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden. Wenn aber zu befürchten ist, daß die beiden (im Fall der Aufrechterhaltung der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden, ist es für sie keine Sünde, wenn die Frau sich mit einem gewissen Betrag loskauft. Das sind die Gebote Allahs. Übertretet sie nicht! Diejenigen, die sie übertreten, sind die (wahren) Frevler.
Rudi Paret
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Scheidung ist zweimal gestattet. Der Ehemann darf nach jeder Scheidung seine geschiedene Frau wieder in Würde heiraten oder sie im Guten und gerecht entlassen. Die Ehemänner dürfen den Frauen nichts von dem nehmen, was sie ihnen gegeben haben. Falls ihr fürchtet, die Frauen würden Gottes Gebote und Verbote nicht einhalten können, kann die Frau für die von ihr verlangte Scheidung eine Entschädigung zahlen, und darin liegt für beide keine Sünde. Das sind die Grenzen, die Gott vorschreibt und die ihr nicht übertreten dürft. Diejenigen, die Gottes Grenzen überschreiten, sind die Ungerechten.
Al-Azhar Universität
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Die Ehescheidung ist zweimal erlaubt, dann müsst ihr sie in Güte behalten, oder mit Vermögen entlassen. Es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem zu behalten, was ihr ihnen vordem geschenkt; es sei denn, dass man fürchtet, die Gebote Gottes nicht erfüllen zu können. Fürchtet ihr aber wirklich, die Gebote Gottes nicht erfüllen zu können, so ist es keine Sünde, wenn sie sich durch ihr Vermögen auslöst. Dies sind die Vorschriften Gottes, übertretet sie nicht. Wer sie übertritt, gehört zu den Frevlern.
Lion Ullmann (1865)
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Die Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann aber müsst ihr sie in Güte behalten oder mit Gut entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gabt, zu nehmen, außer es fürchteten beide, nicht Allahs Gebote halten zu können. Und wenn ihr fürchtet, dass beide Allahs Gebote nicht halten können, so begehen beide keine Sünde, wenn sie sich mit etwas loskauft. Dies sind Allahs Gebote. Übertretet sie daher nicht. Denn wer Allahs Gebote übertritt, gehört zu den Ungerechten.
Max Henning
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