يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوا۟ كُتِبَ عَلَيْكُمُ ٱلْقِصَاصُ فِى ٱلْقَتْلَى ٱلْحُرُّ بِٱلْحُرِّ وَٱلْعَبْدُ بِٱلْعَبْدِ وَٱلْأُنثَىٰ بِٱلْأُنثَىٰ فَمَنْ عُفِىَ لَهُۥ مِنْ أَخِيهِ شَىْءٌۭ فَٱتِّبَاعٌۢ بِٱلْمَعْرُوفِ وَأَدَآءٌ إِلَيْهِ بِإِحْسَٰنٍۢ ذَٰلِكَ تَخْفِيفٌۭ مِّن رَّبِّكُمْ وَرَحْمَةٌۭ فَمَنِ ٱعْتَدَىٰ بَعْدَ ذَٰلِكَ فَلَهُۥ عَذَابٌ أَلِيمٌۭ
Ya ayyuha allatheena amanoo kutiba AAalaykumu alqisasu fee alqatla alhurru bialhurri waalAAabdu bialAAabdi waalontha bialontha faman AAufiya lahu min akheehi shayon faittibaAAun bialmaAAroofi waadaon ilayhi biihsanin thalika takhfeefun min rabbikum warahmatun famani iAAtada baAAda thalika falahu AAathabun aleemun
O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch Wiedervergeltung für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und das Weib für das Weib. Doch wenn einem von seinem Bruder etwas erlassen wird, so soll die Verfolgung (der Ansprüche) in rechtlicher Weise und die Zahlungsleistung an ihn auf ordentliche Weise geschehen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und Erbarmung. Wer aber nach diesem eine Übertretung begeht, für den gibt es schmerzhafte Strafe.
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | يَٓأَيُّهَا | yaayyuha | O | ايي |
2 | ٱلَّذِينَ | alladhina | diejenigen, die | |
3 | ءَامَنُواْ | amanu | glauben! | امن |
4 | كُتِبَ | kutiba | Vorgeschrieben ist | كتب |
5 | عَلَيۡكُمُ | alaykumu | auf euch | |
6 | ٱلۡقِصَاصُ | al-qisasu | die Widervergeltung | قصص |
7 | فِي | fi | für | |
8 | ٱلۡقَتۡلَىۖ | al-qatla | die Getöteten. | قتل |
9 | ٱلۡحُرُّ | al-huru | Der Freie | حرر |
10 | بِٱلۡحُرِّ | bil-huri | für den Freien | حرر |
11 | وَٱلۡعَبۡدُ | wal-'abdu | und der Sklave | عبد |
12 | بِٱلۡعَبۡدِ | bil-'abdi | für den Sklaven | عبد |
13 | وَٱلۡأُنثَى | wal-untha | und die Frau | انث |
14 | بِٱلۡأُنثَىۚ | bil-untha | für die Frau, | انث |
15 | فَمَنۡ | faman | so wer | |
16 | عُفِيَ | ufiya | vergeben bekommt | عفو |
17 | لَهُۥ | lahu | zu ihm | |
18 | مِنۡ | min | von | |
19 | أَخِيهِ | akhihi | seinem Bruder | اخو |
20 | شَيۡءٞ | shayon | etwas, | شيا |
21 | فَٱتِّبَاعُۢ | fa-ittiba'un | dann Befolgung | تبع |
22 | بِٱلۡمَعۡرُوفِ | bil-ma'rufi | in rechtlicher Weise | عرف |
23 | وَأَدَآءٌ | wa-adaon | und Zahlungsleitung | ادي |
24 | إِلَيۡهِ | ilayhi | zu ihm | |
25 | بِإِحۡسَنٖۗ | bi-ih'sanin | in guter Weise. | حسن |
26 | ذَلِكَ | dhalika | Dies | |
27 | تَخۡفِيفٞ | takhfifun | (ist) eine Erleichterung | خفف |
28 | مِّن | min | von | |
29 | رَّبِّكُمۡ | rabbikum | eurem Herrn | ربب |
30 | وَرَحۡمَةٞۗ | warahmatun | und ein Erbarmen, | رحم |
31 | فَمَنِ | famani | dann wer | |
32 | ٱعۡتَدَى | i'tada | Übertretung begeht | عدو |
33 | بَعۡدَ | ba'da | nach | بعد |
34 | ذَلِكَ | dhalika | diesem, | |
35 | فَلَهُۥ | falahu | dann für ihn | |
36 | عَذَابٌ | adhabun | (gibt es) eine Strafe. | عذب |
37 | أَلِيمٞ | alimun | schmerzhafte | الم |
Übersetzungen
O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche. Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer nun von jetzt an (die Gesetze) übertritt, dem wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch Wiedervergeltung für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und das Weib für das Weib. Doch wenn einem von seinem Bruder etwas erlassen wird, so soll die Verfolgung (der Ansprüche) in rechtlicher Weise und die Zahlungsleistung an ihn auf ordentliche Weise geschehen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und Erbarmung. Wer aber nach diesem eine Übertretung begeht, für den gibt es schmerzhafte Strafe.
