وَلَا تَقْتُلُوا۟ ٱلنَّفْسَ ٱلَّتِى حَرَّمَ ٱللَّهُ إِلَّا بِٱلْحَقِّ وَمَن قُتِلَ مَظْلُومًۭا فَقَدْ جَعَلْنَا لِوَلِيِّهِۦ سُلْطَٰنًۭا فَلَا يُسْرِف فِّى ٱلْقَتْلِ إِنَّهُۥ كَانَ مَنصُورًۭا
Wala taqtuloo alnnafsa allatee harrama Allahu illa bialhaqqi waman qutila mathlooman faqad jaAAalna liwaliyyihi sultanan fala yusrif fee alqatli innahu kana mansooran
Und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund. Wer ungerechterweise getötet wird, dessen nächstem Verwandten haben Wir Ermächtigung erteilt (, Recht einzufordern); doch soll er nicht maßlos im Töten sein, denn ihm wird gewiß geholfen.
Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
---|---|---|---|---|
1 | وَلَا | wala | Und nicht | |
2 | تَقۡتُلُواْ | taqtulu | töte | قتل |
3 | ٱلنَّفۡسَ | al-nafsa | die Seele, | نفس |
4 | ٱلَّتِي | allati | welche | |
5 | حَرَّمَ | harrama | verboten hat | حرم |
6 | ٱللَّهُ | al-lahu | Allah, | اله |
7 | إِلَّا | illa | außer | |
8 | بِٱلۡحَقِّۗ | bil-haqi | mit Recht. | حقق |
9 | وَمَن | waman | Und wer | |
10 | قُتِلَ | qutila | getötet wurde | قتل |
11 | مَظۡلُومٗا | mazluman | ungerechterweise, | ظلم |
12 | فَقَدۡ | faqad | dann gewiss | |
13 | جَعَلۡنَا | ja'alna | haben wir gemacht | جعل |
14 | لِوَلِيِّهِۦ | liwaliyyihi | für seine nächsten Verwandten | ولي |
15 | سُلۡطَنٗا | sul'tanan | eine Ermächtigung, | سلط |
16 | فَلَا | fala | so nicht | |
17 | يُسۡرِف | yus'rif | sollte er maßlos sein | سرف |
18 | فِّي | fi | in | |
19 | ٱلۡقَتۡلِۖ | al-qatli | der Tötung. | قتل |
20 | إِنَّهُۥ | innahu | Wahrlich, er | |
21 | كَانَ | kana | ist | كون |
22 | مَنصُورٗا | mansuran | geholfen. | نصر |
Übersetzungen
Und tötet nicht das Leben, das Allah unverletzlich gemacht hat, es sei denn zu Recht. Und wer da ungerechterweise getötet wird - dessen Erben haben Wir gewiß Ermächtigung (zur Vergeltung) gegeben; doch soll er im Töten nicht maßlos sein; denn er findet (Unsere) Hilfe.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
|
Und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund. Wer ungerechterweise getötet wird, dessen nächstem Verwandten haben Wir Ermächtigung erteilt (, Recht einzufordern); doch soll er nicht maßlos im Töten sein, denn ihm wird gewiß geholfen.
F. Bubenheim und N. Elyas
|
Und tötet nicht den Menschen, dessen (Tötung) ALLAH für haram erklärte, es sei denn nach dem Recht. Und wer zu Unrecht getötet wird, dessen Wali gaben WIR Verfügungsrecht, so darf er bei der Tötung (als Vergeltung) das Maß nicht überschreiten. Gewiß, er erhält Beistand.
Amir Zaidan
|
Und tötet nicht den Menschen, den Gott für unantastbar erklärt hat, es sei denn bei vorliegender Berechtigung. Wird jemand ungerechterweise getötet, so geben Wir seinem nächsten Verwandten Vollmacht (ihn zu rächen). Nur soll er nicht maßlos im Töten sein; siehe, er wird Beistand finden.
Adel Theodor Khoury
|
Und tötet nicht das Leben, das Allah unverletzlich gemacht hat, es sei denn mit Recht. Und wer da freventlich getötet wird, dessen Erben haben Wir gewiß Ermächtigung gegeben (Sühne zu fordern); doch soll er bei der Tötung die (vorgeschriebenen) Grenzen nicht überschreiten, denn er findet Hilfe (im Gesetz).
Ahmadiyya Muslim Jamaat
|
Und tötet niemand, den (zu töten) Allah verboten hat, außer wenn ihr dazu berechtigt seid! Wenn einer zu Unrecht getötet wird, geben wir seinem nächsten Verwandten (walie) Vollmacht (zur Rache). Er soll (aber) dann im Töten nicht maßlos sein (und sich mit der bloßen Talio begnügen). Ihm wird ja (beim Vollzug der Rache) geholfen (innahuu kaana mansuuran).
Rudi Paret
|
Ihr sollt keinen Menschen töten, denn Gott verbietet das, es sei denn aus rechtmäßigem Grund. Wenn einer unrechtmäßig getötet wird, gewähren Wir seinem nächsten Angehörigen die Vollmacht zur Rache. Er darf aber beim Töten nicht maßlos sein, denn es wird ihm gewiß Hilfe zuteil.
Al-Azhar Universität
|
Tötet keinen Menschen, da es Gott verboten, es sei denn, dass die Gerechtigkeit es fordert. Ist aber jemand ungerechterweise getötet worden, so geben wir seinem Anverwandten die Macht, ihn zu rächen; dieser darf aber den Beistand des Gesetzes nicht mißbrauchen, um die Grenzen der Mäßigkeit bei Erschlagung des Mörders zu überschreiten.