F. Bubenheim und N. Elyas
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Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Euch wurde Qisas für die Getöteten geboten: "Der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und das Weibliche für das Weibliche." Und wem von den (Konsequenzen für die Tötung) seines Bruders etwas erlassen wird, dann gilt die Forderung (der Entschädigungszahlung) nach dem Gebilligten und die Bezahlung an ihn Ihsan gemäß. Dies ist Erleichterung von eurem HERRN und Gnade. Also wer danach übertritt, für den ist qualvolle Peinigung bestimmt.
Amir Zaidan
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O ihr, die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch bei Totschlag die Wiedervergeltung: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weib für das Weib. Wenn einem von seinem Bruder etwas nachgelassen wird, dann soll die Beitreibung auf rechtliche Weise und die Leistung an ihn auf gute Weise erfolgen. Dies ist eine Erleichterung von Seiten eures Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer danach Übertretungen begeht, für den ist eine schmerzhafte Pein bestimmt.
Adel Theodor Khoury
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O die ihr glaubt, Vergeltung nach rechtem Maß ist euch vorgeschrieben für die Ermordeten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, und das Weib für das Weib. Wird einem aber etwas erlassen von seinem Bruder, dann soll (die Sühneforderung) mit Billigkeit erhoben werden, und (der Mörder) soll ihm gutwillig Blutgeld zahlen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer hernach frevelt, den treffe schmerzliche Strafe.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Ihr Gläubigen! Bei Totschlag ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben: ein Freier für einen Freien, ein Sklave für einen Sklaven und ein weibliches Wesen für ein weibliches Wesen. Und wenn einem (der einen Totschlag begangen hat) von seiten seines Bruders (dem die Ausübung der Wiedervergeltung obliegt) etwas nachgelassen wird, soll die Beitreibung (des Blutgeldes durch den Rächer) auf rechtliche und (umgekehrt) die Bezahlung an ihn auf ordentliche Weise vollzogen werden. Das ist (gegenüber der früheren Handhabung der Blutrache) eine Erleichterung und Barmherzigkeit von seiten eures Herrn. Wenn nun aber einer, nachdem diese Regelung getroffen ist, eine Übertretung begeht (indem er sich an die frühere Sitte der Blutfehde hält), hat er (im Jenseits) eine schmerzhafte Strafe zu ewarten.
Rudi Paret
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O ihr Gläubigen! Es ist Pflicht, im Fall von vorsätzlichem Totschlag, Vergeltung zu üben. (Der Täter ist zur Rechenschaft zu ziehen). Ein Freier für einen Freien, ein Leibeigener für einen Leibeigenen und eine Frau für eine Frau. Wenn aber die Angehörigen des Ermordeten dem Täter verzeihen, ist eine Ersatzsumme zu entrichten. Die Begleichung muß korrekt und unverzüglich erfolgen, und die Angehörigen des Toten haben sich tolerant zu verhalten. Dieser Verfügung Gottes wohnen Erleichterung und Barmherzigkeit inne. Wer sie dann überschreitet, zieht sich eine peinvolle Strafe zu.
Al-Azhar Universität
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O ihr Gläubigen, euch ist bei Totschlag das Vergeltungsrecht vorgeschrieben. Ein Freier für einen Feien, ein Sklave für einen Sklaven, und Weib für Weib. Wenn aber der Anverwandte dem Mörder verzeiht, so kann dieser doch nach rechtlichem Spruch und nach Billigkeit bestraft werden. Diese Milde und Barmherzigkeit kommt von eurem Herrn. Wer aber darauf doch noch sich rächt, den erwartet große Strafe.
Lion Ullmann (1865)
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Gläubige! Euch ist die Wiedervergeltung im Mord Vorgeschrieben: Der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und die Frau für die Frau! Der aber, dem von seinem Bruder etwas verziehen wird, bei dem lasse man Güte walten. Doch Entschädigung sei ihm reichlich. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer sich hiernach vergeht, den treffe schmerzliche Strafe.
Max Henning
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Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
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1 | يَٓأَيُّهَا | yaayyuha | O | ايي |
2 | ٱلَّذِينَ | alladhina | diejenigen, die | |
3 | ءَامَنُواْ | amanu | glauben! | امن |
4 | كُتِبَ | kutiba | Vorgeschrieben ist | كتب |
5 | عَلَيۡكُمُ | alaykumu | auf euch | |
6 | ٱلۡقِصَاصُ | al-qisasu | die Widervergeltung | قصص |
7 | فِي | fi | für | |
8 | ٱلۡقَتۡلَىۖ | al-qatla | die Getöteten. | قتل |
9 | ٱلۡحُرُّ | al-huru | Der Freie | حرر |
10 | بِٱلۡحُرِّ | bil-huri | für den Freien | حرر |
11 | وَٱلۡعَبۡدُ | wal-'abdu | und der Sklave | عبد |
12 | بِٱلۡعَبۡدِ | bil-'abdi | für den Sklaven | عبد |
13 | وَٱلۡأُنثَى | wal-untha | und die Frau | انث |
14 | بِٱلۡأُنثَىۚ | bil-untha | für die Frau, | انث |
15 | فَمَنۡ | faman | so wer | |
16 | عُفِيَ | ufiya | vergeben bekommt | عفو |
17 | لَهُۥ | lahu | zu ihm | |
18 | مِنۡ | min | von | |
19 | أَخِيهِ | akhihi | seinem Bruder | اخو |
20 | شَيۡءٞ | shayon | etwas, | شيا |
21 | فَٱتِّبَاعُۢ | fa-ittiba'un | dann Befolgung | تبع |
22 | بِٱلۡمَعۡرُوفِ | bil-ma'rufi | in rechtlicher Weise | عرف |
23 | وَأَدَآءٌ | wa-adaon | und Zahlungsleitung | ادي |
24 | إِلَيۡهِ | ilayhi | zu ihm | |
25 | بِإِحۡسَنٖۗ | bi-ih'sanin | in guter Weise. | حسن |
26 | ذَلِكَ | dhalika | Dies | |
27 | تَخۡفِيفٞ | takhfifun | (ist) eine Erleichterung | خفف |
28 | مِّن | min | von | |
29 | رَّبِّكُمۡ | rabbikum | eurem Herrn | ربب |
30 | وَرَحۡمَةٞۗ | warahmatun | und ein Erbarmen, | رحم |
31 | فَمَنِ | famani | dann wer | |
32 | ٱعۡتَدَى | i'tada | Übertretung begeht | عدو |
33 | بَعۡدَ | ba'da | nach | بعد |
34 | ذَلِكَ | dhalika | diesem, | |
35 | فَلَهُۥ | falahu | dann für ihn | |
36 | عَذَابٌ | adhabun | (gibt es) eine Strafe. | عذب |
37 | أَلِيمٞ | alimun | schmerzhafte | الم |
Übersetzungen
O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche. Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer nun von jetzt an (die Gesetze) übertritt, dem wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch Wiedervergeltung für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und das Weib für das Weib. Doch wenn einem von seinem Bruder etwas erlassen wird, so soll die Verfolgung (der Ansprüche) in rechtlicher Weise und die Zahlungsleistung an ihn auf ordentliche Weise geschehen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und Erbarmung. Wer aber nach diesem eine Übertretung begeht, für den gibt es schmerzhafte Strafe.