Lion Ullmann (1865)
|
Und tötet keinen Menschen, den euch Allah verwehrt hat, es sei denn um der Gerechtigkeit willen. Ist aber jemand ungerechterweise getötet worden, so geben wir seinem nächsten Anverwandten Gewalt. Doch soll er im Töten nicht maßlos sein; er findet Hilfe.
Max Henning
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Wörter
# | Wort | Transliteration | Bedeutung | Wurzel |
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1 | وَلَا | wala | Und nicht | |
2 | تَقۡتُلُواْ | taqtulu | töte | قتل |
3 | ٱلنَّفۡسَ | al-nafsa | die Seele, | نفس |
4 | ٱلَّتِي | allati | welche | |
5 | حَرَّمَ | harrama | verboten hat | حرم |
6 | ٱللَّهُ | al-lahu | Allah, | اله |
7 | إِلَّا | illa | außer | |
8 | بِٱلۡحَقِّۗ | bil-haqi | mit Recht. | حقق |
9 | وَمَن | waman | Und wer | |
10 | قُتِلَ | qutila | getötet wurde | قتل |
11 | مَظۡلُومٗا | mazluman | ungerechterweise, | ظلم |
12 | فَقَدۡ | faqad | dann gewiss | |
13 | جَعَلۡنَا | ja'alna | haben wir gemacht | جعل |
14 | لِوَلِيِّهِۦ | liwaliyyihi | für seine nächsten Verwandten | ولي |
15 | سُلۡطَنٗا | sul'tanan | eine Ermächtigung, | سلط |
16 | فَلَا | fala | so nicht | |
17 | يُسۡرِف | yus'rif | sollte er maßlos sein | سرف |
18 | فِّي | fi | in | |
19 | ٱلۡقَتۡلِۖ | al-qatli | der Tötung. | قتل |
20 | إِنَّهُۥ | innahu | Wahrlich, er | |
21 | كَانَ | kana | ist | كون |
22 | مَنصُورٗا | mansuran | geholfen. | نصر |
Übersetzungen
Und tötet nicht das Leben, das Allah unverletzlich gemacht hat, es sei denn zu Recht. Und wer da ungerechterweise getötet wird - dessen Erben haben Wir gewiß Ermächtigung (zur Vergeltung) gegeben; doch soll er im Töten nicht maßlos sein; denn er findet (Unsere) Hilfe.
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
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Und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund. Wer ungerechterweise getötet wird, dessen nächstem Verwandten haben Wir Ermächtigung erteilt (, Recht einzufordern); doch soll er nicht maßlos im Töten sein, denn ihm wird gewiß geholfen.
F. Bubenheim und N. Elyas
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Und tötet nicht den Menschen, dessen (Tötung) ALLAH für haram erklärte, es sei denn nach dem Recht. Und wer zu Unrecht getötet wird, dessen Wali gaben WIR Verfügungsrecht, so darf er bei der Tötung (als Vergeltung) das Maß nicht überschreiten. Gewiß, er erhält Beistand.
Amir Zaidan
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Und tötet nicht den Menschen, den Gott für unantastbar erklärt hat, es sei denn bei vorliegender Berechtigung. Wird jemand ungerechterweise getötet, so geben Wir seinem nächsten Verwandten Vollmacht (ihn zu rächen). Nur soll er nicht maßlos im Töten sein; siehe, er wird Beistand finden.
Adel Theodor Khoury
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Und tötet nicht das Leben, das Allah unverletzlich gemacht hat, es sei denn mit Recht. Und wer da freventlich getötet wird, dessen Erben haben Wir gewiß Ermächtigung gegeben (Sühne zu fordern); doch soll er bei der Tötung die (vorgeschriebenen) Grenzen nicht überschreiten, denn er findet Hilfe (im Gesetz).
Ahmadiyya Muslim Jamaat
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Und tötet niemand, den (zu töten) Allah verboten hat, außer wenn ihr dazu berechtigt seid! Wenn einer zu Unrecht getötet wird, geben wir seinem nächsten Verwandten (walie) Vollmacht (zur Rache). Er soll (aber) dann im Töten nicht maßlos sein (und sich mit der bloßen Talio begnügen). Ihm wird ja (beim Vollzug der Rache) geholfen (innahuu kaana mansuuran).
Rudi Paret
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Ihr sollt keinen Menschen töten, denn Gott verbietet das, es sei denn aus rechtmäßigem Grund. Wenn einer unrechtmäßig getötet wird, gewähren Wir seinem nächsten Angehörigen die Vollmacht zur Rache. Er darf aber beim Töten nicht maßlos sein, denn es wird ihm gewiß Hilfe zuteil.
Al-Azhar Universität
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Tötet keinen Menschen, da es Gott verboten, es sei denn, dass die Gerechtigkeit es fordert. Ist aber jemand ungerechterweise getötet worden, so geben wir seinem Anverwandten die Macht, ihn zu rächen; dieser darf aber den Beistand des Gesetzes nicht mißbrauchen, um die Grenzen der Mäßigkeit bei Erschlagung des Mörders zu überschreiten.
Lion Ullmann (1865)
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Und tötet keinen Menschen, den euch Allah verwehrt hat, es sei denn um der Gerechtigkeit willen. Ist aber jemand ungerechterweise getötet worden, so geben wir seinem nächsten Anverwandten Gewalt. Doch soll er im Töten nicht maßlos sein; er findet Hilfe.
Max Henning
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