F. Bubenheim und N. Elyas
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Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Euch wurde Qisas für die Getöteten geboten: "Der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und das Weibliche für das Weibliche." Und wem von den (Konsequenzen für die Tötung) seines Bruders etwas erlassen wird, dann gilt die Forderung (der Entschädigungszahlung) nach dem Gebilligten und die Bezahlung an ihn Ihsan gemäß. Dies ist Erleichterung von eurem HERRN und Gnade. Also wer danach übertritt, für den ist qualvolle Peinigung bestimmt.
Amir Zaidan
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O ihr, die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch bei Totschlag die Wiedervergeltung: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weib für das Weib. Wenn einem von seinem Bruder etwas nachgelassen wird, dann soll die Beitreibung auf rechtliche Weise und die Leistung an ihn auf gute Weise erfolgen. Dies ist eine Erleichterung von Seiten eures Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer danach Übertretungen begeht, für den ist eine schmerzhafte Pein bestimmt.
Adel Theodor Khoury
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O die ihr glaubt, Vergeltung nach rechtem Maß ist euch vorgeschrieben für die Ermordeten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, und das Weib für das Weib. Wird einem aber etwas erlassen von seinem Bruder, dann soll (die Sühneforderung) mit Billigkeit erhoben werden, und (der Mörder) soll ihm gutwillig Blutgeld zahlen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer hernach frevelt, den treffe schmerzliche Strafe.
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Ihr Gläubigen! Bei Totschlag ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben: ein Freier für einen Freien, ein Sklave für einen Sklaven und ein weibliches Wesen für ein weibliches Wesen. Und wenn einem (der einen Totschlag begangen hat) von seiten seines Bruders (dem die Ausübung der Wiedervergeltung obliegt) etwas nachgelassen wird, soll die Beitreibung (des Blutgeldes durch den Rächer) auf rechtliche und (umgekehrt) die Bezahlung an ihn auf ordentliche Weise vollzogen werden. Das ist (gegenüber der früheren Handhabung der Blutrache) eine Erleichterung und Barmherzigkeit von seiten eures Herrn. Wenn nun aber einer, nachdem diese Regelung getroffen ist, eine Übertretung begeht (indem er sich an die frühere Sitte der Blutfehde hält), hat er (im Jenseits) eine schmerzhafte Strafe zu ewarten.
Rudi Paret
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O ihr Gläubigen! Es ist Pflicht, im Fall von vorsätzlichem Totschlag, Vergeltung zu üben. (Der Täter ist zur Rechenschaft zu ziehen). Ein Freier für einen Freien, ein Leibeigener für einen Leibeigenen und eine Frau für eine Frau. Wenn aber die Angehörigen des Ermordeten dem Täter verzeihen, ist eine Ersatzsumme zu entrichten. Die Begleichung muß korrekt und unverzüglich erfolgen, und die Angehörigen des Toten haben sich tolerant zu verhalten. Dieser Verfügung Gottes wohnen Erleichterung und Barmherzigkeit inne. Wer sie dann überschreitet, zieht sich eine peinvolle Strafe zu.
Al-Azhar Universität
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O ihr Gläubigen, euch ist bei Totschlag das Vergeltungsrecht vorgeschrieben. Ein Freier für einen Feien, ein Sklave für einen Sklaven, und Weib für Weib. Wenn aber der Anverwandte dem Mörder verzeiht, so kann dieser doch nach rechtlichem Spruch und nach Billigkeit bestraft werden. Diese Milde und Barmherzigkeit kommt von eurem Herrn. Wer aber darauf doch noch sich rächt, den erwartet große Strafe.
Lion Ullmann (1865)
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Gläubige! Euch ist die Wiedervergeltung im Mord Vorgeschrieben: Der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und die Frau für die Frau! Der aber, dem von seinem Bruder etwas verziehen wird, bei dem lasse man Güte walten. Doch Entschädigung sei ihm reichlich. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer sich hiernach vergeht, den treffe schmerzliche Strafe.
Max Henning
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